Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1973 - I ZR 93/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 473
- GRUR 1974, 740
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63
Küchenmaschine
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 93/72
Denn es ist für die Beurteilung, ob ein Erzeugnis Kunstschutz genießt, erforderlich, diejenigen konkreten Formen aufzuzeigen und zu beschreiben, in denen die ästhetische Wertung ihre Grundlage hat, auf denen daher der rechtliche Schutz beruht und in deren Nachbildung allein eine Urheber recht sverletzung erblickt werden kann (BGH GRUR 1965, 198, 200 liSp - Küchenmaschine). - BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 10.10.1973 - I ZR 93/72
Wenn sich auch die für den ästhetischen Eindruck wesentlichen Gestaltungsmerkmale eines schöpferischen Werkes vielfach einer genauen Wiedergabe durch Worte entziehen (BGH aaO sowie GRUR 1967, 375, 378 -Kronleuchter), so ist doch im vor liegenden Fall zu beachten, daß die zum Sesselprogramm RZ 62 der Klägerin gehörenden Sessel Variationen aufweisen.
- BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10
Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk …
Er hat daher nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1973 - I ZR 93/72, GRUR 1974, 740, 741 - Sessel; Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 199/00, GRUR 2003, 231, 233 = WRP 2003, 279 Staatsbibliothek). - BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89
Betriebssystem
a) Die dem Kläger im Urheberrechtsverletzungsprozeß obliegende Darlegungslast für das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung erfordert grundsätzlich die konkrete Darlegung der die Urheberrechtsschutzfähigkeit begründenden Elemente (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1973 - I ZR 93/72, GRUR 1974, 740, 741 - Sessel).Denn bei ihnen ist die Schwierigkeit nicht zu verkennen, ästhetisch wirkende Formen überhaupt mit den Mitteln der Sprache auszudrücken (vgl. BGH GRUR 1974, 740, 741 - Sessel m. w. N.).
- LG Braunschweig, 19.06.2019 - 9 O 3006/17
Fairnessausgleich; Ur-Käfer; angewandter Kunst; 1930er Jahren; Schutz
Sie hat daher nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (…vgl. BGH, GRUR 2008, 984 Rn. 19 - St. Gottfried; BGH, GRUR 1974, 740 [741] - Sessel; GRUR 2003, 231 [233] = - Staatsbibliothek;… BGH GRUR 2012, 58 Rn. 23 - Seilzirkus).
- BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85
Le Corbusier-Möbel
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung mehrfach Sitzmöbeln mit einer entsprechenden Gestaltungshöhe der Urheberrechtsschutz zuerkannt worden, und zwar unabhängig davon, ob die Vervielfältigungsstücke dieser Modelle als Kunstwerke oder nur zum praktischen Gebrauch gekauft wurden (…vgl. RG, Urt. v. 1.6.1932 - I 75/32 = GRUR 1932, 892, 894 - Mart-Stam-Stuhl;… RG, Urt. v. 19.10.1937 - II 298/36 = GRUR 1938, 137, 138 f. - Stuhlmodelle;… BGH, aaO, Stahlrohrstuhl I; BGH, Urt. v. 10.10.1973 - I ZR 93/72 = GRUR 1974, 740, 741 - Sessel - …und Urt. v. 27.5.1981 - I ZR 102/79 = GRUR 1981, 820, 821 - Stahlrohrstuhl II).Wie die Revision zu Recht geltend macht, sind bei dieser Betrachtung u.a. die Verhältnisse im Zeitpunkt der Schöpfung des Werkes sowie die Beachtung, die das Werk in den Fachkreisen und in der übrigen Öffentlichkeit gefunden hat, mit einzubeziehen (vgl. BGH, GRUR 1961, 635, 638 - Stahlrohrstuhl I - und GRUR 1974, 740, 742 - Sessel).
- LG Köln, 11.01.2024 - 14 O 441/23
Abstrakte obergeordnete Videospielideen- und genres können keinen generellen …
Er hat daher nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1973 - I ZR 93/72, GRUR 1974, 740, 741 - Sessel; Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 199/00, GRUR 2003, 231, 233 = WRP 2003, 279 - Staatsbibliothek). - OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere …
Er hat daher nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 1973 - I ZR 93/72, juris Rn. 22 - Sessel …und vom 14. November 2002 - I ZR 199/00, juris Rn. 38 - Staatsbibliothek). - LG Hamburg, 14.05.2004 - 308 O 485/03 Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH GRUR 61, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH GRUR 74, 740 - Sessel; BGH GRUR 81, 652 - Stühle und Tische; BGH GRUR 81, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH GRUR 87, 903 - Le Corbusier-Möbel).
