Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.01.2006 - 14 U 169/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftungsverteilung: Kollision zweier Pkw auf einer mit Ampeln versehenen Kreuzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf einer Kreuzung wegen Überfahren einer roten Ampel; Bestimmung der Haftungsverteilung lediglich nach bewiesenen Tatsachen
- Judicialis
StVG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17
Haftung im Straßenverkehr : Haftungsverteilung bei Nichtaufklärbarkeit des Unfallgeschehens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf einer Kreuzung wegen Überfahren einer roten Ampel; Bestimmung der Haftungsverteilung lediglich nach bewiesenen Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kreuzungsunfall nicht aufzuklären
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.06.2005 - 11 O 10/04
- OLG Celle, 17.01.2006 - 14 U 169/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1167
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14
Übliche Vergütung des Sachverständigen
Da sich im Streitfall weitere Anhaltspunkte, die für eine unfallursächliche Erhöhung der jeweiligen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sprechen könnten nicht feststellen lassen, ist die Haftung zwischen beiden Parteien hälftig zu teilen (z. B. OLG Celle v. 17.1. 2006 - 14 U 169/05 = MDR 2006, 1167 OLG Rostock v. 18.3.2011 - 5 U 144/10 = NJW 2011, 1973).
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