Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 519 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 519 Abs. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderung der eigenhändigen Unterschrift eines postulationsfähigen Anwalts im Rahmen der Einlegung der Berufung; Grundlagen einer zulässigen Rechtsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2
Anforderungen an die Unterzeichnung des Berufungsschriftsatzes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2006, 110
- BB 2005, 1988
- AnwBl 2005, 150
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.11.1997 - XII ZB 157/97
Auslegung einer Erklärung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als Berufung
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Ausreichend ist vielmehr, dass die Erklärung eindeutig den Willen erkennen läßt, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.11.1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507, m.w. Nachw.).Ausreichend ist vielmehr, dass die Erklärung eindeutig den Willen erkennen läßt, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.11.1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507, m.w. Nachw.).
- BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Sie ist gem. § 574 II Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des BerGer. den Kl. in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.Sie ist gem. § 574 II Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des BerGer. den Kl. in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.
- BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des …
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Es genügt, wenn sie aus anderen vom Rechtsmittelführer innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen entnommen werden können (vgl. BGHZ 21, 168, 173; 113, 228, 230).Es genügt, wenn sie aus anderen vom Rechtsmittelführer innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen entnommen werden können (vgl. BGHZ 21, 168, 173; 113, 228, 230).
- BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Versehens
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Sie ist gem. § 574 II Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des BerGer. den Kl. in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.Sie ist gem. § 574 II Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des BerGer. den Kl. in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.
- BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91
Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
hat selbstständig zu würdigen, ob die von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen der Zulässigkeit der Berufung vorliegen; hierbei ist der gesamte Inhalt der Verhandlungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1991 - VII ZR 11/91, NJW 1992, 512, m.w. Nachw.).hat selbstständig zu würdigen, ob die von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen der Zulässigkeit der Berufung vorliegen; hierbei ist der gesamte Inhalt der Verhandlungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1991 - VII ZR 11/91, NJW 1992, 512, m.w. Nachw.).
- BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61
Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Da in der vom Kläger persönlich unterzeichneten, am selben Tage beim BerGer. eingegangen Berufungsschrift vom 1.10.2004 die Parteien und das anzufechtende Urteil vollständig bezeichnet sind, ist durch die Angaben in dem Schriftsatz vom 18.10.2004 den Anforderungen des § 519 II Nr. 1 ZPO genügt (zur Bezeichnung des anzufechtenden Urteils durch Angabe eines bereits gebildeten Aktenzeichens vgl. auch BGHZ 36, 258, 259).Da in der vom Kl. persönlich unterzeichneten, am selben Tage beim BerGer. eingegangen Berufungsschrift vom 1.10.2004 die Parteien und das anzufechtende Urteil vollständig bezeichnet sind, ist durch die Angaben in dem Schriftsatz vom 18.10.2004 den Anforderungen des § 519 II Nr. 1 ZPO genügt (zur Bezeichnung des anzufechtenden Urteils durch Angabe eines bereits gebildeten Aktenzeichens vgl. auch BGHZ 36, 258, 259).
- BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05
Es genügt, wenn sie aus anderen vom Rechtsmittelführer innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen entnommen werden können (vgl. BGHZ 21, 168, 173; 113, 228, 230).Es genügt, wenn sie aus anderen vom Rechtsmittelführer innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen entnommen werden können (vgl. BGHZ 21, 168, 173; 113, 228, 230).
- BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der …
Entscheidend ist, dass der Erklärung die Absicht, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, eindeutig zu entnehmen ist (…BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - V ZB 151/07, FamRZ 2008, 1926 Rn. 9; vom 23. Juni 2005 - I ZB 15/05, MDR 2006, 110; vom 19. November 1997 - XII ZB 157/97, NJW-RR 1998, 507; vom 25. November 1986 - VI ZB 12/86, NJW 1987, 1204 unter II). - LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11
Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen …
Für die Beurteilung dieser Frage sind alle Unterlagen heranzuziehen, die dem Berufungsgericht im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegen, insbesondere die angeforderten Akten (vgl. BGH 24.04.2003 - III ZB 94/02 - NJW 2003, 1950; BGH 23.06.2005 - I ZB 15/05 - BB 2005, 1988 L.). - OLG Jena, 21.01.2019 - 2 U 6/19
Berufung: Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften …
Die Erklärung muss aber eindeutig den Willen erkennen lassen, das erstinstanzliche Urteil einer Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - I ZB 15/05 -, Rn. 9, juris).
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