Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 121 ZPO, § 126 ZPO, § 45 RVG, § 48 RVG, § 56 RVG
Terminsgebühr des PKH-Anwalts bei nicht rechtshängigen Ansprüchen - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Prozesskostenhilfeanwalts auf eine Terminsgebühr bezüglich noch nicht rechtshängiger Ansprüche aus einem Prozessvergleich
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 02.05.2006 - 1 T 65/05
- OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06
- AG Simmern, 10.08.2006 - 3 C 71/05
- LG Bad Kreuznach, 09.11.2006 - 1 T 206/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 182
- FamRZ 2006, 1691
- AnwBl 2006, 587
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06
Aus dem vom Landgericht zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2595 ) lässt sich nichts Entgegenstehendes ableiten.
- OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14
Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im …
Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Anschluss an: OLG Köln (12. Zivilsenat), 1. März 2012, II-12 WF 29/12, MDR 2012, 1193 und OLG Celle, 21. Januar 2011, 10 WF 6/11, FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. Zivilsenat), 6. Juni 2006, 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. Zivilsenat), 29. April 2013, II-25 WF 235/12, AGS 2013, 350).Rn. 13 Nach Ansicht des Senats kann aus diesem Umstand nicht (mehr) hergeleitet werden, dass dann regelmäßig eine Auslegung dahingehend nahe liege, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (vgl. z.B.: OLG Köln (12. ZivS.) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; a.A. z.B.: OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS.) AGS 2013, 350).
Für den Senat ist entgegen der Gegenansicht (vgl. - ohne nähere Begründung - OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 sowie die weiteren Nachweise in OLG Dresden aaO. Tz. 10) auch nicht ersichtlich, dass die vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallkonstellation mit der vorliegenden nicht vergleichbar sei.
Rn. 21 Jedenfalls aber seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG im Zuge des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist der bisherigen Gegenansicht - u.a. auch OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691; im Übrigen vgl. den Meinungsstand zusammenfassend OLG Bamberg FamRZ 2011, 1605 und OLG Köln AGS 2013, 350 - nach Ansicht des Senats die Grundlage entzogen.
- OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10
Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …
Auf der Grundlage eines solchen Erweiterungsbeschlusses, mit dem ohne nähere Begründung einem ebenfalls nur floskelhaft formulierten Ergänzungsantrag entsprochen wird, kann der beigeordnete Anwalt daher nur die Erstattung der Einigungsgebühr beanspruchen (entgegen OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691; OLG Köln AGS 2008, 247 und OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087).Rn. 23 - Die Vorgaben von BGHZ 159, 263 seien von vornherein nicht einschlägig (OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691: Erstattung auch der Terminsgebühr;… Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rdn. 6 zu § 118 ZPO; hiergegen auch OLG München NJW-RR 2009, 1367).
- OLG Koblenz, 10.12.2015 - 9 WF 931/15
Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der …
Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe neben der Einigungsgegühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr zu ersetzen ist (vgl. u.a. OLG Koblenz 14 W 328/06; OLG Koblenz 7 WF 803/08; OLG Köln FamRZ 2014, 1875; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416; OLG Nürnberg MDR 2011, 325).
- LAG Niedersachsen, 10.08.2012 - 8 Ta 367/12
Höhe der Rechtsanwaltsgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss …
Rn. 25 bb) Dagegen wird eingewandt, die Entscheidung des BGH sei nicht einschlägig (OLG Koblenz v. 06.06.2005 - 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691; OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, NJW-RR 2009, 1367;… Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rn. 6 zu § 118 ZPO).Deshalb könne neben der Einigungsgebühr die Festsetzung einer Verfahrensdifferenzgebühr von der Staatskasse verlangt werden (OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, FamRZ 2009, 1779;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, aaO § 48 Rn. 120) oder sogar die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (OLG Koblenz v. 06.06.2006 - 14 W 328/06 - aaO; OLG Karlsruhe v. 09.07.2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.).
- OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über …
Nach anderer Auffassung umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleich neben der Vergleichsgebühr und der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 14 W 328/06 - FamRZ 2006, 1691; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.). - OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer …
Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Koblenz (AGS 2006, 349) und vom OLG Köln (AGS 2007, 547) vertretenen Auffassung an, dass neben der 1, 5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV nicht nur die 0, 8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Ziff. 2 RVG-VV, sondern auch eine - nicht durch die Einigungsgebühr abgegoltene - 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV bei Einigung in einem gerichtlichen Termin oder aber nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG-VV bei einer auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten außergerichtlichen Besprechung gegen die Staatskasse festzusetzen ist. - OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08
Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine …
Während das vom Beschwerdeführer zitierte OLG Bamberg (OLGR 2008, 662) nur die Einigungsgebühr als erstattungsfähig ansieht, gewähren das OLG Köln (FamRZ 2008, 707), das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 -, zitiert nach juris) und der 14. Zivilsenat - Kostensenat - des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 1691) auch eine Terminsgebühr, letzterer ausdrücklich neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Unternr. - KG, 03.06.2009 - 19 WF 40/09
Prozesskostenhilfe: Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung im …
Von einer Prozesskostenhilfebewilligung "für einen Vergleich" oder "für eine Einigung" wird eine Terminsgebühr nicht erfasst (so zutreffend OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 750; OLG Bamberg JurBüro 1990, 203;… Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).Eine unterschiedliche Behandlung einer entsprechenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist nicht gerechtfertigt (so zutreffend Mümmler JurBüro 1990, 203;… Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08
Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen …
Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe zwar den Abschluss des Vergleichs auch über die Folgesache, nicht aber die im Zuge der vorangegangenen Erörterungen angefallene Terminsgebühr umfasste (vgl. OLG Saarbrücken 04.04.2008, 6 WF 19/08, OLGR 2008, 823; OLG Stuttgart 18.01.2008, 8 WF 12/08, JurBüro 2008, 306; OLG Köln 17.09.2007, 25 WF 204/07, AGS 2007, 547; OLG Koblenz 06.06.2006, 14 W 328/06, JurBüro 2006, 473). - OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07
Terminsgebühr bei Mehrvergleich und Bewilligung der Prozesskostenhilfe für …
Es mag dahin stehen, wie diese Frage grundsätzlich zu entscheiden ist (bejahend OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691, das die Erstreckung auch auf die Terminsgebühr bezüglich der nichtsrechtshängigen Ansprüche als "folgerichtig" bezeichnet). - OLG München, 18.03.2009 - 11 WF 812/09
Vergütung des Rechtsanwalts: Protokollierung einer außerprozessual vorbereiteten …
- OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07
Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung …
- OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung …
- OLG Bamberg, 07.11.2007 - 2 WF 54/07
Regelung des Umgangsrechts mit Kindern sowie Freistellung von …
- OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
- KG, 29.11.2016 - 25 WF 76/16
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Entstehen einer …
- OLG Dresden, 25.03.2014 - 22 UF 572/13
Umfang der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich über nicht rechtshängige …
- OLG Bamberg, 08.05.2009 - 7 WF 41/09
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts …
- OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 304/12
Gebühren des in Kindschaftssachen beigeordneten Rechtsanwalts: Überschießender …
- OLG München, 10.06.2008 - 11 WF 927/08
Rechtsanwaltsbeiordnung im Ehescheidungsverfahren: Vergütungsanspruch gegen die …
- OLG München, 17.03.2009 - 11 WF 741/09
Rechtsanwaltsvergütung: Anfallende Gebühren bei Erweiterung des PKH-Beschlusses …
- OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
- OLG Jena, 18.09.2009 - 3 WF 208/09
Erstattung einer Terminsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe für den …
- OLG Jena, 02.10.2009 - 3 WF 269/09
Entstehung einer Einigungsgebühr im Falle einer nicht der elterlichen …
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - beigeordneter Rechtsanwalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 121 Abs. 4 ZPO; § 46 RVG
Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten Abwesenheit zum Termin des im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens beigeordneten Anwalts; Kostentragung für den Terminsvertreter; Kostenerstattung für die Tätigkeit des ... - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
ZPO § 121 Abs. 4; RVG § 46
Keine Beiordnung eines weiteren Anwalts bei Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags des beigeordneten Rechtsanwalts - Auslagenersatzanspruch des verhinderten Anwalts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe - Wer trägt die Kosten eines Terminvertreters, wenn das Gericht die Terminsverlegung ablehnt?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten Abwesenheit zum Termin des im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens beigeordneten Anwalts; Kostentragung für den Terminsvertreter; Kostenerstattung für die Tätigkeit des ...
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 06.04.2006 - 6 Ca 343/05
- LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 182
- NZA-RR 2006, 597
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04
Kostenerstattung in Familiensachen: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen …
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und …
Rn. 36 (5) Der Verneinung einer Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminsvertreterin als Auslagen im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG steht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - schließlich auch nicht entgegen, dass nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Kosten für einen Terminsvertreter als Auslagen nach § 46 RVG erstattet werden können (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 6 WF 166/13, juris Rn. 5; LAG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. April 2022 - 3 Ta 72/21, juris Rn. 27 ff.; LAG Niedersachsen NZA-RR 2006, 597 f.; LG Bonn…, Beschluss vom 17. April 2023 - 8 T 70/22, juris Rn. 13; siehe auch BVerwG, NJW 1994, 3243 [noch zu § 126 BRAGO];… aA LAG Nürnberg, NZA-RR 2020, 35 Rn. 16). - OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40). - LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21
Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten - …
Rn. 31 dd) Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminsvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06;… OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.). - OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr: Anspruch auf die Terminsgebühr bei Wahrnehmung …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40). - LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22 Rn. 13 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06;… OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.).
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