Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 91a Abs 1 ZPO, § 93 ZPO
Kostenentscheidung in einer Verkehrsunfallsache: Sofortiges Anerkenntnis des Kfz-Haftpflichtversicherers nach fehlender Reaktion auf mehrere vorgerichtliche Anwaltsschreiben - IWW
- Anwaltsblatt
§ 91a ZPO, § 93 ZPO
Versicherer reagiert nicht auf Anwaltsschreiben: kein sofortiges Anerkenntnis - Anwaltsblatt
§ 91a ZPO, § 93 ZPO
Versicherer reagiert nicht auf Anwaltsschreiben: kein sofortiges Anerkenntnis - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Veranlassung zur Klageerhebung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- der-rechtsberater.de
Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn KFZ-Haftpflichtversicherer auf Forderungsschreiben nicht reagiert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 a Abs. 1 ; ZPO § 93
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis des Klageanspruchs durch den Kfz-Haftpflichtversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Klage nach fehlender Reaktion des Kfz-Haftpflichtversicherers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftpflichtschaden: Gegnerische Haftpflichtversicherung reagiert nicht auf Anwaltsschreiben - Klageveranlassung?
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 03.07.2019 - E 3 O 113/19
- OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 191
- NZV 2020, 262
- VersR 2020, 377
- AnwBl 2020, 112
- AnwBl Online 2020, 162
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98
Angemessene Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass sich die Prüfungsfrist nach den Umständen des Einzelfalles richten muss, wobei in einfach gelagerten Fällen von den Gerichten vielfach Prüfungsfristen zwischen zwei Wochen (vgl. LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564) und sechs Wochen (OLG Rostock, MDR 2001, 935) angenommen werden.(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Prüfungsfrist für einen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17
Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14
Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte. - OLG München, 13.12.1978 - 24 W 190/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19
(Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
- OLG Karlsruhe, 01.12.2021 - 9 W 35/21
Streit über den Zugang vorprozessualer Zahlungsaufforderungen per E-Mail im …
Auf die Frage einer angemessenen Prüfungsfrist für den Versicherer kommt es bei einer fehlenden Reaktion nicht an (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 , VersR 2020, 377 ).Auch die Frage einer Prüfungsfrist spielt - bei vorprozessualer Nichtreaktion des Versicherers - in einem solchen Fall keine Rolle (vgl. Senat, VersR 2020, 377 ).
- KG, 28.09.2023 - 22 W 48/23 Jedenfalls gilt dies dann, wenn trotz mehrfacher Fristsetzung keinerlei Mitteilung erfolgt, dass und warum diese Fristen nicht eingehalten werden können und wann mit einer Reaktion zu rechnen wäre (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 -, juris Rn. 19).
Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Regelung in & 93 ZPO reichen nämlich bereits nachvollziehbare Zweifel am Regulierungsverhalten aus, um die Klageerhebung zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 -- 9 W 37/19 -, juris Rn. 20).
- OLG Saarbrücken, 07.05.2026 - 3 W 1/26
Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils; Bemessung der …
Da der Kläger zudem von seinem eigenen Sachverständigen über die Probleme bei der Ermittlung des Schadens an dem streitgegenständlichen Fahrzeug wusste, durfte er im Zeitpunkt der Erhebung der Klage am 06.11.2026, der nur 1 Woche nach dem Schreiben der Zweitbeklagten lag, nicht davon ausgehen, dass er nur im Wege der Klage zu seinem Recht kommen könnte (zur Klageveranlassung bei Reaktion des Haftpflichtversicherers vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19, Rn. 23, juris, m.w.N.). - OLG Hamburg, 20.02.2025 - 6 W 55/24
Erst mahnen, dann klagen!
