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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17875
BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19 (https://dejure.org/2022,17875)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19 (https://dejure.org/2022,17875)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - VI ZR 395/19 (https://dejure.org/2022,17875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der Äußerung ergebenden Aussage; Hinweispflicht des Gerichts vor Klageabweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB, §§ 185 ff StGB, § 139 ZPO
    Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der Äußerung ergebenden Aussage; Hinweispflicht des Gerichts vor Klageabweisung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch"); Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit

  • kanzlei.biz

    Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu ...

  • rechtsportal.de

    Auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch"); Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Zu den Voraussetzungen des sog. "Verletzungsunterlassungsanspruch"

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Richterliche Hinweispflicht im Äußerungsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur richterlichen Hinweispflicht im äußerungsrechtlichen Rechtsstreit

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch nur gegen tatsächliche Äußerungen - Unterlassungsanspruch nur gegen tatsächliche Äußerungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung wegen Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1205
  • MDR 2022, 1041
  • GRUR 2022, 1245
  • VersR 2022, 1248
  • K&R 2022, 616
  • afp 2022, 335
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16

    Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist - was das Berufungsgericht nicht verkannt hat - die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (vgl. nur Senatsurteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20 mwN), im Falle der - wie hier - nur an eine bestimmte Person gerichteten Nachricht also aus dem Horizont eines unvoreingenommenen und verständigen Empfängers der Mitteilung.

    Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (vgl. nur Senatsurteile vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, NJW 2014, 3154 Rn. 13, jeweils mwN).

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
    Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (…vgl. nur Senatsurteile vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20; vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, NJW 2014, 3154 Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
    Rn. 11 b) Ob die Mailbox-Nachricht des Beklagten vom 11. August 2017 die vom Kläger allein bekämpfte Aussage enthält, der Kläger habe einen Parteiverrat begangen, ist eine Frage der Sinndeutung, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. nur Senatsurteil vom 14. Dezember 2021 - VI ZR 403/19, NJW-RR 2022, 419 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
    Die hierfür erforderliche (vgl. nur Senatsurteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, NJW 2001, 157, 159, juris Rn. 17 mwN) Erstbegehungsgefahr macht der Kläger schon nicht geltend.
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
    Mit einer entsprechenden Umstellung seines Klageantrags änderte der Kläger sein Prozessziel; auf die Änderung des Prozessziels einer Partei abzielende Hinweise fordert § 139 ZPO aber nicht (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 139 Rn. 15;… Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 139 Rn. 50; ferner BGH, Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208, 211 f., juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20

    Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Rn. 74 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23

    Inanspruchnahme der Gemeinde durch Grundstückseigentümer betreffend die …

    Vielmehr darf ein Gericht im Rahmen seiner materiellen Prozessleitung auf die Änderung von Anträgen hinwirken, soweit sie sich im Rahmen des Prozessbegehrens der Parteien - hier Unterlassung der Beeinträchtigung ihres Grundstücks - halten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2022 - VI ZR 395/19, NJW-RR 2022, 1205 Rn. 18;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 139 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 20 U 55/22

    Recht eines ausscheidenden Partners zur Weiterbearbeitung von Mandaten i.R.e. …

    Rn. 329 Die Behauptung der Klägerin, für die Bejahung der Wiederholungsgefahr bei einer nicht wörtlich geäußerten Tatsachenbehauptung, sondern einer solchen, die verdeckt war, sei die Feststellung einer Erstbegehungsgefahr bei einem Verletzungsunterlassungsanspruch erforderlich (…so Klägerschriftsatz vom 09.09.2024, S. 38 Abs. 1 am Ende unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19 Rn. 10, 15), beruht anscheinend auf einem Missverständnis der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

    Im dortigen Verfahren hatte der Kläger einen Verletzungsunterlassungsanspruch bezogen auf eine Aussage geltend gemacht, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meinte, die sich nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs den Äußerungen des Beklagten jedoch nicht entnehmen ließ (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19 Rn. 10 ff.).

