Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
HWiG a.F. § 1; ; HWiG a.F. § 2; ; HWiG a.F. § 3; ; VerbrKrG § 3; ; VerbrKrG § 9
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Realkredit" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrkrG; Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei Verabredung des Hausbesuchs in gemeinsamer "Stammkneipe"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG §§ 1, 2, 3 a. F.; VerbrKrG §§ 3, 9
"Realkredit" i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Widerrufsrecht nach dem HWiG bei Verabredung des Hausbesuchs in gemeinsamer Stammkneipe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer auf den Abschluss eines Darlehnsvertrages gerichteten Willenserklärung; Vorliegen einer Haustürsituation; Recht zum Widerruf als Darlehnsnehmer; Rechtzeitige Absendung des Widerrufs; Planung und Vertrieb von Appartements; Tätigkeit auf Grund von Angaben ...
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 30.07.2003 - 5 O 25/01
- OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 740
- WM 2005, 607
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (27)
- BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Aber auch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann ein nicht schon gemäß § 9 VerbrkrG gerechtfertigter Einwendungsdurchgriff nicht ohne weiteres hergeleitet werden, da die §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 VerbrKrG eine bewusst abgeschlossene Regelung darstellen (siehe nur BGH WM 2004, 620, 622 f.).Von einem offenbarungsbedürftigen Interessenkonflikt kann nämlich nur dann die Rede sein, soweit zu einer derartigen "Doppelfinanzierung" besondere Umstände hinzutreten (BGH WM 2004, 620, 622).
Die Revision hat der Senat nicht zugelassen, weil der Rechtsstreit in Ansehung der zum gleichen Objekt ergangenen Entscheidung des XI. Zivilsenat des BGH vom 27. Januar 2004 (XI ZR 37/03; WM 2004, 620 ff.) weder grundsätzliche Bedeutung besitzt, noch die Rechtsfortbildung oder die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine revisionsgerichtliche Entscheidung erfordern (§ 543 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88
Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Wird in einem Gespräch Einverständnis zwischen den Parteien über einen Hausbesuch hergestellt, so kommt es für die Annahme einer "Bestellung" nämlich nicht darauf an, wer das Gespräch im Sinne einer "Initiative" eröffnet hat (ebenso BGH NJW 1990, 181, 183; insoweit noch anders OLG Köln NJW-RR 1990, 377; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 494 f.).Abzugrenzen ist die "Bestellung" im Sinne des § 1 Abs. 2 HWiG im Sinne der Erteilung eines Einverständnisses mit einem Hausbesuch vielmehr nur von der durch eine überraschende Kontaktaufnahme "provozierten" Bestellung, die nach dem Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes keine Bestellung im Sinne des § 1 Abs. 2 HWiG sein kann (BGH NJW 1990, 181, 183; BGH WM 1994, 2206, 2207).
- BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01
Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Schließlich erfüllt die in dem fraglichen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung die gemäß § 2 HWiG a. F. an eine Widerrufsbelehrung zu stellenden Anforderungen schon deshalb nicht, weil diese Belehrung ersichtlich an einer Belehrung auf der Grundlage des § 7 VerbrKrG ausgerichtet ist und in Ansehung des auf § 7 Abs. 3 VerbrKrG ausgerichteten Belehrungstextes deshalb in unzulässiger Weise "eine andere Erklärung" enthält (BGH ZIP 2003, 22, 25).Sofern nicht Anhaltspunkte für ein dem Kreditinstitut bekanntes betrügerisches Handeln bestehen, liegt es dann aber aus Sicht des Anlegers nicht anders, als bei einer dem Anleger nicht bekannten Innenprovision, über welche das Kreditinstitut ebenfalls nicht ohne weiteres aufzuklären hat (BGH ZIP 2003, 22, 24; BGH ZIP 2004, 1188 ff.).
- BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99
Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Dass die gemäß Darlehensvertrag vom 21. Juni 1993 erfolgte Kreditgewährung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG von der Besicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden war und überdies zu für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen geschah, folgt zum einen aus dem in dem erwähnten Darlehensvertrag enthaltenen Hinweis auf die Besicherung durch eine noch zu bestellende Grundschuld über 243.000 DM, ohne dass es insoweit noch auf die Werthaltigkeit des Grundpfandrechts und das hieraus resultierende Ausmaß der Besicherung ankäme (BGH WM 2000, 1245, 1247).Denn von einer derartigen Situation kann nur ausgegangen werden, wenn der vom Beklagten zu leistende Betrag "knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung" gewesen wäre (BGH NJW 2000, 2352, 2353; BGH ZIP 2003, 984, 987), wobei aus dem Kaufpreis noch die Nebenkosten wie "Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provision und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung" herauszurechnen sind (BGH NJW 2000, 2352, 2353).
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03
Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Zudem ist im Falle eines Realkredits der Kreditgeber anders als im Falle eines einem Verbraucher Personalkredits nicht schon durch den Wortlaut der §§ 5 Abs. 2 HWiG, 7 VerbrKrG gehalten, ausschließlich nach § 7 VerbrkrG zu belehren (gegen eine "doppelte" Widerrufsbelehrung bei Gewährung eines Personalkredits in einer "Haustürsituation" Senat WM 2004, 1959, 1963).Eine derartige Haftung der Klägerin nach den insoweit bisher anerkannten Fallgruppen des Wissensvorsprunges, der Interessenkonfliktes, der Schaffung eines speziellen Bewertungstatbestandes oder der Überschreitung ihrer Rolle als Kreditgeberin (vgl. nur BGH WM 2003, 1710, 7113; WM 1999, 678, 679; BGH WM 1992, 901, 905; vgl. ferner Senat WM 2000, 1381, 1385 f.; Senat OLGR 2002, 475 f.; Senat WM 2004, 1959, 1964) kommt nämlich nicht in Betracht.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Ein Kredit, der im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrkrG "von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht" wird, liegt auch dann vor, wenn zur Besicherung des Kredits ein bereits bestelltes Grundpfandrecht verwendet werden soll (Abweichung von BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 393/02 -, ZIP 2004, 1394 ff. = WM 2004, 1529 ff. = BKR 2004, 359 ff.).Auch teilt der Senat nicht die Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG schon nicht einschlägig sei, wenn der Kredit zwar durch ein Grundpfandrecht gesichert sei, dieses Grundpfandrecht aber - wie die im zu UR-Nr. 2793/1993 des Notars Dr. F. in S. (B 11, Bl. 156 ff. d. A.) abgeschlossenen Kaufvertrag vorgesehene Wiederverwendung eines bereits bestehenden Grundpfandrechts zeigt - zum Zeitpunkt des finanzierten Erwerbs schon bestellt war (BGH ZIP 2004, 1394, 1398 f.).Denn zum einen war gesetzgeberisches Motiv der Bereichsausnahme in § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG - wie der Begründung des Regierungsentwurfs des Verbraucherkreditgesetzes (BT-Drs. 11/5462, Begründung zu Art. 1 § 2 des Regierungsentwurfs) eindeutig zu entnehmen ist - in erster Linie nicht die vom II. Zivilsenat des BGH nunmehr aufgeworfene Frage der Warnfunktion einer ggf. erforderlichen Beurkundung der Neubestellung des Grundpfandrechts, sondern die aus der grundpfandrechtlichen Besicherung des Kredits folgende Spezifizität der Finanzierungskonditionen (taggenaue Refinanzierung, niedrigere Verzinsung), angesichts derer nach Auffassung des Gesetzgebers die Anwendung vieler Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes auf diese Kreditform - darunter insbesondere auch die in diesem Rechtsstreit interessierenden § 7 VerbrkrG (Widerufsrecht) und § 9 VerbrkrG (verbundene Geschäfte) - nicht zu "passen" schienen.