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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2015

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39629
OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; RVG -VV Nr. 1003 Abs. 2
    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem Umgangsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr in Umgangsrechtsverfahren bei Teileinigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr bei Umgangsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem Umgangsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 241
  • NJ 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der Einigungsgebühr für Zwischeneinigung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Köln, 20.01.2011 - 25 WF 255/10

    Entstehung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris;… vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris;… vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 15 WF 79/14

    Änderung der Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung; Entstehung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Unterschiede bestehen allerdings hinsichtlich der verlangten Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2015 - 15 WF 79/14 -, juris) bzw. Nähe (…vgl. Müller-Raabe, a.a.O., Rn. 168c) des entbehrlich gewordenen Verfahrens.
  • KG, 04.09.2003 - 19 WF 222/03

    Gebühr des Rechtsanwalts: Zwischenvergleich über das Umgangsrecht und …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Werde im Hinblick auf die festgelegten Umgangstermine eine endgültige Regelung getroffen, so sollen die gleichen Grundsätze gelten (KG, Beschluss vom 04.09.2003 - 19 WF 222/03 - bereits zur alten Rechtslage, …sowie vom 03.07.2013 - 19 AR 6/13 -, Feßkorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl., D Anwaltsvergütung Rn. 74).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2003 - 10 WF 59/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenvergleich in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris;… vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 18 WF 9/98
    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris;… vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • KG, 03.07.2013 - 19 UF 34/12
    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Werde im Hinblick auf die festgelegten Umgangstermine eine endgültige Regelung getroffen, so sollen die gleichen Grundsätze gelten (KG, Beschluss vom 04.09.2003 - 19 WF 222/03 - bereits zur alten Rechtslage, sowie vom 03.07.2013 - 19 AR 6/13 -, Feßkorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl., D Anwaltsvergütung Rn. 74).
  • BGH, 25.05.2023 - IX ZR 161/22

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr für gerichtlich gebilligten …

    Rn. 11 aa) Die bisher vorliegende Rechtsprechung behandelt die Frage, ob es sich bei Abs. 2 der Anmerkung zur Nr. 1003 VV RVG um einen eigenständigen Gebührentatbestand oder um eine Ergänzung der in Nr. 1000 VV RVG geregelten Voraussetzungen handelt, entweder nicht ausdrücklich (vgl. etwa OLG Hamburg, FamRZ 2021, 451; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 319; OLG Zweibrücken, FamRZ 2014, 1939) oder lässt sie offen (vgl. OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 33 ff).

    Ob dies aus einer (entsprechenden) Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG folgt (…so Mayer/Kroiß/Winkler, aaO § 15 Rn. 113;… Toussaint, aaO § 15 Rn. 36) oder aus § 15 Abs. 2 RVG abzuleiten ist (so OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2017, 393;… Gerold/Schmidt/Mayer, aaO § 15 Rn. 89;… BeckOK-RVG/Sefrin, aaO Rn. 44), muss nicht abschließend entschieden werden.

  • AG Krefeld, 30.10.2018 - 3 C 360/17
    Es kann aus den nachfolgend dargestellten Gründen dahinstehen (III.), ob der Kläger in seiner hier streitgegenständlichen Rechnung überhaupt eine Einigungsgebühr ansetzen durfte (verneinend: OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2011 - 25 WF 255/10; OLG Hamm, Beschluss v. 02.01.2013 - 6 WF 254/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.1998 - 18 WF 9/98; OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2003 - 10 WF 59/02; OLG Dresden, Beschluss v. 07.08.2007 - 20 WF 679/07); jedenfalls durfte er nach allen hierzu vertretenen Auffassungen für den Abschluss des Zwischenvergleichs keine 1, 0 Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 3.000 Euro ansetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15; OLG Celle, Beschluss v. 20.04.2015 - 15 WF 79/14).

