Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung; Anforderungen an verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 Nr 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 231 Abs 1 Nr 2 FamFG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung; Anforderungen an verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts - IWW
- Wolters Kluwer
Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist in Fällen einer unrichtigen, offenkundig falschen Rechtsbehelfsbelehrung; Verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts; Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere ...
- Anwaltsblatt
§ 117 FamFG, § 233 ZPO
Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 S. 2; FamFG § 117 Abs. 5
Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist in Fällen einer unrichtigen, offenkundig falschen Rechtsbehelfsbelehrung; Verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts; Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Die Unterteilung in Familienstreitsachen und Familiensachen muss jeder Anwalt kennen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 117 FamFG, § 233 ZPO
Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Besprechungen u.ä. (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 117 FamFG, § 233 ZPO
Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen - ftcam-ra.de
, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt (Verfahrensrecht)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.05.2017 - 276 F 53/15
- OLG Hamburg, 12.09.2017 - 2 UF 95/17
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 385
- MDR 2018, 420
- FGPrax 2018, 96
- FamRZ 2018, 699
- AnwBl 2018, 491
- AnwBl Online 2018, 802
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013, XII ZB 38/13, FamRZ 2014, 643 und vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 - FamRZ 2014, 643 Rn. 19 f. und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9;… BGH Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 7;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 11 f. …und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13
Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013, XII ZB 38/13, FamRZ 2014, 643 und vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 - FamRZ 2014, 643 Rn. 19 f. …und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9;… BGH Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 7;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 11 f. …und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).
- BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache: …
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 - FamRZ 2014, 643 Rn. 19 f. …und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9; BGH Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 7;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 11 f. …und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).Anders als dort unterliegt in der vorliegenden Sache weder die verfahrensrechtliche Einordnung (als Familienstreitsache) noch eine der Zulässigkeitsanforderungen des Rechtsmittels einer Unwägbarkeit, die den Rechtsirrtum des Rechtsanwalts nachvollziehbar erscheinen lassen könnte (vgl. auch BGH Beschluss vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 8).
- BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11
Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 - FamRZ 2014, 643 Rn. 19 f. …und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9;… BGH Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 7;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 11 f. und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.). - BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer …
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde schließlich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer hinsichtlich des örtlich zuständigen Berufungsgerichts in Wohnungseigentumssachen unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. BGH Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16 - ZfIR 2018, 23 Rn. 14 mwN). - BGH, 12.10.2016 - V ZB 178/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer …
Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 - FamRZ 2014, 643 Rn. 19 f. …und vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287 Rn. 9;… BGH Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15 - NJW 2017, 1112 Rn. 11 f. …und vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).
- BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22
Berufungseinlegung: Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumnis bei …
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699 Rn. 7;… vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7;… vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19, WM 2021, 1949 Rn. 15;… vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff.). - BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20
Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen …
Das gilt auch bei einer von einem Familiensenat eines Oberlandesgerichts erteilten Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Fehler in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699).Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - FamRZ 2018, 699 Rn. 7 mwN;… vgl. BVerfG Beschluss vom 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - juris Rn. 33 ff.).
Daran ändert der Umstand nichts, dass diese einfachen Anforderungen genügende Kenntnis des Verfahrensrechts selbstverständlich auch vom Familiengericht (hier: vom Familiensenat eines Oberlandesgerichts) zu verlangen ist, zumal der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - FamRZ 2018, 699 Rn. 9 mwN).
- BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der …
Die Fristversäumung sei mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen sei und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 -, NJW-RR 2018, S. 385 < 386> [zu § 117 Abs. 5 FamFG];… Beschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 -, NJW-RR 2014, S. 517 < 518>).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18
Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften …
Die Anrufung des unzuständigen Rechtsmittelgerichts oder die Versäumung der Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung daher nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb, ausgehend von dem bei einem im betreffenden Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwalt, nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermocht hat (…vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rz. 13; Beschluss v. 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, MDR 2018, 420 Rz. 7).Dies gilt unabhängig davon, ob im einzelnen Fall die Rechtsvertretung durch einen Fachanwalt erfolgt, da der Rechtsanwalt mit der Übernahme eines entsprechenden Mandats die verfahrensrechtliche Sachkunde auf dem betroffenen Rechtsgebiet für sich in Anspruch nimmt (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, MDR 2018, 420 Rz. 8).
- BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluß, Verschulden des …
Rn. 34 (1) Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer (gerichtlich) erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht; denn durch eine Rechtsbehelfsbelehrung, deren Unrichtigkeit für einen Rechtsanwalt nicht ohne weiteres, das heißt nicht ohne nähere Rechtsprüfung erkennbar ist, wird auch für ihn ein Vertrauenstatbestand geschaffen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19 -, NJW 2021, 915, juris Rn. 36 f.;… BGH, Beschlüsse vom 25.11.2020 - XII ZB 256/20 -, NJW 2021, 784, juris Rn. 7; vom 24.01.2018 - XII ZB 534/17 -, NJW-RR 2018, 385, juris Rn. 7). - VerfG Brandenburg, 20.03.2026 - VfGBbg 29/26 Im Übrigen gehe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2018 (XII ZB 534/17) davon aus, dass auch ein Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen dürfe und dies nur dann nicht gelte, wenn diese offenkundig falsch sei und nicht einmal den Anschein der Richtigkeit erwecken könne.
Allerdings erachtet der Bundesgerichtshof dieVersäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung dann als verschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20 -, im Anschluss an Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 -, Rn. 7, juris).
Rn. 25 Soweit der Beschwerdeführer unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2018 (XII ZB 534/17) geltend macht, dass angesichts der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung in dem Urteil des Anwaltsgerichts habe ausgegangen werden können, kann auch dieses Vorbringen seiner Verfassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.
- OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19
Verwerfung einer verfristeten sofortigen Beschwerde
Erweist sich die Rechtsmittelbelehrung als offenkundig falsch und ist sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht geeignet, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumung trotzdem als schuldhaft anzusehen (BGH NJW-RR 2018, 385; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019, 5 PB 15/18 - zitiert nach juris;… Wendtland, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. Juli 2019, § 233 ZPO Rn. 17).Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt, der ein Mandat im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland übernimmt, die entsprechende verfahrensrechtliche Sachkunde für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2018, 385).
- OLG Brandenburg, 16.08.2018 - 13 UF 81/18
Verfahrenskostenhilfe bei Kindesunterhalt: Bestellungsanzeige des Rechtsanwalts; …
Die Fristversäumung ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 7 m.w.N.).Dessen Verschulden muss sich die Antragsgegnerin gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 6).
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 7 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 27.10.2023 - 4 WLw 2/23
Entscheidung über sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des …
Rn. 60 Bei anwaltlicher Beratung darf der Anwalt grundsätzlich auf die Richtigkeit der Belehrung vertrauen und handelt in diesem Fall nicht schuldhaft, wenn er deshalb - wie im vorliegenden Fall - das Rechtsmittel rechtzeitig innerhalb der in der Belehrung angegebenen Frist einlegt (vgl. BGH, Beschl. v. 24.01.2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385, juris Rdn. 7 m.w.N.;… Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 233 ZPO, Rdn. 184 m.w.N.).Das Gegenteil gilt nur bei groben und offenkundigen Fehlern der Rechtsbehelfsbelehrung, denn in solchen Fällen hätte der Rechtsanwalt die Fehlerhaftigkeit erkennen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 24.01.2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385, juris Rdn. 7 m.w.N.;… Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 233 ZPO, Rdn. 185 m.w.N.).
Offenkundig fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dann, wenn sie nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erzeugen vermag (vgl. BGH, Beschl. v. 24.01.2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385, juris Rdn. 7 m.w.N.;… Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 233 ZPO, Rdn. 185 m.w.N.), etwa wenn in der Rechtsmittelbelehrung eindeutig und ohne Weiteres erkennbar eine falsche Frist angegeben wird (…vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.2013 - XII ZB 38/13, NJW-RR 2014, 517-519, juris Rdn. 21 f m.w.N.;… Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 233 ZPO, Rdn. 184 m.w.N.).
- BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19
Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln
Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12;… vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7;… vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7;… vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff). - BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18
Nicht fristgerechte Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21
Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
- OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache auf Rückführung …
- BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21
Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des …
- BGH, 06.08.2025 - XII ZB 103/25
Muss das Gericht auf drohende Fristversäumnis hinweisen?
- OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 W 28/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
- BayObLG, 12.05.2021 - 101 VA 44/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung und …
- OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
- OLG Zweibrücken, 03.12.2025 - 8 U 12/25
- OLG Schleswig, 25.08.2020 - 15 WF 124/20
Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren nach dem Haager …
- OLG Brandenburg, 06.10.2025 - 2 AGH 1/23
Übermittlung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument durch den …
- KG, 12.02.2025 - 18 UF 132/24
- OLG Zweibrücken, 06.05.2024 - 2 UF 190/23
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist im Rahmen von …
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