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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 11/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,660
BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 11/60 (https://dejure.org/1961,660)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1961 - AnwZ (B) 11/60 (https://dejure.org/1961,660)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1961 - AnwZ (B) 11/60 (https://dejure.org/1961,660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 342
  • NJW 1961, 921
  • MDR 1961, 501
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 3/60

    Syndikusanwalt (Versicherungsdirektor)

    Auszug aus BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 11/60
    Diese Unvereinbarkeit besteht auch, wenn das nur in einem Teil der Schadensfälle geschieht, die übrigen Schadensfälle dagegen anderweit abgewickelt werden (Fortbildung von BGHZ 33, 272, 275) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 3/60].

    Wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, ist es mit dem Beruf eines Rechtsanwalts und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft unvereinbar, daß jemand - wie es der Schadensregulierer tut-Personen, die ihm in der Regel unbekannt sind, aufsucht, um mit ihnen eine Rechtsangelegenheit zu ordnen (BGHZ 33, 272, 275) [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 3/60].

  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 4, 10; vom 6. November 2006 - AnwZ (B) 87/05, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - AnwZ (B) 110/09, juris Rn. 4; jeweils mwN; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 1961 - AnwZ (B) 9/60, BGHZ 34, 235, 238 ff.; vom 6. März 1961 - AnwZ (B) 11/60, juris Rn. 4, insoweit in BGHZ 34, 342 nicht abgedruckt; vom 20. März 1961 - AnwZ (B) 15/60, BGHZ 34, 382, 384 und 386 f.; vom 13. Juli 1964 - AnwSt (B) 3/64, NJW 1964, 1912; jeweils zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050 mwN) handelt es sich bei den Anwaltsgerichtshöfen um grundgesetzmäßige unabhängige staatliche Gerichte.
  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 37/61

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (BGHZ 33, 272, 275 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 3/60]; 34, 342) [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60].

    Es mag sein, daß die Geschädigten dabei in vielen Fällen durch Rechtsanwälte vertreten sind; darauf hatte sich - ohne Erfolg - auch schon der Bewerber in dem vom Senat in BGHZ 34, 342 entschiedenen Falle berufen.

    Nach seiner eigenen Darstellung verhandelt der Antragsteller unmittelbar aber auch mit nicht durch Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten, Wenn, anders als in dem in BGHZ 34, 342 entschiedenen Falle, der Antragsteller nach seiner Angabe noch nie mit einem Geschädigten in dessen Wohnung hat zu verhandeln brauchen, so läßt sich das Vorkommen solcher Fälle doch auch beim Antragsteller nicht ausschließen.

  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Doch konnte, anders als in dem Fall der Entscheidung AnwZ (B) 11/60 v. 6.3.1961 (NJW 61, 921), nicht festgestellt werden, daß er die Geschädigten zu diesem Zweck in ihrer Wohnung oder an ihrer Arbeitsstätte aufzusuchen pflegt.

    Der Sen. hatte bisher noch keine Gelegenheit, hierauf näher einzugehen, weil die bisher entschiedenen Fälle, abgesehen von dem in NJW 61, 921 veröffentlichten, in dieser Hinsicht keinen Anlaß zu Bedenken gaben.

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Der Senat hat deshalb etwa die Tätigkeit eines Schadensregulierers (BGHZ 33, 272, 275; 34, 342; 35, 287, 289; 40, 194, 196; BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61 = EGE VII 36; vom 19. November 1962 - AnwZ (B) 18/62 = EGE VII 107, 108; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 15/70 - vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 8/74 = EGE XIII 27), eines Versicherungsangestellten, der beim Abschluß von Versicherungsverträgen mitwirkt (BGHZ 40, 194), eines Bankkaufmanns im Außendienst (BGHZ 35, 205; 35, 287, 289; BGH Beschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/74 -), eines Maklers (Beschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 12/75 = EGE XIII 67) und eines kaufmännischen Direktors bei Stadtwerken (Beschluß vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 30/77 -) als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar bezeichnet.
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Folglich gibt das vorliegende Verfahren keine Veranlassung zu einer abschließenden Klärung der vom Sen. in dem Beschl. v. 6.3.1960 - AnwZ (B) 11/60 - bereits, wenn auch ohne nähere Begründung, bejahten Rechtsfrage, ob die EGH der BRAO einwandfrei als staatliche Gerichte i.S. des Art. 92 GG ausgebildet worden sind (bejahend Bülow, Anm. 1 zu § 100 BRAO und Kalsbach, Anm. 1 zu § 100 BRAO).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung …

