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Weitere Entscheidung unten: LAG München, 20.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5824
OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 12 W 30/02 (https://dejure.org/2002,5824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Keine zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO; § 15 Abs. 1 S. 1 BRAGO; § 304 Abs. 2 Hs. 2 ZPO
    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts (Schmerzensgeld)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 15 Abs. 1
    Zurückverweisung; Verhandlungsgebühr; Berufung; Grundurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil des erstinstanzlichen Gerichts (Schmerzensgeld)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1277
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95

    Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg…, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.

    Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99

    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02
    Rn. 3 Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.;… Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird die Anwendung von § 15 Abs. 1 BRAGO auf den Fall der Bestätigung eines Grundurteils durch das Rechtsmittelgericht teilweise verneint (OLG Celle, Nds. Rpfleger 1983, 26; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; Düsseldorf (24. ZS), JurBüro 1993, 672; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 135; OLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg (5. ZS), JurBüro 1996, 305; OLG Bremen (1. ZS), OLGR 1996, 288; OLG München, JurBüro 1999, 23; OLG Bremen (2. ZS), OLGR 2001, 481; OLG Oldenburg (6. ZS), JurBüro 2002, 474; LG Berlin, NJW-RR 1999, 651;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 538 Rdn. 78).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2003 - 13 W 42/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fortsetzung des Betragsverfahrens nach Zurückweisung der …

    Im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.03.2003 (AS. 791, 795) hat die Rechtspflegerin die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Gebühren für das Betragsverfahren mit der Begründung verneint, nach neuerer Rechtsprechung (OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474) liege bei Zurückweisung des Rechtsmittels gegen ein Grundurteil und Zurückverweisung an die erste Instanz zum Festsetzungsverfahren kein Fall des § 15 BRAGO vor.

    Die Frage, ob eine Zurückverweisung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO vorliegt, wenn ein erstinstanzliches Grundurteil durch Zurückweisung der Berufung bestätigt wird, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten ( Zum Meinungsstand vgl. OLG Oldenburg JurBüro 2002, 474 einerseits und OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197 andererseits für die wohl noch überwiegende Auffassung).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 12 W 99/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Betragsverfahren als neuer Rechtszug nach Zurückweisung …

    Es wird die Ansicht vertreten, eine Zurückverweisung liege nur dann vor, wenn auf Grund der Entscheidung des Berufungsgerichts über den gleichen Gegenstand in der 1. Instanz erneut verhandelt werde, dann aber nicht, wenn lediglich über das in der 1. Instanz anhängig gebliebenen Betragsverfahren verhandelt werde, bei dem es sich um eine Wiederholung der früheren Verhandlung handle (OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; OLG Düsseldorf, 24. ZS, JurBüro 1993, 672; OLG München, JurBüro 1994, 543; HansOLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305; LG Berlin, MDR 1999, 385; OLG Bremen, MDR 2002, 298; OLG Oldenburg, JurBüro 2002, 474, jeweils m. w. Hinw.).
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Rechtsprechung
   LAG München, 20.02.2002 - 10 Ta 325/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15210
LAG München, 20.02.2002 - 10 Ta 325/00 (https://dejure.org/2002,15210)
LAG München, Entscheidung vom 20.02.2002 - 10 Ta 325/00 (https://dejure.org/2002,15210)
LAG München, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 (https://dejure.org/2002,15210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von Fahrtkosten für Wahrnehmung von Gerichtsterminen eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1277
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen …

    a) Die für Kostensachen zuständige Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts München hat bereits in ihrem Beschluss vom 20.02.2002 (Az.: 10 Ta 325/00 = MDR 2002, 1277) im Einzelnen begründet, dass ein vor dem Arbeitsgericht postulationsfähiger Rechtsanwalt, der seine Kanzlei nicht am Gerichtsort hat, keinen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten für die Fahrten zwischen Kanzlei und Gerichtssitz hat, auch wenn er auf Wunsch der Partei im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist.
  • OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04

    Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum …

    Eine solche Einschränkung ist nur erforderlich, um die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 126 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz BRAGO - die Vergütung von Reisekosten eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts - dadurch auszuschließen, dass der Weg für die Anwendung des ersten Halbsatzes der Vorschrift frei wird (so ausdrücklich neuestens BGH FamRZ 2004, 1362 = NJW 2004, 2749 unter Ziff. 2 b am Ende; siehe auch LAG München, MDR 2002, 1277, 1278).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht …

    Die Gegenansicht (OLG Naumburg, OLGR 2002, 310; MDR 2002, 177; Brandenburgisches OLG, Rpfleger 2000, 279, 280; LAG München, MDR 2002, 1277, 1278) ist abzulehnen, denn der Inhalt gerichtlicher Entscheidungen ergibt sich aus dem tatsächlich Verlautbarten, das auch dann maßgebend ist, wenn es dem Gesetz nicht entspricht.
  • LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Bedingungen …

    b) § 121 Abs. 3 ZPO steht einer unbeschränkten Beiordnung des Rechtsanwalts T. nicht entgegen, sodass offen bleiben kann, ob der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts enthält (so zu § 121 Abs. 3 ZPO a. F. die für Kostensachen zuständige Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts München in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss vom 20.02.2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002, 1277 und vom 12.06.2007 - 10 Ta 229/05 -, dokumentiert in juris;… a. A. Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO., § 121 Rn. 62 - jeweils m. w. N.).
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot, …

    Gemäß Kostenvergleich können diejenigen Kosten, die bei einem Sitz des Prozessvertreters im Gerichtsbezirk nicht angefallen wären, nicht erstattet werden (vgl. OLG Hamm v. 25. November 2004 - 6 WF 269/04 -, MDR 2005, 538; OLG Hamm v. 20. April 2005 - 5 WF 66/05 -, MDR 2006, 337; OLG Koblenz v. 12. Juni 2003 - 11 WF 332/03 -, FamRZ 2003, 1939; LAG Köln v. 30. Juli 1999 - 13 Ta 180/99 -, MDR 1999, 1469; LAG München v. 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05 - mwN.; LAG München v. 20. Februar 2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002 1277;… wohl auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 121 ZPO Rn. 24).
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