Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 3 ZPO
- openjur.de
Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Patientenunterlagen - Herausgabeklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage des Patienten gegen den Arzt zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwerts der Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.03.2010 - 4 O 11624/09
- OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1418
- VersR 2011, 818
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06
Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10
Rn. 14 Der vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16.11.2006, Az.: 1 W 2713/06, billigt eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Herausgabe von Fotokopien der Behandlungsunterlagen und die eidesstattliche Versicherung des Arztes, dass die kopierten Behandlungsunterlagen vollständig sind, auf 1/10 des Streitwerts des gegen den Behandler gerichteten Hauptsacheverfahrens.
- OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17
Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte
Der Senat geht dabei ebenso wie das Landgericht davon aus, dass der Streitwert für die Herausgabe einer Patientenkartei oder von Fotokopien hieraus mit höchstens 20% einer beabsichtigten Haftungsklage anzusetzen ist (OLG München MDR 2012, 869; OLG Nürnberg MDR 2010, 1418;… Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl. § 3 Rn 15 Stichwort "Herausgabeklage"). - OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3). - OLG München, 02.03.2012 - 1 W 357/12
Streitwertbemessung: Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen
In der Regel wird der Streitwert mit einem Bruchteil des Hauptsacheanspruchs angesetzt, wobei bei Klagen auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen den in Anspruch genommenen oder in Anspruch zu nehmenden Behandler Bruchteile zwischen ¼ und 1/10 der Hauptsache angesetzt werden (OLG Nürnberg, Beschl. vom 19.04.2010, 5 W 620/10; OLG Köln, VersR 2010, 693; OLG München, Beschl. vom 13.04.2007, 1 W 1328/07).
- KG, 01.12.2016 - 20 W 67/16
Streitwertfestsetzung bei Arzthaftung: Schadensersatzklage und Antrag auf …
Rn. 6 Die Bezugnahme des Beschwerdeführers auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg (5 W 620/10 vom 19.4.2010), OLG Köln (5 W 32/09 vom 16.11.2009) und des OLG München (1 W 953/11 vom 6.6.2011) führt hier nicht weiter. - KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18
Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur …
Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 19. April 2010 - 5 W 620/10 -, juris, Rn. 8, 10, 12) und ihm folgend das OLG Frankfurt (…Beschluss vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 -, juris, Rn. 20) halten ausgehend von dem wirtschaftlichen Interesse des Herausgabeberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Fallumstände einen Wert von 1/5 (20 %) regelmäßig für angemessen. - OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 248/13
Anlageberatung: Zur Verjährung nach § 37 a WpHG a. F. und §§ 195, 199 BGB; zum …
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 23 U 228/13
Zur Verjährung nach § 37a WpHG a. F; zur Frage des Vorsatzes
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
Einreden des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 23 U 131/13
Verjährung nach § 37a WpHG a.F. und Vorsatz
Denn die Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Nichtvorliegen einer inneren Tatsache darlegen und beweisen muss, ist im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig dadurch zu begegnen, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven sprechen (BGH, VersR 2011, 818). - OLG München, 06.06.2011 - 1 W 953/11
Bemessung des Streitwerts der Klage eines Patienten auf Herausgabe von …
In der Regel wird der Streitwert mit einem Bruchteil des Hauptsacheanspruchs angesetzt, wobei bei Klagen auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen den in Anspruch genommenen oder in Anspruch zu nehmenden Behandler Bruchteile zwischen 1/4 und 1/10 der Hauptsache angesetzt werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.4.2010, 5 W 620/10; OLG Köln, VersR 2010, 693; OLG München, Beschluss vom 13.4.2007, 1 W 1328/07). - OLG München, 21.06.2011 - 1 W 1039/11
Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zur Streitwertfestsetzung bei Gewährleistung für Reihenhäuser
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Nachbesserung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen? (IBR 2011, 78)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 15.01.2010 - 14 OH 1/09
- OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 22
- MDR 2010, 1418
- NZBau 2010, 703
- BauR 2010, 1643
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
a) Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Hauptsachewert, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (vgl. BGH, NJW 2004, 3488 ).Für die Streitwertfestsetzung ist der entsprechende Wert von (brutto) 47.897,50 EUR auch für das Reihenhaus der Antragsgegnerin Ziff. 4 anzusetzen, für welches der Sachverständige keine Mängel festgestellt hat (vgl. hierzu BGH, NJW 2004, 3488, 3490).
Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).
- OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 10 W 43/08
Streitwertfestsetzung für ein selbständiges Beweisverfahren: Vom Sachverständigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).cc) Der Streitwert wäre nur dann auf der Basis einer anderen Sanierungsvariante mit höheren Kosten festzusetzen, wenn die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren mit ihrem Antrag ausdrücklich geltend gemacht hätte, dass die Erforderlichkeit einer bestimmten Sanierungsvariante mit höheren Kosten vom Sachverständigen geprüft werden soll (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39, 40).
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss (vgl. zur Zustimmung im Einzelfall beispielsweise BGH, NZBau 2009, 707; OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 -, zitiert nach Juris).
- OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris). - OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
Zum Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris). - OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07
Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers bei Herstellung eines Sonderbaus …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10
Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss (vgl. zur Zustimmung im Einzelfall beispielsweise BGH, NZBau 2009, 707; OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 -, zitiert nach Juris).
- OLG Koblenz, 15.04.2019 - 1 W 68/19
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Bestätigt der Sachverständige die vom Antragsteller behaupteten Mängel, sind in der Regel die Mängelbeseitigungskosten der Streitwert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - MDR 2010, 1418 , zitiert nach juris Rn. 15).Bestätigt der Sachverständige die vom Antragsteller behaupteten Mängel, sind in der Regel die Mängelbeseitigungskosten der Streitwert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - MDR 2010, 1418 , zitiert nach juris Rn. 15;… Zöller-Herget aaO).
- OLG Köln, 14.03.2013 - 16 W 6/13
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Werden hingegen im Beweisverfahren keine oder nicht alle behaupteten Mängel gutachterlich bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (…BGH, a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008 - 10 W 43/08 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - 21 W 5/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - Herget in: Zöller a.a.O.;… Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 145). - OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2024 - 6 O 14/24
Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren
Dient das Beweisverfahren der Feststellung von (Bau-) Mängeln, bestimmt sich dessen Wert nach dem für die Mängelbeseitigung erforderlichen und gutachterlich festzustellenden Aufwand (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.05.2010 - 4 W 17/10 -, juris Rn. 13;… OLG Hamburg, Beschl. v. 01.02.2000 - 9 W 2/00 -, juris Rn. 1).Werden im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.05.2010 - 4 W 17/10 -, juris Rn. 13, 15;… OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 -, juris Rn. 5-8).
- OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19
Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren
Bei Baumängeln richtet sich der Streitwertfestsetzung nicht nach einer vorläufigen Schätzung in der Antragsschrift, sondern in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige später in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt (…vgl. BGH, NJW 2004, 3488, Rn. 18; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827). - OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den …
Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197). - OLG Brandenburg, 12.12.2019 - 12 W 34/19
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung
(OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, S. 22;… Herget, a. a. O.). - OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 12 W 26/21
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens
(OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, S. 22;… Herget, a. a. O.). - OLG Düsseldorf, 02.10.2019 - 5 W 34/19 Sind Mängel im Sinne von § 633 BGB Verfahrensgegenstand, bestimmt der objektiv erforderliche Kostenaufwand für ihre Beseitigung einschließlich der Umsatzsteuer den Streitwert des Beweisverfahrens (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 = NJW-RR 2011, 22, 23).
- LG Köln, 11.01.2025 - 7 OH 6/23
Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln?
Wenn und soweit das Gutachten die Mängel bestätigt, richtet sich der Streitwert in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt (vgl. OLG Karlsruhe, NZBau 2010, 703). - LG Köln, 18.01.2025 - 7 OH 6/23
Gegenstandswert bemisst sich nach dem erforderlichen Mängelbeseitigungsaufwand!
Wenn und soweit das Gutachten die Mängel bestätigt, richtet sich der Streitwert in der Regel nach den Kosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten für die Mängelbeseitigung schätzt (vgl. OLG Karlsruhe, NZBau 2010, 703). - LG Köln, 18.01.2024 - 7 OH 6/23
Streitwert selbständiges Beweisverfahren - erforderlicher …
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