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Daher kann insbesondere auf sich beruhen, inwieweit gemäß der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH die Klägerin sich eine derartige Situation deswegen zurechnen lassen müsste, weil sie etwa aufgrund der Kreditanlagen - Anlass zur Erkundigung über die Umstände des Vertragsschlusses gehabt hätte (BGH ZIP 2004, 1402, 1404; zur Problematik auch Senat, Urteil vom 27. Mai 2004 - 5 U 114/02 -). - BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Denn von einer derartigen Situation kann nur ausgegangen werden, wenn der vom Beklagten zu leistende Betrag "knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung" gewesen wäre (BGH NJW 2000, 2352, 2353; BGH ZIP 2003, 984, 987), wobei aus dem Kaufpreis noch die Nebenkosten wie "Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provision und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung" herauszurechnen sind (BGH NJW 2000, 2352, 2353). - BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Sofern nicht Anhaltspunkte für ein dem Kreditinstitut bekanntes betrügerisches Handeln bestehen, liegt es dann aber aus Sicht des Anlegers nicht anders, als bei einer dem Anleger nicht bekannten Innenprovision, über welche das Kreditinstitut ebenfalls nicht ohne weiteres aufzuklären hat (BGH ZIP 2003, 22, 24; BGH ZIP 2004, 1188 ff.). - BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03
Eine derartige Haftung der Klägerin nach den insoweit bisher anerkannten Fallgruppen des Wissensvorsprunges, der Interessenkonfliktes, der Schaffung eines speziellen Bewertungstatbestandes oder der Überschreitung ihrer Rolle als Kreditgeberin (vgl. nur BGH WM 2003, 1710, 7113; WM 1999, 678, 679; BGH WM 1992, 901, 905; vgl. ferner Senat WM 2000, 1381, 1385 f.; Senat OLGR 2002, 475 f.; Senat WM 2004, 1959, 1964) kommt nämlich nicht in Betracht. - BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97
Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften …
- BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
- BGH, 29.09.1994 - VII ZR 241/93
Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsrecht
- BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89
Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag
- OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank
- OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 9 U 204/00
Kreditvergabe - Pflichten der Bank - Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers - Wert …
- BGH, 17.10.1996 - IX ZR 30/96
Haustürwiderrufsgesetz - Umgehungsverbot
- OLG Köln, 31.05.2000 - 6 W 28/00
Veranlassung zur Klageerhebung
- OLG Köln, 18.12.1989 - 13 U 207/89
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); …
- OLG Frankfurt, 19.01.1994 - 7 U 26/93
Geschäftsanbahnung in einer Hotelhalle als Haustürgeschäft
- OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98
Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem …
- OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 2 U 138/88
- AG Freising, 14.06.1988 - 2 C 80/88
Haustürwiderrufsgesetz; Haustürgeschäft; Widerrufsrecht; Umgehungsverbot; Ort der …
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
- BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02
Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs
- BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
- OLG Zweibrücken, 24.07.2000 - 7 U 47/00
Nichtabnahme- bzw. Vorfälligkeitsentschädigung wegen nicht abgenommener bzw. …
- LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04 Die bevorstehende Insolvenz hat grundsätzlich nur dann Bedeutung, wenn die Vertragsdurchführung durch sie gefährdet wird (OLG Schleswig, MDR 2005, 740, 742 f).
Die Enderwerberfinanzierung hätte dann dem Hinausschieben der Insolvenz und damit der Verschiebung des Insolvenzrisikos auf den Enderwerber gedient (OLG Schleswig, MDR 2005, 740, 743).