Eine Urheberrechtsverletzung ist mit der Nachbildung der konkreten Formen gegeben, in denen die ästhetische Wertung ihre Grundlage hat und auf denen daher der Urheberrechtsschutz beruht (vgl. BGH GRUR 1974, 740, 741 - Sessel).
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79
Rollhocker
Das Berufungsgericht ist dabei mit Recht von dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß es sich bei einem Kunstwerk um eine Schöpfung individueller Prägung handeln müsse, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, daß nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden könne (vgl. BGHZ 16, 4, 6; BGHZ 22, 209, 215 - Titelschriftbild Europapost - BGHZ 24, 55, 62 ff - Ledigenheim - BGH GRUR 1974, 740, 741 - Sessel -). - OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20
Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einer Verwendung geschützter …
Diejenigen Elemente, aus denen sich der Urheberrechtsschutz ergibt (und in deren Nachbildung allein eine Urheberrechtsverletzung liegen kann), müssen aufgezeigt und beschrieben werden (BGH GRUR 1974, 740, 741 - Sessel;… Loewenheim/Leistner in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 188). - OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99
Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst
Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, GRUR 61, 635 -Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1974, 740 - Sessel; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, GRUR 1987, 903 - Le Corbusier-Möbel).Eine Urheberrechtsverletzung ist mit der Nachbildung der konkreten Formen gegeben, in denen die ästhetische Wertung ihre Grundlage hat und auf denen daher der Urheberrechtsschutz beruht (vgl. BGH, GRUR 1974, 740, 741 - Sessel).
- LG München I, 16.08.2006 - 21 O 11879/02
- OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls
- OLG Hamburg, 21.08.2002 - 5 U 217/01
Pauschale Bezugnahme
- OLG Köln, 29.11.2024 - 6 U 43/24
Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts "Neuer …
- OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 130/00
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines ergonomischen Sitzmöbels
- OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 6 U 169/83
Die "Schlümpfe" genießen Kunstschutz - Zum Unterlassungsanspruch bezüglich …
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 35/73
Möbelprogramm
- BGH, 26.11.1987 - I ZR 26/86
Videorekorder-Vernichtung; Umfang des Vernichtungsanspruchs
- LG Hamburg, 13.01.2023 - 308 O 242/20
Jacken-Design - Urheberrechtlicher Schutz von Jackenmodellen - Jacken-Design
- LG Düsseldorf, 08.11.2006 - 12 O 457/05
Urheberrechtsschutz eines Kinderhochstuhls als Möbelstück als Werk der …
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Rechtsprechung
| BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristlose Kündigung eines Musikverlagvertrages aus wichtigem Grund - Vorliegen einer fristlosen Kündigung durch die Vornahme eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag - Bestehen eines wichtigen Grundes in Form eines zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Verleger und ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 473
- GRUR 1974, 789
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung - …
Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
Dieser ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem kündigenden Vertragspartner wegen einer Störung der Vertrauensgrundlage nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1970, 40, 41 f - Musikverleger).Da es sich um ein Lied handelt, das sich beim Publikum immer noch großer Beliebtheit erfreut, für das daher Nachfrage besteht, ist der Beklagte zu 1 als Verleger verpflichtet, sich für dessen Förderung einzusetzen (BGH GRUR 1970, 40, 42 zu Ziff. IV 2 - Musikverleger).
- BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70
Musikverleger II
Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
Da - wie nachstehend dargelegt wird - die Annahme des Berufungsgerichts im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden ist, ein die fristlose Kündigung rechtfertigender Grund sei nicht gegeben, bedarf es keiner Prüfung der vom Berufungsgericht nicht erörterten Frage, ob die Klägerin zu 2 als am Vertrag beteiligte Inhaberin der Textrechte berechtigt gewesen ist, ohne Zustimmung der Beklagten zu 2 als Inhaberin der Rechte an der Musik die Kündigung des Vertrages auszusprechen (vgl. hierzu BGH GRUR 1973, 328 - Musikverleger II; vgl. ferner BGH GRUR 1964, 327, 330 zu Ziff. II 3 am Ende - Subverleger). - BGH, 03.07.1970 - I ZR 80/68
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - Pflichten des …
Auszug aus BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72
Wie der Senat in einem unveröffentlichen Urteil dargelegt hat (Urt. v. 3. Juli 1970 - I ZR 80/68 - S. 31), stellt nicht jede - sei es auch eine schwerwiegende - Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages dar.
