Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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BGB § 839
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 839 Fe
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzklage einer Architekten-GbR gegen eine Gemeinde wegen der Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung und der daraus entstandenen finanziellen Schäden; Keine rechtzeitige Information über Nachbarwidersprüche durch die Gemeinde; Subjektive Kenntnisse und ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nachbarwiderspruch - Amtspflicht zur unverzüglichen Mitteilung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BGB § 839.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839
Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen Nachbarwiderspruch - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baubehörde muss über Nachbarwiderspruch unverzüglich aufklären
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nachbarn widersetzen sich kommunaler Baugenehmigung - Baubehörde informiert Bauherren zu spät - Kommune ist schadenersatzpflichtig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baugenehmigungsbehörde muss den Bauherrn unverzüglich über Nachbarwiderspruch unterrichten! (IBR 2003, 696)
Papierfundstellen
- MDR 2004, 212
- NVwZ 2004, 638
- NZBau 2004, 103
- VersR 2004, 1557
- DVBl 2004, 263 (Ls.)
- BauR 2003, 1944 (Ls.)
- BauR 2004, 346
- BauR 2004, 817
- ZfBR 2004, 165
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00
Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem anerkannt, daß die Amtspflicht, eine rechtswidrige Baugenehmigung nicht zu erteilen, der Bauaufsichtsbehörde auch und gerade gegenüber dem antragstellenden Bauherren selbst obliegt (vgl. Senatsurteil BGHZ 149, 50, 52 m.w.N.).a) Allerdings kommen als Gesichtspunkte, die der Annahme haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens auf einen (rechtswidrigen) begünstigenden Verwaltungsakt - in bereits den Tatbestand des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließender Weise - entgegenstehen können, nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers in Betracht (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 283 f; 149, 50, 52 f).
Derartige subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der betreffende Verwaltungsakt mit Mängeln behaftet ist, die seine entschädigungslose Rücknahme rechtfertigen (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 VwVfG): wenn der Betroffene den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, oder wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 284; 149, 50, 54).
Insoweit ist der hier zu beurteilende Sachverhalt mit demjenigen vergleichbar, der dem Senatsurteil BGHZ 149, 50 zugrunde gelegen hatte: Hier wie dort rechtfertigte es diese Sachkunde nicht, den Klägern als antragstellenden Bauherren das volle Risiko einer Fehlbeurteilung der planungsrechtlichen Anforderungen, hier des § 34 BauGB, aufzubürden und die Bauaufsichtsbehörde insoweit von jeglicher Verantwortung zu entlasten.
Im übrigen kommt sogar im Falle einer tatsächlich erfolgten Drittanfechtung das schutzwürdige Vertrauen des Adressaten in den Bestand der Baugenehmigung nicht ohne weiteres völlig in Wegfall; es wird lediglich eine größere Eigenverantwortung des Bauherren unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB anzunehmen sein, wenn Anfechtungsgründe vorgebracht werden, deren sachliche Richtigkeit nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist (siehe Senatsurteil BGHZ 149, 50, 55 f mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. ferner Senatsurteil vom 16. Januar 2003 - III ZR 269/01 = NVwZ 2003, 501).
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
a) Allerdings kommen als Gesichtspunkte, die der Annahme haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens auf einen (rechtswidrigen) begünstigenden Verwaltungsakt - in bereits den Tatbestand des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließender Weise - entgegenstehen können, nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers in Betracht (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 283 f; 149, 50, 52 f).Derartige subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der betreffende Verwaltungsakt mit Mängeln behaftet ist, die seine entschädigungslose Rücknahme rechtfertigen (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 VwVfG): wenn der Betroffene den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, oder wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 284; 149, 50, 54).
- BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91
Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
b) Das Berufungsgericht ist der Schadensberechnung der Kläger gefolgt und hat die Grundsätze herangezogen, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ermittlung des Verzögerungsschadens bei verspäteter Fertigstellung eines Gebäudes entwickelt worden sind (BGHZ 121, 210; zur verspäteten Erteilung einer Baugenehmigung und einer dadurch eintretenden Verzögerung siehe insbesondere Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 210/90 = NVwZ 1992, 1119, 1120).
- BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90
Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Anders als etwa bei der Einhaltung der Grenzabstände nach Bauordnungsrecht, die zu den grundlegenden Anforderungen gehört, die jeder Architekt bei der Planung zu beachten hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. März 1992 - III ZR 117/90 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 2 Architekt 1 = NVwZ 1992, 911, 912), ging es bei der hier zu beurteilenden Frage, ob das Vorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), um Wertungen, die mitunter nicht einfach sind und gewisse Beurteilungsspielräume eröffnen können. - BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53
Amtspflichten der Staatsaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Diese zusätzliche Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz, daß der Beamte nicht nur Vollstrecker staatlichen Willens, nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich "Helfer des Bürgers" sein soll (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 15, 305, 312;… Staudinger/Wurm Rn. 159 m.w.N.). - BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Deshalb gilt hier der Grundsatz, daß die Kläger bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht klüger zu sein brauchten als die zur Entscheidung über den Baugenehmigungsantrag berufenen Amtsträger der Beklagten (vgl. Senatsurteil BGHZ 108, 224, 230;… s. auch Staudinger/Wurm BGB 13. Bearb. 2002 § 839 Rn. 260 m.w.N.). - BGH, 16.01.2003 - III ZR 269/01
Amtshaftung für eine rechtswidrige Baugenehmigung
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Im übrigen kommt sogar im Falle einer tatsächlich erfolgten Drittanfechtung das schutzwürdige Vertrauen des Adressaten in den Bestand der Baugenehmigung nicht ohne weiteres völlig in Wegfall; es wird lediglich eine größere Eigenverantwortung des Bauherren unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB anzunehmen sein, wenn Anfechtungsgründe vorgebracht werden, deren sachliche Richtigkeit nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist (siehe Senatsurteil BGHZ 149, 50, 55 f mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. ferner Senatsurteil vom 16. Januar 2003 - III ZR 269/01 = NVwZ 2003, 501). - BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90
Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
b) Das Berufungsgericht ist der Schadensberechnung der Kläger gefolgt und hat die Grundsätze herangezogen, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ermittlung des Verzögerungsschadens bei verspäteter Fertigstellung eines Gebäudes entwickelt worden sind (BGHZ 121, 210; zur verspäteten Erteilung einer Baugenehmigung und einer dadurch eintretenden Verzögerung siehe insbesondere Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 210/90 = NVwZ 1992, 1119, 1120). - BGH, 16.11.2000 - III ZR 265/99
Bindungswirkung von verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen im …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Dies steht zwar nicht schon aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen fest, da diese im Eilverfahren ergangen waren und deshalb für den jetzigen Amtshaftungsprozeß keine Bindungswirkung entfalten konnten (Senatsurteil vom 16. November 2000 - III ZR 265/99 = NVwZ 2001, 352). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der …
Auszug aus BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Insbesondere darf der Beamte nicht "sehenden Auges" zulassen, daß der bei ihm vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung zu vermeiden in der Lage ist (Senatsurteil vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93 = NJW 1994, 2415, 2417 m.w.N.).
- BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich …
Insbesondere darf der Beamte nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist (z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 …und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).Diese zusätzlichen Aufklärungs- und Belehrungspflichten ergeben sich aus dem Grundsatz, dass der Beamte nicht nur Vollstrecker staatlichen Willens, nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich "Helfer des Bürgers" sein soll, und betreffen Fallkonstellationen, in denen sich die notwendige Hilfe oder eine andere gebotene Verhaltensweise situationsbedingt aufdrängen (Senatsurteil vom 9. Oktober 2003 aaO;… BeckOGK/Dörr aaO Rn. 181, 195; jew. mwN).
- BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16
Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen …
Der Beamte darf nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der bei ihm vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung zu vermeiden in der Lage ist (…vgl. nur Senat, Urteile vom 3. Juli 2014 - III ZR 502/13, NJW 2014, 2642 Rn. 25; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, VersR 2006, 76 und vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639;… BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 195 [Stand: 01.12.2016]; jeweils mwN). - BGH, 11.06.2026 - III ZR 179/25
Amtshaftung für eine wegen der Fahndungsausschreibung eines Reisepasses …
Dementsprechend hat der Senat wiederholt entschieden, dass der Geschädigte Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die er im Vertrauen auf eine derartige Verlässlichkeitsgrundlage getätigt hat (vgl. zB Senat, Urteile vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87, BGHZ 106, 323, 333 ff; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, VersR 2004, 1557, 1558 f;… vom 11. Oktober 2007 aaO Rn. 12 ff …und vom 19. Januar 2023 - III ZR 234/21, VersR 2023, 451 Rn. 16, 37 ff).
- BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04
Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre
a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B.: Urteile vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02 - NVwZ 2004, 638, 639; vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94 - WM 1996, 1015, 1017 f; vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93 - NJW 1994, 2415, 2417; vom 17. September 1970 - III ZR 4/69 - JZ 1971, 227, 228; vom 5. April 1965 - III ZR 11/64 - NJW 1965, 1226, 1227; vom 6. April 1960 - III ZR 38/59 - NJW 1960, 1244 f jew. m.w.N. sowie BGHZ 15, 305, 312;… siehe auch Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb., 2002, § 839 Rn. 159 ff), daß besondere tatsächliche Lagen zusätzliche Pflichten für den Beamten schaffen können und er insbesondere nicht "sehenden Auges" zulassen darf, daß der Bürger Schaden erleidet, den er, der Beamte, durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist.Den Beamten trifft eine solche Aufklärungs- oder Belehrungspflicht, die sich auch auf mit einiger Wahrscheinlichkeit bevorstehende Änderungen der Rechtslage bezieht (…Senatsurteil vom 6. April 1960 aaO, S. 1245), wenn er bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erkennt oder erkennen muß, daß ein Bürger, der in einer besonderen Rechtsbeziehung zu einer Behörde steht, einem Schadensrisiko ausgesetzt ist, dem durch einen kurzen Hinweis zu begegnen ist (so insbesondere Senatsurteile vom 9. Oktober 2003 aaO, 7. Dezember 1995 aaO, S. 1017 und 17. September 1970 aaO).
dd) Bei der gebotenen Abklärung der baurechtlichen Situation mußte es sich den mit der Stellungnahme betrauten Bediensteten der Beklagten aufdrängen, daß die Klägerin Gefahr lief, hohe Investitionen zu tätigen, die durch den absehbaren Eintritt der Veränderungssperre nutzlos zu werden drohten, da die Baugenehmigung die Verläßlichkeitsgrundlage für kostspielige Aufwendungen darstellte (vgl. insoweit Senatsurteil vom 9. Oktober 2003 aaO, S. 638).
- BGH, 24.04.2008 - III ZR 252/06
Amtshaftungsansprüche des Bauherrn gegen die Baugenehmigungsbehörde bei …
Zur Frage des Mitverschuldens eines Bauherrn, der im Vertrauen auf eine rechtswidrige Baugenehmigung das Bauvorhaben trotz eines Nachbarwiderspruchs in Angriff nimmt (Fortführung der in den Senatsurteilen BGHZ 149, 50 und vom 9. Oktober 2003 [III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638] aufgestellten Grundsätze).In diesem Sinne hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 (III ZR 414/02 = NVwZ 2004, 638, 639) die Mitverschuldensquote von 25 %, die sich die dortigen Kläger selbst hatten anlasten lassen und die vom dortigen Berufungsgericht gebilligt worden war, auch revisionsrechtlich nicht beanstandet.
Der Senat hat sogar angenommen, dass das "Rechtsanwendungsrisiko", d.h. die ordnungsgemäße Handhabung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, nicht bereits dadurch in vollem Umfang von der Behörde auf den antragstellenden Bürger selbst verlagert wird, dass dieser im Vergleich zu ihr über die besseren Erkenntnisquellen und die größere Erfahrung verfügt (Senatsurteil BGHZ 149, 50, 55; Senatsurteil vom 9. Oktober 2003 aaO S. 639).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 23 U 187/08 Dies gelte auch für Fragen des Bauwichs bzw. der Nachbarzustimmung, die das Bauaufsichtsamt als zuständige Fachbehörde - ebenso wie der Architekt (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003, III ZR 414/02, NZBau 2004, 103; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 190/97, NJW 1999, 2112) - beherrschen müsse (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, III ZR 117/90, VersR 1992, 698).
