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Rechtsprechung
   OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37063
OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13 (https://dejure.org/2014,37063)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2014 - 23 U 3842/13 (https://dejure.org/2014,37063)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 23 U 3842/13 (https://dejure.org/2014,37063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschluss vom Teilnahmerecht, Behinderung bei Recht der Teilhabe an der Willensbildung, Einberufung der Gesellschafterversammlung, Einberufungsmängel, Rechtsfolgen bei Verletzungen des Teilnahmerechts, Teilhabe an der Willensbildung, Teilnahmerecht des betroffenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Teilnahmerechts eines Gesellschafters durch Nichtberücksichtigung seiner Verhinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Teilnahmerechts eines Gesellschafters durch Nichtberücksichtigung seiner Verhinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter - …

    Auszug aus OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
    1.3 Das Teilnahmerecht eines Gesellschafters kann auch dadurch verletzt werden, dass die Gesellschafterversammlung zu einem Zeitpunkt einberufen wird, an dem der Gesellschafter, wie das Einberufungsorgan von vornherein weiß, verhindert ist (BGH, Urteil vom 28.01.1985, II ZR 79/84, [...] Tz. 10).

    1.4.1 Die Frage, ob es nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere bei geringer Gesellschafterzahl geboten sein kann, auf das Teilnehmerecht eines Gesellschafters auch dann Rücksicht zunehmen, wenn sich erst nach Einladung der Gesellschafter herausstellt, dass einer von ihnen verhindert ist und durch Dritte nicht sachgemäß vertreten werden kann (zustimmend OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, 2 U 107/09, [...] Tz. 55), hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung von 28.01.1985 (a.a.O.) zwar ausdrücklich offengelassen, aber auch nicht generell ausgeschlossen.

  • OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 107/09

    Begriff der Zustellung der Klage "demnächst" i.S. von § 167 ZPO; Umfang des …

    Auszug aus OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
    1.4.1 Die Frage, ob es nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere bei geringer Gesellschafterzahl geboten sein kann, auf das Teilnehmerecht eines Gesellschafters auch dann Rücksicht zunehmen, wenn sich erst nach Einladung der Gesellschafter herausstellt, dass einer von ihnen verhindert ist und durch Dritte nicht sachgemäß vertreten werden kann (zustimmend OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, 2 U 107/09, [...] Tz. 55), hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung von 28.01.1985 (…a.a.O.) zwar ausdrücklich offengelassen, aber auch nicht generell ausgeschlossen.

    Mit der vom Oberlandesgericht Bremen entschiedenen Fallkonstellation (Urteil vom 09.04.2010, 2 U 107/09, [...] Tz. 56 f.), ist der streitgegenständliche Fall nicht vergleichbar, zumal es dort darum ging, eine Kapitalerhöhung noch in einem bestimmten Jahr zu beschließen, während hier eine Verschiebung der Gesellschafterversammlung um einige Wochen problemlos möglich gewesen wäre ( s.u. Ziffer 1.4.3).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2000 - 6 U 77/99

    Umfang des Stimmverbots bei Pflichtverletzung mehrerer Gesellschafter; …

    Auszug aus OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
    Auf die Abberufung als Geschäftsführer findet § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (…Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG , 19. Aufl., § 38 Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2000, 6 U 77/99, [...] Tz. 92).
  • OLG Dresden, 15.11.1999 - 2 U 2303/99

    GmbH; Anfechtungsklage; Gesellschafterbeschluss; Verspätung; Einziehung; …

    Auszug aus OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 15.11.1999, 2 U 2303/99, betrifft eine andere Fallkonstellation.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 1604/00

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigung und Abberufung durch Gesellschafterversammlung - …

    Auszug aus OLG München, 31.07.2014 - 23 U 3842/13
    Mangels eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses, das Anstellungsverhältnis mit dem Kläger zu kündigen, ist die ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2000, 6 U 1604/00, [...] Tz. 12;… Baumbach/Hueck, GmbHG , 19. Aufl., § 46 Rn. 36 und § 35 Rn. 216).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 18 U 113/15

    Wirksamkeit eines in Abwesenheit eines Gesellschafters gefassten …

    Diese verkennten dass die angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 15.11.1999 - 2 U 2303/99, NJW-RR 2000, 565-567) die Frage der Wartepflicht bei Verspätung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung, mithin einen anders gelagerten Sachverhalt betraf und dass der Senat nicht anders als die angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (Urteil vom 31.07.2014 - 23 U 3842/13, MDR 2015, 44-45, zitiert nach juris, Rn. 41), Bremen (…Urteil vom 09.04.2010 - 2 U 107/09, GmbHR 2010, 1152-1155, zitiert nach juris, Rn. 55) und Saarbrücken (…Urteil vom 10.10.2006 - 4 U 382/05, GmbHR 2007, 143-152, zitiert nach juris, Rn. 59 ff) maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt.
  • OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
    Eine Verletzung des aus der Mitgliedschaft rührenden Rechtes des Gesellschafters, seine interessen auf der Gesellschafterversammlung wahrzunehmen, kann unter dem Gesichtspunkt einer etwa trotz Einhaltung der Ladungsfrist nicht ausreichenden Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Behandlung bestimmter Tagesordnungspunkte oder einer zu berücksichtigenden Verhinderung des Gesellschafters unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht bedeutsam werden (OLG München, Urteil vom 31. Juli 2014 - 23 U 3842/13 -, Rn. 41, juris).
  • OLG München, 02.02.2021 - 23 U 6510/19

    Beschlussmängelklage bei OHG

    Dieses Recht entfällt entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht etwa im Falle eines Stimmrechtsverbots für den Kläger (so für die GmbH OLG München GmbHR 2015, 35, 36;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, 22. Aufl. 2019, GmbHG, § 51 Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2017 - 16 O 340/15

    Rückforderungsanspruch des Mandanten von Zahlungen auf die Erfüllung der geltend …

    Dann aber richtet sich ein etwaiger Rückzahlungsanspruch der Mandantin, wie hier der Klägerin zutreffender Weise ausschließlich nach Bereicherungsrecht (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - IX ZR 113, zitiert nach BeckRS 2015, 18.767, Text Ziff. 9).
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