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07
Concierto de Aranjuez
Dem Vertragspartner, dessen Rechte verletzt worden sind, ist es deshalb in der Regel zuzumuten, zunächst einmal seinen Vertragspartner zu gehöriger Erfüllung aufzufordern und die ihm zustehenden Ansprüche - notfalls gerichtlich - geltend zu machen; eine fristlose Kündigung ist im Allgemeinen nur im äußersten Fall gerechtfertigt (vgl. BGH, Urt. v. 5.12.1973 - I ZR 51/72, GRUR 1974, 789, 792 f. - Hofbräuhaus-Lied;… Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 444 f. - Musikverleger IV;… Schricker aaO § 35 Rdn. 24 m.w.N.). - BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79
Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede - selbst schwerwiegende - Vertragsverletzung zur fristlosen Kündigung des Musikverlagsvertrages berechtigt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 792 f - Hofbräuhauslied; 1977, 551, 554 - Textdichteranmeldung).Vorliegend erscheint es zumutbar, daß der Kläger die Streitfrage gerichtlich klärt (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793).
Vielmehr können - was das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat - die Vorwürfe so schwer sein, daß sie schon ihrer Art nach das Vertrauensverhältnis zerstören (vgl. BGH GRUR 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied).
- KG, 21.11.1997 - 5 U 5398/97
Bevollmächtigung bekannt: Kündigung kann nicht zurückgewiesen werden!
So ist es bei Verträgen von besonders langer Dauer dem durch Vertragsverletzungen beschwerten Partner in der Regel zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst einmal zur Erfüllung anzuhalten und seine Ansprüche - notfalls gerichtlich - geltend zu machen (vgl. BGH, GRUR 1974, 789 (792 f.) - "Hofbräuhaus-Lied";… Bappert/Maunz/Schricker, Verlagsrecht, 2. Aufl., § 35 Rdn. 24;… MK/von Hoyningen-Huene, a.a.O., § 89 a Rdn. 29).
- LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
Verlagsvertrag, Zwischenfeststellungswiderklage, Sittenwidrigkeit des Vertrages, …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Musikverlagsvertrag regelmäßig - wie auch hier - auf außerordentlich lange Dauer (die gesamte Dauer des urheberrechtlichen Schutzes an den Werken) angelegt sein kann (zur außerordentlich langen Laufzeit eines Musikverlagsvertrages schon BGH GRUR 1974, 789 - Hofbräuhauslied). - OLG München, 16.12.1999 - 29 U 4691/99
Kündigung eines Verlagsvertrages aus wichtigem Grund
Dem steht im Streitfall die vom Kläger ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (BGH GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III), wonach nicht jede, auch nicht jede schwerwiegende Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines auf lange Dauer abgeschlossenen Verlagsvertrages darstellt, nicht entgegen. - OLG München, 26.10.2000 - 29 U 2240/00
Nutzungsrechte einer Musikverlagsgruppe - branchenfemde Werbung mit Chansons
b) Für die Frage, ob die Klägerin im Wege der fristlosen Kündigung die von ihrem Vater auf die Beklagten übertragenen ausschließlichen Nutzungsrechte wiedererlangen kann, ist es durchaus von Bedeutung, dass die mit den Beklagten geschlossenen Verlagsverträge als Dauerschuldverhältnisse ausgestattet sind, auf die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (GRUR 1974, 789, 792 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III) Anwendung findet. - KG, 03.05.1994 - 5 U 7240/92
Verwirkung von urheberrechtlichen Ansprüchen
Dabei muß dem Berechtigten auch zugemutet werden, bestehende Ansprüche - vor einer fristlosen Kündigung - notfalls gerichtlich geltend zu machen (BGH GRUR 1974/789 - "Hofbräuhaus-Lied";… Schricker, Rn. 21 a.E. §§ 31/32 UrhG). - OLG München, 18.11.1999 - 29 U 4691/99
Verlag; Vertrauensverhältnis; Werbeschreiben; Musikverlagsvertrag; Kündigung; …
Dem steht im Streitfall die vom Kläger ins Feld geführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fristlosen Kündigung von Musikverlagsverträgen (BGH GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; 1974, 789, 793 - Hofbräuhauslied; 1982, 41, 43 - Musikverleger III), wonach nicht jede, auch nicht jede schwerwiegende Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines auf lange Dauer abgeschlossenen Verlagsvertrages darstellt, nicht entgegen. - OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83
Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen …
Zu Vertragsverstößen, die zur Kündigung aus wichtigem Grund nicht berechtigen, hat der BGH in der Entscheidung "Höfbräuhaus-Lied" (GRUR 1974, 789, 792, 793) dargetan, daß nicht jede - sei es auch eine schwerwiegende - Vertragsverletzung einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Musikverlagsvertrages darstellt. - OLG München, 11.05.1995 - 29 U 1508/95
Fristlose Kündigung von als Dauerschuldverhältnisse ausgestalteten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 27.03.1986 - 6 U 18/86
Außerordentliches Kündigungsrecht im Verlagsrecht aus wichtigem Grund
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Rechtsprechung
| BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mangelbehebung - Seeuntüchtigkeit - Reiseantritt - Gefahreneintritt - Rechtzeitigkeit
Papierfundstellen
- MDR 1974, 473
- VersR 1974, 483
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
Verladung gefährlicher Seefrachtgüter
Auszug aus BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72
Dieser Ansicht hat sich der Senat angeschlossen (BGHZ 60, 39, 44).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden …
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu der "Seetüchtigkeit" i.S. des § 559 Abs. 1 HGB neben der Seetüchtigkeit im engeren Sinne, d.h. der Tauglichkeit des Schiffskörpers, mit der konkreten Ladung auf der vorgesehenen Reise die Gefahren der See zu bestehen, soweit diese nicht von ganz ungewöhnlicher Art sind, auch die sogenannte Reisetüchtigkeit des Schiffes, d.h. seine gehörige Einrichtung, Ausrüstung, Bemannung und Verproviantierung (Seetüchtigkeit im weiteren Sinne) gehört (BGH, Urt. v. 17.1.1974 - II ZR 172/72, VersR 1974, 483;… Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 559 Rdn. 6;… Herber, Seehandelsrecht, 1999, S. 313 f.;… Schaps/Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., § 559 HGB Rdn. 1 und § 513 HGB Rdn. 3-5).Hieran würde es fehlen, wenn die rechtzeitige Behebung des Mangels aus objektiven oder subjektiven Gründen unwahrscheinlich ist, etwa weil der Wille der Schiffsführung zu bestimmten Maßnahmen von vornherein gefehlt hat (BGH VersR 1974, 483, 484).
- BGH, 20.02.1995 - II ZR 60/94
Freizeichnung von der Haftung für einen Ladungsschaden in der Binnenschiffahrt
Im Urteil vom 17. Januar 1974 (I ZR 172/72, VersR 1974, 483) hat der Senat die anfängliche Seeuntüchtigkeit eines in Hamburg gestarteten Seeschiffs, das mit ungesicherten Lukendeckeln die winterlichen Ostsee befahren sollte, nicht daran scheitern lassen, daß der Mangel auf der Elbe und dem Nord-Ostsee-Kanal noch keine Gefahr begründete. - OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93
Ersatz eines Ladungsschadens beim Transport einer Ladung Kraftwerksfeinkohle auf …
Rn. 35 Ein Schiff ist fahruntüchtig im Sinne der Rechtsprechung und Literatur, wenn ihm bereits bei Antritt der Reise die Fähigkeit fehlt, die geplante Reise gefahrlos durchzuführen (vgl. z.B.: BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 3; BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 4; BGH, VersR 1974, 483 f. (483) zur Seetüchtigkeit;… Vortisch/Bemm, a.a.O., § 8 Rdnr. 5). - BGH, 11.07.1983 - II ZR 211/82
Klage auf Schadensersatz wegen beschädigter Ladung gegen den Eigner und …
Ein Schiff ist nicht von Anfang an fahr- oder ladungsuntüchtig, wenn zu erwarten ist, daß der die Fahr- oder Ladungstüchtigkeit berührende Mangel bei gehöriger Bedienung des Schiffes vor Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt wird (vgl. BGHZ 60, 39, 44 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71] sowie Senatsurt. v. 17. Januar 1974 - II ZR 172/72, LM § 559 HGB Nr. 7 - VersR 1974, 483). - OLG Köln, 17.01.1984 - 3 U 100/82 Fahruntüchtigkeit ist nämlich nicht gegeben, wenn zu erwarten ist, daß der Mangel der Fahrtüchtigkeit vor der Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt werden wird (vgl. BGH VersR 83, 389; 74, 483).
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