Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Streitwert eines Herausgabeantrags im Verfahren der einstweiligen Verfügung - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
Streitwert eines Herausgabeantrags im Verfahren der Einstweilige Verfügung - rechtsportal.de
Antrag auf Herausgabe eines verkauften Kraftfahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 04.11.2019 - 2 O 315/19
- OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 629
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 26.01.2009 - 5 W 62/09
Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Herausgabe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 9 W 51/19
In einem derartigen Fall nimmt die Rechtsprechung keinen Abschlag vom Hauptsachewert vor, da aus der Sicht der Antragstellerin durch den Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung ihr Interesse am Besitz des Gegenstands bereits endgültig befriedigt werden soll (…vgl. Zöller/Herget, a. a. O.; OLG Koblenz, MDR 2009, 1075; OLG Köln, OLGR 1999, 336).
- OLG München, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26
Einstweilige Verfügung, Rechtsschutzbedürfnis, Sittenwidrige Schädigung, …
Wenn allerdings aus der Sicht des Antragstellers die Erwartung berechtigt ist, das vorläufige Verfahren werde zu einer abschließenden Lösung führen, wird ein Wert bis zur Höhe des Hauptsachewerts angesetzt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 19.4.2022 - 14 W 870/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 9 W 51/19 -, Rn. 15;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 3 ZPO, Rn. 16_63; zitiert jeweils nach juris). - OLG München, 08.04.2026 - 31 W 380/26
Anspruch auf Rücknahme eines im Auftrag einer privaten Projektträgergesellschaft …
Wenn allerdings aus der Sicht des Antragstellers die Erwartung berechtigt ist, das vorläufige Verfahren werde zu einer abschließenden Lösung führen, wird ein Wert bis zur Höhe des Hauptsachewerts angesetzt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 19.4.2022 - 14 W 870/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 9 W 51/19 -, Rn. 15;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung , 36. Auflage, 10/2025, § 3 ZPO , Rn. 16_63; zitiert jeweils nach juris). - OLG Stuttgart, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26
Verfügungsanspruch auf Rücknahme des im bauplanungsrechtlichen Verfahren der …
Wenn allerdings aus der Sicht des Antragstellers die Erwartung berechtigt ist, das vorläufige Verfahren werde zu einer abschließenden Lösung führen, wird ein Wert bis zur Höhe des Hauptsachewerts angesetzt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 19.4.2022 - 14 W 870/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 9 W 51/19 -, Rn. 15;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung , 36. Auflage, 10/2025, § 3 ZPO , Rn. 16_63; zitiert jeweils nach juris).
- LG Stuttgart, 06.07.2023 - 6 O 234/22
Kostenrecht: Rücknahme eines auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen …
Dabei ist im Rahmen der vorliegenden Leistungsverfügung der volle Wert anzusetzen ( OLG Karlsruhe vom 9.1.2020 - 9 W 51/19 , juris, Rn. 15 ;… Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 3, Rn. 16.63 mit weiteren Nachweisen). - LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22
Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache …
Denn dann kommt - wie hier - das Herausgabeverlangen wirtschaftlich dem Hauptsacheverfahren gleich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.1.2020 - 9 W 51/19 -, MDR 2020, 629 ; OLG Koblenz…, Beschluss vom 26.1.2009 - 5 W 62/09 -, Rn. 7 - 8, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27.1.1999 - 16 W 3/99 -, juris;… Herget in: Zöller, ZPO, aaO. Rn 16.63, m.w.Nachw.). - LG Cottbus, 22.04.2025 - 6 O 86/25 Ein Abschlag von 20 % scheint angemessen, da erkennbar nur eine vorläufige Regelung gewollt ist (vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 9 W 51/19 -, Rn. 14, juris).
- LG Cottbus, 07.04.2025 - 4 O 43/25 Dies gilt jedoch nicht für den vorliegenden Fall, da die Verfügungsklägerin mit der Herausgabe an sich und der Herausgabe an einen Sequestor lediglich im Hilfsantrag eine endgültige Regelung bezweckt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.1.2020 - 9 W 51/19).
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