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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.11.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3249
OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungfähigkeit von Öffnungsklausel-Beschlüssen zur Änderung der Gemeinschaftsordnung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 4
    Fehlende Eintragungsfähigkeit von Beschlüssen, die eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer ändern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 3; WEG § 10 Abs. 4
    Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlüsse sind nicht eintragungsfähig! (IMR 2010, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 450
  • MDR 2010, 102
  • DNotZ 2010, 196
  • NZM 2010, 49
  • FGPrax 2010, 16
  • ZMR 2010, 393
  • Rpfleger 2010, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09
    Fehlt es an der einen oder der anderen oder an beiden Voraussetzungen, so erweist sich die angefochtene Zwischenverfügung als ungerechtfertigt; sie muss aus diesem Grund aufgehoben werden (BayObLGZ 1984, 136/137 f.).

    Kann aber der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so stellt sich die Zwischenverfügung als eine Irreführung des Antragstellers dar, weil sie ihm die Vornahme der Eintragung nach Behebung des Hindernisses in Aussicht stellt und ihn zu bestimmten Vorkehrungen veranlasst, obwohl die beantragte Eintragung gar nicht vorgenommen werden kann (BayObLGZ 1984, 136/138 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen ist aber eine Zwischenverfügung auch dann aufzuheben, wenn für deren Erlass nach den dargestellten Grundsätzen deshalb kein Raum ist, weil das Grundbuchamt den Eintragungsantrag sofort hätte zurückweisen müssen (BayObLGZ 1970, 163/165; 1984, 136/138).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09
    Für einen - grundsätzlich schützenswerten - Erwerber von Wohnungseigentum erschließt sich zumindest aus der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung die Öffnungsklausel, so dass er in den dort vorgesehenen Fällen mit abweichenden, nicht im Grundbuch verlautbarten Beschlüssen der Gemeinschaft von Haus aus rechnen muss (Becker ZWE 2002, 341/346; siehe schon BayObLGZ 1984, 257/268).
  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an …

    Vielmehr wäre der Antrag wegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses sofort zurückzuweisen gewesen (vgl. BayObLGZ 1984, 136; Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = NZM 2010, 49).
  • OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich …

    Dazu gehören etwa Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht (vgl. Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = ZMR 2010, 393;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 10 Rn. 70).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10446
OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09 (https://dejure.org/2009,10446)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2009 - 8 W 452/09 (https://dejure.org/2009,10446)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2009 - 8 W 452/09 (https://dejure.org/2009,10446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolge eines unzulässigen Erlasses einer Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) eines Gerichts im Hinblick auf eine Kostenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 102
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09
    Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 23. November 2006, Az. I ZB 39/06, betrifft die bei Eilverfahren (Schutzschrift) geltenden Ausnahmen, in denen Rechtshängigkeit bereits mit der Einreichung des Antrags bei Gericht eintritt und nicht erst mit der Zustellung an den Gegner (…Müller-Rabe, a. a. O., Rdnr. 169 und RVG-VV Anh. II Rdnrn. 66 ff und 124 ff; je m. w. N.), und ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09
    Die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde wurde vom 6. Zivilsenat am 25. August 2009, Az. 6 W 46/09, als verfristet und damit unzulässig verworfen.
  • OLG Köln, 21.08.2012 - 2 Wx 181/12

    Voraussetzungen der Kostenfestsetzung für oder gegen den …

    Rn. 12 a) Für das Verfahren der Kostenfestsetzung ist der Ausspruch der Kostengrundentscheidung - auch in einer Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Grundbuchsache) - bindend (vgl. BGH NJW-RR 206, 810 [811]; OLG Köln [17. Zivilsenat]; OLG-Report 2007, 67 f.; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 816 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2008, 427 f.; OLG Stuttgart, MDR 2010, 102;… Mathias in v. Eicken u.a., a.a.O., Rdn. B 74;… Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Bindung"); eine Korrektur der Kostengrundentscheidung im Verfahren der Kostenfestsetzung kommt nicht in Betracht (vgl. BGH BauR 2004, 1487 [1488]; OLG Jena, Beschluß vom 20. Mai 2011 - 9 W 201/11 -, juris; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 728).
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