Dabei gelte der Grundsatz, dass sie - die Kläger - als Bauherren (anders als der Beklagte als Architekt, vgl. BGH BauR 1997, 159; BGH VersR 1992, 698) - nicht klüger zu sein brauchen als die Bauaufsichtsbehörde (BGH, Urteil vom 24.04.2008, III ZR 252/06, NJW 2008, 2502; BGH, Urteil vom 09.10.2003, III ZR 414/02, NZBau 2004, 103; BGH, Urteil vom 29.03.1990, III ZR 145/88, VersR 1990, 789).
Rn. 80 Die Kläger können sich insoweit auch nicht mit Erfolg darauf stützen, das Bauaufsichtsamt müsse als zuständige Fachbehörde - ebenso wie der Architekt (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2003, III ZR 414/02, NZBau 2004, 103; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 190/97, NJW 1999, 2112) - das öffentliche Baurecht beherrschen (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, III ZR 117/90, VersR 1992, 698), wozu auch Fragen des Bauwichs bzw. der Nachbarzustimmung gehörten.
Entsprechendes gilt für den Einwand der Kläger, sie hätten als Bauherren (anders als der Beklagte als Architekt, vgl. BGH BauR 1997, 159; BGH VersR 1992, 698) grundsätzlich nicht klüger zu sein brauchen als die Bauaufsichtsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2008, III ZR 252/06, NJW 2008, 2502; BGH, Urteil vom 09.10.2003, III ZR 414/02, NZBau 2004, 103; BGH, Urteil vom 29.03.1990, III ZR 145/88, VersR 1990, 789).
- BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20
Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen …
Insbesondere muss vermieden werden, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger, der - wie im Sozialrecht häufig - seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erkennbar nicht richtig zu beurteilen vermag, Schäden erleidet, die der Leistungsträger durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage ohne weiteres zu vermeiden in der Lage ist (…Senat aaO Rn. 14; siehe auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 …und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42). - OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14
Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber …
Rn. 134 Allerdings haben die Bediensteten der Beklagten - anders als die Klägerin meint - weder ihre Beratungs- und Auskunftspflichten aus § 25 LVwVfG noch eine allgemeine, sich durch die besondere Lage und Umstände zur Amtspflicht verdichtende Fürsorgepflicht (zu dieser etwa BGH NVwZ 2004, 638, 639) dadurch verletzt, dass sie die Klägerin nicht auf nach ihrer Auffassung bestehende verschiedene Möglichkeiten, die Wechselnutzung genehmigungsfähig zu machen, hingewiesen haben.Zu berücksichtigen ist auch, dass im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Behörde die Pflicht trifft, einen Antragsteller über die zur Erreichung des Zieles notwendigen Maßnahmen belehrend aufzuklären oder in anderer Weise helfend tätig zu werden, wenn sie erkennt oder erkennen muss, dass der Betroffene seine Lage in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht richtig zu beurteilen vermag, besonders wenn der Betreffende sonst Gefahr läuft, einen Schaden zu erleiden (BGH NVwZ 2004, 638, 639 m.w.N.;… Staudinger-Wöstmann, a.a.O., § 839 Rn. 157;… Engels/Pfau, a.a.O., § 25 Rn. 26).
- OLG Dresden, 05.03.2014 - 1 U 635/13
Haftung der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung einer rechtswidrigen, später …
Setzt er in einer solchen Situation sein Vorhaben entsprechend der Genehmigung fort, ohne die Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzuwarten, so nimmt er das in der Drittanfechtung liegende Risiko bewusst auf sich (…BGH, Urt. v. 11.10.2001, Az: III ZR 63/00, Rn. 13;… BGH, Urt. v. 16.01.1995, Az: III ZR 117/95; BGH, Urt. v. 09.10.2003, Az: III ZR 414/02, Rn. 13, jew. zit. nach juris). - BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07
Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber
(3) Der vorstehenden Gewichtung der zur Rückforderung führenden Verursachungsbeiträge der Parteien widerspricht auch nicht die Rechtsprechung des Senats, nach der der amtshaftungsrechtliche Vertrauensschutz generell dort seine Grenzen findet, wo bereits nach allgemeinem Verwaltungsrecht jeder Vertrauensschutz ausscheidet, weil ein begünstigender Verwaltungsakt mit Mängeln behaftet ist, die nach § 48 Abs. 2 VwVfG seine entschädigungslose Rücknahme rechtfertigen (BGHZ 134, 268, 283 f; vgl. auch BGHZ 149, 50, 54 und Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02 - NVwZ 2004, 638 f). - OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
Staatshaftungsrecht: Haftung für Amtspflichtverletzung der Baubehörde im …
- OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
Schadensersatzpflicht eines Landkreises: Bau und Nutzung einer Gaststätte mit …
- OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
Amtshaftung: Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis in Brandenburg auf …
- OLG Brandenburg, 25.11.2008 - 2 U 28/07
Amtshaftung: Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis auf Grund einer …
- OLG Rostock, 19.09.2023 - 4 U 141/19
Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen bei nicht genehmigungsfähigem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem …
- LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
- OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
Aufhebung Baugenehmigung, Vertrauensschaden, Entschädigung, Mitverschulden, …
- OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04
Inanspruchnahme eines Landes unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung …
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VBLS § 43 Abs. 1a Satz 1; GG Art. 3
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VBLS § 43 Abs. 1a Satz 1; ; GG Art. 3
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Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Berechnung der Versorgungsrente bei Fehltagen ; Taggenaue Berechnung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts; Gleichheitswidrige Benachteiligung von Versicherten; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Auslaufendes Recht betreffende ...
