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Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 23.06.2005 - 6 Sa 224/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8370
LAG Berlin, 23.06.2005 - 6 Sa 224/05 (https://dejure.org/2005,8370)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2005 - 6 Sa 224/05 (https://dejure.org/2005,8370)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 6 Sa 224/05 (https://dejure.org/2005,8370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1
    Übereinstimmende Erledigungserklärung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilung der Kosten des Rechtsstreits bei erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Verkündung einer Entscheidung in der Sache abgegebenen Erledigungserklärungen der Parteien; Entfernung und Vernichtung eines Abmahnschreibens aus einer Personalakte; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LAG Berlin, 23.06.2005 - 6 Sa 224/05
    In analoger Anwendung der Regelung über eine Rücknahme der Klage in § 269 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 ZPO war klarstellend festzustellen, dass das angefochtene Urteil wirkungslos geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2002 - II ZR 331/00 - NZA 2002, 405 zu I der Gründe).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von …

    Auszug aus LAG Berlin, 23.06.2005 - 6 Sa 224/05
    Zudem macht selbst die Vereinbarung eines neuen Verhandlungstermins Arbeitskampfmaßnahmen bis dahin nicht unzulässig (BAG, Urteil vom 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364 = AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 108 zu A I 5 c der Gründe).
  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht …

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur eine schriftsätzliche Erledigungserklärung auch nach Verhandlungsschluss und vor Urteilserlass für möglich gehalten wird, betrifft dies indes nur den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass das Erledigungsereignis erst nach Verhandlungsschluss, aber vor Urteilsverkündung oder erst in der mündlichen Verhandlung eingetreten ist und die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären (vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O. § 91 a Rn. 21 a.E. und Rn. 38 a.E., LAG Berlin, Beschluss v. 23.06.2005, - 6 Sa 224/05 -, MDR 2006, 57 in juris Rn. 6).
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Das Gericht hatte sowohl in der Verfügung vom 27.11.2007 als auch in dem Beschluss vom 05.12.2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erledigendes Ereignis und eine Erledigungserklärung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung anders als bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung (dazu Zöller-Vollkommer § 91 a ZPO Rn. 17 und Rn. 21 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1995, 1095, 1096 und LAG Berlin MDR 2006, 57) bei einem Urteilsverfahren nach einseitiger Erledigungserklärung nicht berücksichtigt werden können (…Zöller-Vollkommer § 91 a ZPO Rn. 37 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5245
LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; GKG § 12 Satz 2; ; BRAGO § 8

  • IWW

    ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2 GKG § 12 Satz 2 BRAGO § 8
    EArbGG, GKG, BRAGO

  • rechtsportal.de

    Verlangen nach Arbeitszeitverringerung als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

  • Wolters Kluwer

    Streitwert für Verlangen nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit (Arbeitszeitverringerung); Zulässigkeit der Annahme eines Gegenstandswerts von mehr als einem Bruttomonatsentgelt; Reduzierung der Arbeitszeit zwecks Betreuung von Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 04.09.2001 - 17 Ta 6121/01

    Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG - Streitwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05
    Insoweit wird die Auffassung vertreten (vgl. Straub NZA 2001, 925; LAG Niedersachsen, 14.11.2001 NZA-RR 2002, 550; LAG Hamburg, 08.11.2001 LAGE § 8 TzBfG Nr. 4; Hessisches LAG, 28.11.2001, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Berlin, 04.09.2001 NZA 2002, 350), dass sich der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens nach § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG richten kann, sich also dann nach der 36-fachen Differenzvergütung zwischen der Vollzeittätigkeit und der Teilzeittätigkeit richtet.
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05
    Insoweit wird die Auffassung vertreten (vgl. Straub NZA 2001, 925; LAG Niedersachsen, 14.11.2001 NZA-RR 2002, 550; LAG Hamburg, 08.11.2001 LAGE § 8 TzBfG Nr. 4; Hessisches LAG, 28.11.2001, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Berlin, 04.09.2001 NZA 2002, 350), dass sich der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens nach § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG richten kann, sich also dann nach der 36-fachen Differenzvergütung zwischen der Vollzeittätigkeit und der Teilzeittätigkeit richtet.
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 103/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr zur Abwehr einer vorgerichtlichen Abmahnung

    Dementsprechend können weder die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz. 10 ff. = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten, m.w.N. zum Streitstand) noch die für die vorprozessuale Abwehr von Ansprüchen der Partei entstandene Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103, 104 ZPO sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 Tz. 5; a.A. OLG Hamburg MDR 2006, 57).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 1 Ta 242/07

    Zur Festsetzung des Gegenstandswertes beim Anspruch auf Verringerung der …

    Sofern das LAG Rheinland-Pfalz dies in der Vergangenheit anders beurteilt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 7 Ta 71/05), hält die nunmehr für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständige 1. Kammer daran nicht fest.
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