    Soweit der Rechtsanwalt Tätigkeiten übernimmt oder Geschäfte betreibt oder abschließt, die diese Vorstellung verlassen, handelt es sich nicht mehr um ein vom anwaltlichen Standesrecht und der Auffassung der Allgemeinheit als anwaltsgemäß toleriertes Verhalten (vgl. dazu BGHZ 33, 276 = NJW 61, 219 = MDR 61, 143; BGHZ 34, 342 = NJW 61, 921 = MDR 61, 501; BGHZ 35, 205 = NJW 61, 1577; BGH NJW 71, 2074 = MDR 71, 1006).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Wie der erkennende Senat bereits in AnwZ (B) 11/60 vom 6. März 1961 (insoweit nicht abgedr.) dargelegt hat, ist in der durch § 101 BRAO vorgeschriebenen Zusammensetzung des Ehrengerichtshofs selbst insoweit kein Verstoß gegen Art. 97 des Grundgesetzes zu erblicken, als anwaltliche Mitglieder in Verfahren mitwirken, in denen ihre Standesorganisation, die Rechtsanwaltskammer, als Prozeßpartei beteiligt ist.
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 4/75

    Zulassung als Rechtsanwalt - Tätigkeit als Prokurist in leitender Stellung in der …

    Nicht ersichtlich ist ferner, inwiefern der Antragsteller, nur weil er Gesamtprokura hat, eine kaufmännische, also erwerbswirtschaftliche Tätigkeit entfalten würde, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar wäre (vgl. dazu BGHZ 33, 272, 275/276; 34, 342; 35, 205; 40, 194, 196; BGH Beschlüsse vom 3. März 1969 - AnwZ (B) 9/68 = EGE X, 74; vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 2/71 = EGE XI, 56).
  • BGH, 21.10.1963 - AnwZ (B) 13/63

    Tätigkeit bei Versicherungsgesellschaft und Zulassung als Rechtsanwalt

    Allerdings unterscheidet sich der vorliegende Fall nicht unwesentlich von den vom Senat früher erörterten Fällen, in denen ausgesprochen worden ist, daß ein Schadensregulierer nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden kann (vgl. BGHZ 33, 272, 275; 34, 342 sowie den Beschluß des Senats vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 37/61).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 2/71

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit als persönlich haftender …

    Unvereinbar mit dem Anwaltsberuf ist zwar nicht jede, aber doch eine solche kaufmännische Tätigkeit, durch welche der Betreffende erwerbswirtschaftlich mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt; eine solche Tätigkeit ist mit dem überkommenen Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 33, 272; 34, 342 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]; 35, 205 [BGH 05.06.1961 - AnwZ B 13/61]; 40, 194 [BGH 21.10.1963 - AnwZ B 11/63]; Beschlüsse des Senats vom 11. November 1963 - AnwZ (B) 15/63 und 3. März 1969 - AnwZ (B) 9/68 = EGE X, 74).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/74

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 30/77

    Zulassung als Rechtsanwalt - Standesrechtliche Vorbehalte bei Rechtsanwälten - …

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter …

  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 17/60

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt - Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 …

  • BGH, 14.02.1966 - AnwSt (R) 7/65

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Ehrengerichtshofes - …

  • BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 9/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1964 - AnwSt (B) 3/64

    Ehrengerichtshof als ein den Anforderungen des Grundgesetzes (GG) entsprechendes …

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 17/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 17/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1962 - AnwSt (B) 1/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60   