    Denn dies entspricht dem Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens und lässt unberücksichtigt, dass allein das mit dem niedrigeren Gegenstandswert von 1.500 Euro zu bewertende Verfahren zur vorübergehenden Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in dem Zwischenvergleich vom 10.04.2014 seine Beendigung gefunden hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15 in NJOZ 2016, 1595, 1597).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 7 WF 33/16

    Dieselbe Angelegenheit nach § 15 II RVG im Umgangsverfahren mit Zwischenvergleich

    Ungeachtet der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanwalt für die Mitwirkung am Abschluss einer Zwischenvereinbarung in Hauptsacheverfahren, die Kindschaftssachen betreffend, eine Einigungsgebühr erhält (vgl. die Nachweise zum Streitstand: OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15 - Tz. 22 ff - zitiert nach juris), steht der Festsetzung einer (zweiten) Einigungsgebühr im vorliegenden Umgangsverfahren jedenfalls § 15 Abs. 2 RVG entgegen.
  • BGH, 25.05.2023 - I ZR 161/22

    Einigungsgebühr auch für Zwischenvergleich

    aa) Die bisher vorliegende Rechtsprechung behandelt die Frage, ob es sich bei Abs. 2 der Anmerkung zur Nr. 1003 VV RVG um einen eigenständigen Gebührentatbestand oder um eine Ergänzung der in Nr. 1000 VV RVG geregelten Voraussetzungen handelt, entweder nicht ausdrücklich (vgl. etwa OLG Hamburg, FamRZ 2021, 451; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 319; OLG Zweibrücken, FamRZ 2014, 1939) oder lässt sie offen (vgl. OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 33 ff).

    Ob dies aus einer (entsprechenden) Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG folgt (…so Mayer/Kroiß/ Winkler, aaO § 15 Rn. 113;… Toussaint, aaO § 15 Rn. 36) oder aus § 15 Abs. 2 RVG abzuleiten ist (so OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2017, 393;… Gerold/Schmidt/Mayer, aaO § 15 Rn. 89;… BeckOKRVG/Sefrin, aaO Rn. 44), muss nicht abschließend entschieden werden.

  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …

    bb) Ergeben die amtswegigen gerichtlichen Ermittlungen in einem Verfahren betreffend den Elternumgang (§ 1684 BGB), dass ein solcher unter Kindesschutzgesichtspunkten nicht ohne Gefährdung des Kindeswohls stattfinden kann (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB) oder eine zumindest kurzfristige Phase nicht stattfindenden Umgangs zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB), ist infolge des gerichtlich (in beiden Konstellationen) zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (…vgl. Dürbeck aaO. Rn. 184;… Hennemann in: MüKo-BGB, 8. Aufl. § 1684 Rn. 70) mangels Erforderlichkeit eines gerichtlichen Eingriffs in das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Umgangsrecht der Eltern von einer entsprechenden Eingriffs-Entscheidung im Sinne eines Umgangsausschlusses immer dann Abstand zu nehmen und stattdessen das (auch) unter Kindesschutzgesichtspunkten betriebene Amtsverfahren mit der Feststellung einer nicht veranlassten gerichtlichen Umgangsregelung einzustellen, wenn sich der Umgang begehrende Elternteil ? in der Erkenntnis der im Verfahren ermittelten Kindeswohlgefährdung ? von seinem Umgangsverlangen glaubhaft und nachhaltig tragfähig distanziert (Dürbeck aaO. Rn. 184; OLG Frankfurt v. 20.11.2015, 1 UF 189/15 - juris Rn. 8 = FamRZ 2016, 479 mit Anm. Clausius in FamRB 2016, 140; vgl. auch OLG Nürnberg v. 20.04.2016, 7 UF 270/16 - juris Rn. 187 = NZFam 2016, 1206 unter Betonung des ? dort mangels tragfähiger freiwilliger Abstandnahme des umgangsbegehrenden Vaters vom kindeswohlgefährdenden Umgang fortbestehenden ? Regelungsbedürfnisses i.S.v. § 1684 Abs. 4 BGB; vgl. zum Regelungsbedürfnis auch Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. § 151 Rn. 50 m.w.N.; OLG Frankfurt v. 18.12.2019, 4 WF 162/19 - juris Rnrn.
  • OLG München, 14.12.2022 - 11 WF 1216/22

    Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

    Rn. 14 2. Nach dem Gesagten kommt nach Auffassung des Senats eine Einigungsgebühr auch dann in Betracht, wenn ein Streit wenigstens für eine gewisse Zeit beseitigt wird (so auch etwa OLG Dresden, Beschl. v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15 Tz 37; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2015 - 10 WF 205/14 Tz 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.09.2016 - 11 WF 718/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40514
BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11 (https://dejure.org/2015,40514)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2015 - X ZR 54/11 (https://dejure.org/2015,40514)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - X ZR 54/11 (https://dejure.org/2015,40514)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GKG § 22 Abs. 1 Satz 1, § 66 Abs. 6 Satz 2, § 71 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Funktionelle Entscheidungszuständigkeit des Senats im Übergangsfall; Kostenschuldnerschaft des Berufungsbeklagten bei Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsstreit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 GKG, § 66 Abs 6 S 2 GKG, § 71 Abs 1 GKG, Art 50 KostRMoG 2
    Erinnerung gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Funktionelle Entscheidungszuständigkeit des Senats im Übergangsfall; Kostenschuldnerschaft des Berufungsbeklagten bei Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsstreit

  • IWW

    § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG, Art. 50 2. KostRMoG, § ... 1 Abs. 5 GKG, § 71 Abs. 1 GKG, § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 524 Abs. 4 ZPO, § 8 Abs. 4 KostVfg, § 269 Abs. 3 Satz 2, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO, Anlage 1 zum GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August 2013 beim Bundesgerichtshof eingeleiteten Rechtsmittelverfahren; Funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August 2013 beim Bundesgerichtshof eingeleiteten Rechtsmittelverfahren; Funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen …

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43;… Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43;… Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH…, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43;… Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH…, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 19/05

    Erhebung von Gerichtsgebühren bei Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43;… Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH…, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10

    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH…, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06

    Erinnerung gegen den Gebührenansatz; Besetzung des Senats bei der Entscheidung …

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43;… Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH…, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 25.02.2011 - 8 B 83.10

    Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem …

    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    § 8 Abs. 4 KostVfg, der als Verwaltungsvorschrift die Staatskasse in ihrem Ermessen bei der Auswahl des Schuldners bindet (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2011 - 8 KSt 1/11 (8 B 83/10), juris Rn. 4), sieht neben der Möglichkeit, die Kosten von nur einem Kostenschuldner oder von mehreren nach Kopfteilen anzufordern, in Nr. 1 insbesondere auch vor, dass bei der Kostenverteilung die endgültige Verpflichtung zur Kostentragung im Verhältnis zwischen den Kostenschuldnern berücksichtigt werden kann.
  • BGH, 05.11.1969 - IV ZR 1069/68
    Auszug aus BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11
    Dass die Durchführung der Anschlussberufung als unselbständiges Rechtsmittel nach § 524 Abs. 4 ZPO davon abhängt, dass die Berufung nicht zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird, ändert daran nichts, weil § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG allein darauf abstellt, ob ein Verfahren beantragt wurde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 1969 - IV ZR 1069/68, NJW 1970, 245;… Meyer, Gerichtskostengesetz/Familiengerichtskostengesetz, 14. Auflage, 2013, § 22 GKG, Rn. 10, 17;… anderer Ansicht für den Fall der Klagerücknahme: Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, 2015, § 22 GKG, Rn. 6, vgl. aber auch Rn. 13).
  • BGH, 04.08.2026 - IV ZR 70/22
    Das bei einem solchen Fall der gesamtschuldnerischen Haftung durch § 8 Abs. 4 Satz 1 KostVfg eingeräumte pflichtgemäße Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - X ZR 54/11, juris Rn. 10 m.w.N.) hat die Kostenbeamtin fehlerfrei ausgeübt.
  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 323/13

    Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens; Rüge der funktionellen …

    Da das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz jedoch nach seinem Art. 50 ohne eine Übergangsregelung zum 1. August 2013 in Kraft getreten ist, gehen der I. und der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs davon aus, dass der Einzelrichter zur Entscheidung über Erinnerungen nur berufen ist, wenn diese sich gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren richten, die nach diesem Zeitpunkt beim Bundesgerichtshof eingeleitet worden sind, § 71 Abs. 1 Satz 1 und 2 GKG (…BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 aaO, Rn. 7 und vom 19. Oktober 2015 - X ZR 54/11, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 29.08.2023 - 2 W 96/23

    Gerichtskosten; Zweitschuldner; Anschlussberufung; Zweitschuldnerhaftung des …

    Auch der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2015 (Az.: X ZR 54/11) ausdrücklich klargestellt, dass als Kostenschuldner gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG auch derjenige anzusehen ist, der eine Anschlussberufung gegen ein Urteil eingelegt hat.
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