In der Rechtsprechung wird zwar angenommen, dass ein Schuldner Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, wenn er auf mehrere Anspruchsschreiben über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht reagiert (wobei es in einem solchen Fall nicht auf eine Prüfungsfrist ankomme) (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2019, 9 W 37/19, MDR 2020, 191, zitiert nach juris, Tz. 15 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2021, 9 W 35/21, MDR 2022, 270, zitiert nach juris, Tz. 18;… Flockenhaus in Musielak/Voit, a.a.O., § 93, Rn. 2). - LG Essen, 16.02.2022 - 15 T 24/21
Anhörungsrüge
Er ist gehalten, im Rahmen seiner Möglichkeiten, den geltend gemachten Anspruch zu prüfen; unterlässt er eine Prüfung, obwohl er hierzu in der Lage ist, und schweigt bzw. negiert den Anspruch, kann er zu einer Klage Veranlassung geben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2019, Az. 9 W 37/19, BeckRS 2019, 26155: gegnerische Versicherung reagiert auf Anwaltsschreiben nicht; Beschl. v. 23.10.2017, 3 W 5/17, BeckRS 2017, 130599: Prüfung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 93 Rn. 34).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstands bei Rechtsstreit über die Berechtigung des Mieters zur Nutzung der Mietsache in einer bestimmten Art und Weise
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands; Berechtigung des Mieters zur Nutzung der Mietsache in einer bestimmten Art und Weise
- ra.de
- degruyter.com
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 3, 8, 9, 511 Abs. 2 Nr. 1
Beschwerdewert bei Streit über Benutzungsweise der Mietsache - rechtsportal.de
ZPO § 3 ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands; Berechtigung des Mieters zur Nutzung der Mietsache in einer bestimmten Art und Weise - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter will die Mietsache in bestimmter Art und Weise nutzen: Streitwert?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Streit um Benutzung der Mietsache
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter will die Mietsache in bestimmter Art und Weise nutzen: Streitwert? (IMR 2020, 127)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 29.03.2018 - 13 C 40/17
- LG Karlsruhe, 17.06.2019 - 9 S 100/18
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 136
- MDR 2020, 191
- NZM 2020, 215
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19
Die Beschwer der in der ersten Instanz unterlegenen Partei am Erfolg ihres Rechtsmittels hängt dabei maßgebend von ihrem wirtschaftlichen Interesse ab (vgl. BGH Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 - NJW 2015, 873 Rn. 16 mwN). - BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19
Rn. 7 a) Die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an dem Erfolg seines Rechtsmittels (vgl. BGHZ 128, 85, 88 = NJW 1995, 664). - BGH, 04.07.2018 - XII ZB 82/18
Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19
Rn. 9 c) Das vom Berufungsgericht bei der Bemessung des Werts der Beschwer gemäß § 3 ZPO ausgeübte tatrichterliche Ermessen kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18 - FamRZ 2018, 1529 Rn. 8 mwN). - BGH, 18.10.2017 - XII ZR 6/17
Wert der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeklage: Bestimmung der streitigen …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 382/19
Für die Bemessung der Beschwer ist in diesen Fällen der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Entgelts anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZR 6/17 - WuM 2017, 724 mwN).
- BGH, 24.08.2022 - XII ZB 548/20
Wert des Beschwerdegegenstands bei Klage eines Mieters auf Erteilung einer …
Bei einem Kläger, dessen Klage in erster Instanz abgewiesen worden ist und der sein Begehren in vollem Umfang weiterverfolgt, ist sein wirtschaftliches Interesse am Erfolg seines Rechtsmittels regelmäßig identisch mit dem Wert seiner Klage (Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 382/19 - NJW-RR 2020, 136 Rn. 7 mwN).Rn. 10 Das vom Berufungsgericht bei der Bemessung des Werts der Beschwer gemäß § 3 ZPO ausgeübte tatrichterliche Ermessen kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 382/19 - NJW-RR 2020, 136 Rn. 9 mwN).
- OLG Brandenburg, 23.07.2024 - 3 U 51/24
Darf der Vermieter den Mieter mit unerwünschten Kontakten belästigen?
Streiten die Parteien hingegen nur über die Berechtigung des Mieters, die Mietsache in einer bestimmten Art und Weise nutzen zu dürfen, und ist hierbei der Bestand des Mietverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig, ist für die Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands allein § 3 ZPO maßgeblich (BGH, Beschluss vom 13.11.2019 - XII ZB 382/19, Rn. 8, juris).
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