Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.10.2013 - I-5 U 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verschuldungsunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 906 Abs. 2 BGB
Verschuldungsunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 906 Abs. 2 BGB
Berücksichtigung der Mitverantwortung des anspruchsstellenden Nachbarn; Pflicht zum Schadensersatz bei Öffnung einer nicht fachgerecht verschlossenen Fuge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitverursachung bei nachbarrechtlichem Ausgleichsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bei Öffnung einer nicht fachgerecht verschlossenen Bauteilfuge; Berücksichtigung einer schuldlosen Mitverursachung des anspruchsstellenden Nachbarn
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadlose Mitverursachung bei nachbarrechtlichem Ausgleichsanspruch zu berücksichtigen (IMR 2014, 1069)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.03.2013 - 11 O 26/11
- OLG Hamm, 24.10.2013 - I-5 U 66/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 150
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …
Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2013 - 5 U 66/13
Da es insoweit von vornherein auf die Abwägung aller Umstände ankommt, wäre es nicht zu rechtfertigen, dass die Beklagte der Klägerin ohne Verschulden Ersatz zu leisten hat, deren eigener Beitrag zu dem schädigenden Ereignis aber unberücksichtigt bliebe (vgl. BGH NJW-RR 1988, 136 ff. Rdn. 38 und Rdn. 40 zitiert nach Juris).
- OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 5 U 20/20
1. Zur Behandlung nachbarrechtlicher Beseitigungs-, Schadensersatz- und …
Allgemein erfordert die Beurteilung der Unzumutbarkeit, die selbstredend auch nur die dem Beklagten nachweislich anzulastenden schädigenden Folgen berücksichtigen darf (vgl. OLG Koblenz, DWW 2014, 305), eine umfassende Interessenabwägung, bei der auch die Frage eine Rolle spielen kann, ob die zugrunde liegenden Besonderheiten zur Sphäre des Störers oder des Betroffenen gehören, insbesondere weil der Schaden dort bereits "angelegt" war (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1967 - V ZR 11/67, BGHZ 49, 148; Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71, BGHZ 59, 378; OLG Hamm, MDR 2014, 150;… Ring, in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB Sachenrecht 4. Aufl., § 906 Rn. 268).Davon zu unterscheiden ist die vom Landgericht in Betracht genommene - nachgelagerte - Frage einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 Abs. 1 BGB, die ggf. zur Kürzung oder zum Ausschluss des Anspruchs bei einer - auch schuldlosen - Mitverursachung des Schadens durch den Geschädigten führen kann (BGH, Urteil vom 18. September 1987 - V ZR 219/85, NJW-RR 1988, 136; OLG Hamm, MDR 2014, 150).
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