Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - I-5 W 7/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 411 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 411 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angemessener Zeitraum für Ergänzungsfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbständiges Beweisverfahren; Einholung eines Sachverständigengutachtens ; Antrag auf ergänzende Befragung des Sachverständigen ; Frist für Ergänzungsantrag; Kriterien für die Angemessenheit der Frist; Fehlen eines rechtlichen Hinweises
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1200
- NZBau 2004, 555
- BauR 2004, 1978
- BauR 2004, 1979
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Grundsätzlich ist das selbständige Beweisverfahren mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt noch eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet (vgl. BGH WM 2002, 873f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2002, 12 W 16/02, BauR 2002, 1734). - KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
Einbeziehung des Nachbarn in den Schutzbereich des Bauvertrages; Hinweispflicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Das Kriterium der Angemessenheit des Zeitraums nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten und dem Umfang der verfahrensrechtlichen Interessen (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.20003, 4 W 45/02, IBR 2003, 582 mit Anmerkung Ulrich), wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss (…vgl. OLG Brandenburg, a.a.O. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Grundsätzlich ist das selbständige Beweisverfahren mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt noch eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet (vgl. BGH WM 2002, 873f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2002, 12 W 16/02, BauR 2002, 1734). - OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Die Festlegung einer Regelfrist, innerhalb derer bei unterlassener Fristsetzung durch das Gericht die Beteiligten eines selbständigen Beweisverfahrens die Ergänzungsfragen mitzuteilen haben, verbietet sich vor diesem Hintergrund (…vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.09.2002, 6 W 101/02), jedoch dürfte nur in Ausnahmefällen ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Beschluss vom 28.08.2000, 21 W 36/00, BauR 2000, 1775). - OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Die Festlegung einer Regelfrist, innerhalb derer bei unterlassener Fristsetzung durch das Gericht die Beteiligten eines selbständigen Beweisverfahrens die Ergänzungsfragen mitzuteilen haben, verbietet sich vor diesem Hintergrund (…vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.09.2002, 6 W 101/02), jedoch dürfte nur in Ausnahmefällen ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Beschluss vom 28.08.2000, 21 W 36/00, BauR 2000, 1775).
- OLG Koblenz, 25.03.2011 - 6 W 727/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Befugnis des Streithelfers zur Antragstellung; …
Rn. 27 Eine andere Bewertung ist auch nicht im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidungen des OLG Celle (MDR 2001, 108); OLG Düsseldorf (MDR 2004, 1200) und des BGH (IBR 2009, 363) geboten. - OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Verspäteter Antrag auf Erläuterung d. Gutachtens
Die Angemessenheit des Zeitraums nach § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO ist nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen zu bestimmen (…vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2002, S. 1734 f.; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1200 f.).
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