Eine Aufklärungspflicht der den Kaufpreis der Immobilie finanzierenden Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises wird zwar angenommen, wenn der Bank ausnahmsweise bekannt ist, dass bei einem steuersparenden Erwerbermodell der Kaufpreis mindestens knapp doppelt so hoch ist wie der tatsächliche Wert der Immobilie (Brandenburgisches OLG vom 6. September 2006, Az.. 4 U 175/05, Seite 31; OLG Celle vom 24. Mai 2006, Az.: 3 U 245/06, Seite 9; OLG Celle vom 24. Mai 2006, Az.: 3 U 252/05, Seite 13;… OLG Celle vom 12. Mai 2005, Az.: 19 U 5596/04, zitiert nach juris Rn. 15; OLG Schleswig, MDR 2005, 740 ).
Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für die Mietgarantie sind dabei herauszurechnen (OLG Schleswig, MDR 2005, 740 f).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 50/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Eine solche Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218).Rn. 38 Hinzu kommt, dass die Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch die Beklagten erst nach dem Notartermin stattgefunden hat, einem weiteren Umstand, der die Kausalitätsvermutung erschüttern muss (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238 und nachfolgend Beschluss des BGH vom 23.11.2004 XI ZR 27/04 DNotl-Report 2005, 14).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 65/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Diese Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es dem Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218).Darin liegt ein weiterer Umstand, der eine Kausalitätsvermutung erschüttern muss (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238 und nachfolgend Beschluss des BGH vom 23.11.2004 XI ZR 27/04 DNotl-Report 2005, 14).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 26/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Entfällt diese Indizwirkung für die Kausalität aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, ist es Aufgabe des Kunden , auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218).Rn. 40 Hinzu tritt hier, dass die Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch die Beklagten erst nach dem Notartermin erfolgte, was einen weiteren Umstand bildet, der eine Kausalitätsvermutung unterbinden muss (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238 und nachfolgend Beschluss des BGH vom 23.11.2004 - XI ZR 27/04 - DNotl-Report 2005, 14).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 41/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
Eine solche Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichen Abstand, wobei es dem Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; BGH WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig, MDR 2005, 740; WM 2005, 2218).Darin liegt ein weiterer Umstand, der eine Kausalitätsvermutung erschüttern muss (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238 f und nachfolgend Beschluss des BGH vom 23.11.2005, Az.: XI ZR 27/04, DNotl-Report 2005, 14).
- OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 9 U 216/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; Darlegungs- …
Diese Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.2.2005, 7 W 2/05).Dazu kommt, dass die Unterzeichnung der Darlehensverträge durch die Beklagte erst nach dem Notartermin vom 27.5.1992 neben dem Zeitablauf einen weiteren Umstand bildet, der Zweifel an einer Fortwirkung des Überraschungsmoments bzw. an einer Kausalitätsvermutung rechtfertigt (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238 und nachfolgend Beschluss des BGH vom 23.11.2004 XI ZR 27/04 DNotl-Report 2005, 14).
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 202/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; …
Das Entfallen des Überraschungsmoments bezieht sich dabei zwangsläufig auch auf die später abgegebene Willenserklärung in Form der Unterzeichnung des Darlehensvertrags (vgl. dazu OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218; OLG Jena OLGR 2005, 238, und nachfolgend Beschluss des BGH v. 23.11.2004 XI ZR 27/04 DNotl-Report 2005, 14). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 45/05
Keine Prospekthaftung der EM.TV AG im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien …
OLG Frankfurt/Main - Az. 5 U 108/03 vom 18.01.2005; LG Frankfurt/Main - Az. 3/7 O 20/01 vom 17.01.2003;. - LG Düsseldorf, 29.06.2007 - 13 O 249/05
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen Widerruf nach dem …
Rn. 54 Außerdem ist es so, dass der Verbraucher, also hier die Kläger, den Zurechnungszusammenhang zwischen Haustürsituation und Vertragsschluss jedenfalls dann darzulegen und auch zu beweisen haben, wenn die aus der Typizität der Haustürsituation resultierende Zurechnungsvermutung durch die Umstände des Einzelfalles widerlegt ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 02.12.2004, MDR 2005, 740 bis 741).
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