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BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 781
  • MDR 1961, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1953 - III ZB 13/53

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60
    Bereits in BGHZ 10, 307 ist ausgesprochen, daß die Sorgfaltspflicht eines Prozeßbevollmächtigten, der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt hat, es erfordert, sich vor Fristablauf darüber zu vergev/issern, ob die Verlängerung auch tatsächlich bewilligt worden ist, und in BGHZ 12, 161 ist diese Entscheidung dahin ergänzt, daß eine Ausnahme von dieser Pflicht auch dann nicht gemacht werden kann, wenn es bei dem Berufungsgericht üblich ist, die Ablehnung des Verlängerungsantrags vor Ablauf der Begründungsfrist notfalls außerhalb des normalen Geschäftsgangs dem Rechtsanwalt mitzuteilen, während eine besondere Mitteilung auch bei drohendem Pristablauf im Palle der Bewilligung der Fristverlängerung nicht zu erfolgen pflegt.
  • BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51

    Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60
    Bereits in BGHZ 10, 307 ist ausgesprochen, daß die Sorgfaltspflicht eines Prozeßbevollmächtigten, der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt hat, es erfordert, sich vor Fristablauf darüber zu vergev/issern, ob die Verlängerung auch tatsächlich bewilligt worden ist, und in BGHZ 12, 161 ist diese Entscheidung dahin ergänzt, daß eine Ausnahme von dieser Pflicht auch dann nicht gemacht werden kann, wenn es bei dem Berufungsgericht üblich ist, die Ablehnung des Verlängerungsantrags vor Ablauf der Begründungsfrist notfalls außerhalb des normalen Geschäftsgangs dem Rechtsanwalt mitzuteilen, während eine besondere Mitteilung auch bei drohendem Pristablauf im Palle der Bewilligung der Fristverlängerung nicht zu erfolgen pflegt.
  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZB 2/83

    Verfahren - Wiedereinsetzung - Subjektive Voraussetzung - Berufung - Antrag auf …

    Diese zeitliche Beschränkung ist seit dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 18. März 1982 (…aaO) ausgeräumt; insoweit hat sich die Rechtslage gegenüber dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsbeschluß vom 8. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 (NJW 1961, 781) entscheidend geändert.
  • BGH, 24.01.1974 - VII ZB 11/73

    Kontrollpflicht - Anwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Verlängerung

    Der Prozeßbevollmächtigte hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschlüsse vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - = LM ZPO § 519 b Nr. 9 und vom 8. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 - = LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8; Urteil vom 18. Januar 1966 - VI ZR 183/64 - = LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8 a; Beschlüsse vom 29. Juni 1966 - VIII ZB 21/66 - = MDR 1966, 840; vom 24. Mai 1967 - Ib ZB 10/67 - = VersR 1967, 803; vom 22. September 1967 - VI ZB 16/67 - = VersR 1967, 1153; vom 20. November 1967 - VIII ZB 46/67 - = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 32; vom 22. Oktober 1970 - VII ZB 16/70 - = VersR 1971, 133).
  • BGH, 16.04.1962 - II ZB 6/62

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Das Oberlandesgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8 = NJW 1961, 781) ausgeführt, der Prozeßbevollmächtigte des Klägers habe seiner Sorgfaltspflicht nicht schon damit genügt, daß er die Einreichung eines Verlängerungsantrages sichergestellt habe, er hätte darüber hinaus dafür sorgen müssen, daß die Berufung auch bei Ablehnung des Verlängerungsantrages rechtzeitig begründet worden wäre.
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   BGH, 08.12.1960 - II ZR 2/60   

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https://dejure.org/1960,3696
BGH, 08.12.1960 - II ZR 2/60 (https://dejure.org/1960,3696)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1960 - II ZR 2/60 (https://dejure.org/1960,3696)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1960 - II ZR 2/60 (https://dejure.org/1960,3696)
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Papierfundstellen

  • NJW 1961, 672
  • MDR 1961, 301
  • MDR 1961, 501
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