    Ergänzend hat der Bundesgerichtshof anschließend ausgeführt, dem Kläger stehe der von ihm geltend gemachte Unterlassungsanspruch auch nicht als sogenannter vorbeugender Unterlassungsanspruch zu, weil der Kläger die hierfür erforderliche Erstbegehungsgefahr schon nicht geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19 Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 45/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz für einen Mercedes-Benz E 200 T CDI …

    Rn. 64 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
  • OLG München, 09.03.2026 - 18 U 3650/25

    Persönlichkeitsrecht, Meinungsäußerung, Verdachtsberichterstattung, …

    Auch lassen sich dem Sachverhalt diesbezügliche Anhaltspunkte nicht entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19, NJW-RR 2022, 1205, 1206, Rn. 15).

    Von einer solchen könnte hier entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann ausgegangen werden, wenn die Verfügungsbeklagte eine zu untersagende Äußerung getätigt hätte und deshalb die Wiederholungsgefahr indiziert wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2022 - VI ZR 395/19, NJW-RR 2022, 1205, 1206, Rn. 9).; Gräbig, GRUR 2020, 1044, 1046 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2024 - 6 U 88/21

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Anschlussberufung des Fahrzeugkäufers bzw. …

    Rn. 66 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
  • OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24

    Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …

    Denn die von der Antragstellerin bekämpfte Aussage lässt sich der streitgegenständlichen Äußerung des Antragsgegners tatsächlich entnehmen (vgl. zu dieser Problematik BGH, Urteil vom 21. Juni 2022 - VI ZR 395/19, juris Rn. 10 f.): Aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Lesers wird nämlich mit der konkreten Formulierung in dem ersten Beitrag zum Ausdruck gebracht, dass die Mitarbeiter der Antragstellerin über Kunden "reden", wenn diese das Ladenlokal verlassen.
  • LG Berlin II, 16.04.2024 - 61 O 173/24

    Wo ein Plagiat beginnt: Darf man Faktendarstellungen abschreiben?

    Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2022 - VI ZR 395/19, Rn. 11 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21

    Dieselskandal: Teilrückzahlung des Kaufpreises für Kraftfahrzeug aufgrund …

    Rn. 85 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 U 155/21

    Sittenwidrigkeit einer KSR und Minderung bei Software-Update

    Rn. 51 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25), sofern dies zudem grenzwertkausal wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2024 - VIa ZR 1736/22, juris Rn. 9;… Urteil vom 11. Juni 2024 - VIa ZR 546/21, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 10/21

    Darlegungserfordernisse bei Klage gegen Diesel-Fahrzeughersteller wegen …

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 35/21

    Dieselskandal: Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den …

  • OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über …

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2024 - 6 U 215/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 CDI mit einem …

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2025 - 6 U 115/21

    Differenzschaden bei Erwerb eines Diesel-Kraftfahrzeugs mit Abschalteinrichtung; …

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2025 - 6 U 165/21

    Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Differenzschadensersatz für …

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 6 U 42/22
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2024 - 6 U 250/22

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 CDI …

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 6 U 292/21

    Dieselfall: Möglichkeit einer Anrechnung eines höheren Restwerts als Vorteil bei …

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 82/21
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2024 - 6 U 12/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz B 200 CDI mit einem …

  • OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 11 U 19/24

    Anspruch des Versicherten auf Ausfertigung und Herausgabe einer Kopie der …

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2024 - 6 U 99/23

    Abgasskandal: Darlegungs- und Beweislast des Fahrzeugkäufers; Voraussetzungen …

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2025 - 6 U 112/21

    Darlegungslast des Fahrzeugkäufers in einem Dieselfall; Darlegung einer …

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 2/21

    Dieselskandal: Sittenwidrige Schädigung durch Thermofenster und …

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2024 - 6 U 48/21

    Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz V 250 d mit einem …

  • OLG Brandenburg, 28.02.2024 - 11 U 161/23

    Anspruch des Versicherten gegen das Versicherungsunternehmen auf …

  • OLG Brandenburg, 19.04.2024 - 11 U 19/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …

  • OLG Brandenburg, 18.09.2024 - 11 U 84/24

    Wirksamkeit der von einer Versicherung vorgenommenen Prämienanpassungen in der …

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 138/24

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen und der …

  • OLG Celle, 26.01.2026 - 5 U 231/25

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei ehrenschutzrechtlichen …

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