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VBLS § 43 Abs. 1a S. 1; GG Art. 3
Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder - datenbank.nwb.de
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Rentenrecht - Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1a Satz 1 VBLS verfassungwidrig?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 12 (Kurzinformation)
Stichtagsregelung des § 43 I a Satz 1 VBLS
Papierfundstellen
- NJW 2004, 289
- MDR 2004, 212
- VersR 2004, 55
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Da die Rechtsfrage also auslaufendes Recht betrifft, hätte der Antragsteller zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit aufzeigen müssen, daß eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N., für BGHZ vorgesehen).b) Soweit einer Sache abgesehen davon auch grundsätzliche Bedeutung zukommen kann, wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits, insbesondere dessen tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht, nicht nur für die Vermögensinteressen der Parteien, sondern auch für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind (BGH, Beschluß vom 27. März 2003 aaO unter II 1 d), fehlt der Beschwerdebegründung dafür ebenfalls jeglicher Hinweis.
- BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Entscheidung erhebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - NJW 2003, 437 unter II 1; BGHZ 151, 221, 223 = NJW 2002, 3029 unter II 1 jeweils m.w.N.).Die Rechtsbeschwerde zeigt nicht auf, daß der Fall in diesem Sinne eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. November 2002 aaO unter II 2).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Entscheidung erhebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - NJW 2003, 437 unter II 1; BGHZ 151, 221, 223 = NJW 2002, 3029 unter II 1 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu den anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, VersR 2000, 835, 837 unter 1 c aa m.w.N.). - BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Zwar kann eine Rechtsbeschwerde bei diesem Zulassungsgrund auch auf materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler gestützt werden, wenn diese über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - unter II 1 b und 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - unter II 2, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02
Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Zwar kann eine Rechtsbeschwerde bei diesem Zulassungsgrund auch auf materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler gestützt werden, wenn diese über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - unter II 1 b und 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - unter II 2, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92
Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
Dem Satzungsgeber der VBL ist ähnlich wie dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 d).
- OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18
Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand …
Dies ist immer dann der Fall, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss v. 24.09.2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289). - OLG Hamm, 21.07.2016 - 28 U 175/15
Nachliefern oder nachbessern? Wahlrecht des Käufers beim Fahrzeugkauf
Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (BGH Beschl. v. 24.09.2003, IV ZB 41/02, NJW 2004, 289). - KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17
Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Keine Kündigung des Sparguthabens durch …
Rn. 49 Das Zulassungskriterium "Fortbildung des Rechts" deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus, welche eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, MDR 2004, 212, Rn. 13 nach juris); erst dann besteht die Notwendigkeit, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, MDR 2003, 299, Rn. 6 nach juris).
- BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22
Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung nach Kfz-Unfall: Abrechnung nach …
Der Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenso wie dieser zunächst eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (Senatsbeschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, VersR 2004, 55 unter 2 [juris Rn. 13] m.w.N.).Es ist weder konkret dargelegt noch sonst ersichtlich, dass der Fall in diesem Sinne eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2003 aaO m.w.N.).
- OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11
Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG: …
Das ist nur dann der Fall, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen und hieran ein abstraktes Interesse besteht, wenn es also für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGHZ 154, 288, 292; BGH NJW 2002, 3029, 3030; 2004, 289, 290). - BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …
Der Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung im Sinne von § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG und setzt ebenso wie dieser eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (vgl. zu § 543 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 -, NJW 2004, S. 289 ). - BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträgliche Zulassung der …
Da sich dieser Zulassungsgrund im Übrigen weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung deckt (…vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 - NJW 2004, 289, 290;… vgl. auch BVerfG NJW 2023, 593 Rn. 52), ist auch insoweit jedenfalls erforderlich, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entscheidungserheblich ist und an ihrer Beantwortung Zweifel bestehen können, so dass ihretwegen eine Leitentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist. - OLG München, 20.07.2021 - 25 U 5794/20
Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei coronabedingter …
Der Zulassungsgrund überschneidet sich mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenso wie dieser eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289, 290;… BeckOK-ZPO/Kessal-Wulf, 2021, § 543 Rn. 23). - OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 12 U 430/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung des § 43 VBLS a.F. in einem …
Gab es in diesem Zeitraum zumindest 20 Kalendertage, in denen ein Versorgungsrentenberechtigten teilweise kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen hat, sollen durch § 43 Abs. 1a VBLS die Nachteile ausgleichen werden, die sich für ihn dann ergäben, wenn die Kalendermonate voll berücksichtigt würden und deshalb das gesamtversorgungsfähige Entgelt zu niedrig angesetzt würde (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes 37. Egl. August 2002 B 180g f. Anm. 6 zu § 43 VBLS; BGH VersR 2004, 55 unter II 3 b).Zwar kann davon ausgegangen werden, dass sich § 43 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 1a VBLS als generelle Regelungen auch dann, wenn man die Bestimmungen hier allein dem Wortlaut folgend anwendet und nicht wie dargestellt einschränkt und ergänzend auslegt, noch im Rahmen einer zulässigen, auch mit dem Gleichheitssatz vereinbaren Generalisierung und Typisierung halten (vgl. BGH VersR 2004, 55 unter 3 b).
Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegen im Streitfall, der einen nach auslaufendem Recht zu beurteilenden Ausnahmesachverhalt betrifft, nicht vor (vgl. BGH NJW 2004, 289 unter II).
- OLG Stuttgart, 21.05.2026 - 2 UKl 6/25
Unterlassung verschiedener AGB-Klauseln i.R.e. Studienvertrags einer privaten …
Der Fall muss eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, juris Rn. 13). - BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von …
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 174/05
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die fehlerhafte …
- OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die …
- OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09
Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen …
- OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22
Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit
- OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20
Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …
- KG, 18.05.2020 - 20 U 53/19
Anspruch auf Ersatz von Mindereinnahmen eines Sozialversicherers durch …
- OLG Oldenburg, 03.11.2016 - 8 U 98/16
Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages durch einen von …
- OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
- OLG München, 05.07.2019 - 10 U 946/19
Unzulässigkeit einer Teil-Abänderungsklage
- BGH, 18.09.2008 - IX ZR 124/05
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung
- KG, 14.09.2018 - 14 U 34/18
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung unter Beachtung eines früheren, …
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 175/05
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage betreffend auslaufendes Recht
- OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
- BGH, 01.06.2006 - IX ZR 9/04
Wahrung der Anfechtungsfrist im Konkursverfahren
- BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2004 - 8 A 10866/03
Milch-Garantiemenge, Milchgarantiemenge, Referenzmenge, Milchreferenzmenge, …
- OLG München, 02.09.2020 - 13 U 1560/19
Eintragung, Insolvenzverwalter, Insolvenztabelle, Kenntnis, Kommanditist, …
- OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21
Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch …
- OLG Hamm, 23.01.2023 - 25 U 57/22
Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen eine GmbH wegen eines aus …
- KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17
Zahlung aus den Bezugsscheinen für die Fundierungsschuldverschreibungen im …
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
- OLG Hamm, 06.11.2009 - 25 U 34/09
- LG Karlsruhe, 16.04.2004 - 6 S 14/03
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: betriebsrentenrechtliche Folgen der …
- OLG Köln, 21.09.2007 - 20 U 113/07
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Einrede der Verjährung
- LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen …
- LG Osnabrück, 19.10.2006 - 1 S 444/06
Berufungszurückweisung: Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung
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