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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.02.1976

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.1975 - 20 W 796/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9867
OLG Frankfurt, 17.03.1975 - 20 W 796/74 (https://dejure.org/1975,9867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.1975 - 20 W 796/74 (https://dejure.org/1975,9867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 1975 - 20 W 796/74 (https://dejure.org/1975,9867)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 667
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bonn, 05.12.2002 - 18 O 301/02

    Gemeinschaftliches Testament zwischen Nichtehegatten

    Die von dem Kammergericht begründete Auffassung (KG, NJW 1972, 2133 ff.; diesem folgend: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667), dem gemeinschaftlichen Testament komme neben den in ihm enthaltenen einzeltestamentarischen Verfügungen kein selbständiger Rechtscharakter zu, so dass letztere bis zur Anfechtung gemäß § 2078 BGB wegen des Wegfalls des Motivs der gemeinschaftlichen Testierung automatisch weiter gälten, wird heute in dieser Konsequenz jedenfalls nicht mehr vertreten (BGH, NJW-RR 1987, 1410 f., 1410;… Staudinger-Kanzleiter, BGB, 13. Auflage, § 2265 Rdnr. 10;… MünchenerKommentar-Musielak, a.a.O., § 2265 Rdnrn. 5-6;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2265 Rdnr. 3;… siehe auch Soergel-Wolf, a.a.O., § 2265 Rdnr. 5, auch wenn hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen eine Lösung über § 2078 BGB gesucht wird)..

    Im Anschluss an die von dem Reichsgericht geprägte Rechtsprechung zur Annahme eines Umdeutungsverbotes entsprach es lange Zeit der herrschenden Meinung, dass zwischen wechselbezüglichen und nicht wechselbezüglichen Verfügungen zu differenzieren und die Aufrechterhaltung wechselbezüglicher Verfügungen im Wege der Umdeutung ausgeschlossen sei (mitprägend: KG, Rpfleger 1969, 93 f., 93; auch: OLG Frankfurt/M., MDR 1976, 667; Johannsen in BGB-RGRK, 11. Auflage, § 2265 Rndr.

  • OLG Frankfurt, 07.03.1989 - 20 W 393/88

    Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments unverheirateter Personen; …

    Dies schließt allerdings nicht aus, die Verfügungen von Nichtehegatten als Einzeltestamente aufzufassen, die dann grundsätzlich wirksam sein können, wenn sie der für Einzeltestamente vorgeschriebenen Form genügen (KG NJW 72, 2133; OLG Frankfurt MDR 76, 667; FamRZ 79, 347).

    Soweit sich die Beteiligte zu 1. auf die Entscheidungen des KG (NJW 72, 2133) und auf den Senatsbeschluß 20 W 796/74 vom 17.03.1975 (= MDR 76, 667) beruft, kann daraus nichts gegenteiliges hergeleitet werden.

  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen …

    a) Die Möglichkeit der Umdeutung wird generell bejaht vom KG (NJW 1972, 2133) und vom OLG Frankfurt (MDR 1976, 667).
  • BayObLG, 27.04.1993 - 1Z BR 120/92

    Unrichtigkeit eines Erbscheins; Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.1976 - 15 W 420/75   

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OLG Hamm, 10.02.1976 - 15 W 420/75 (https://dejure.org/1976,9970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1976 - 15 W 420/75 (https://dejure.org/1976,9970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1976 - 15 W 420/75 (https://dejure.org/1976,9970)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 667
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Duisburg, 04.04.2022 - 12 VI 246/21
    Diese Frist war unzureichend, weil dieses Verfahren besonders zeitaufwendig gewesen wäre: Zuständig wäre gemäß § 87 JustizG NRW das Amtsgericht gewesen, aber nicht in der Funktion des Nachlassgerichts (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1976 - 15 W 420/75), wobei die Aufnahme des Vermögensverzeichnisses auch einer Notarin oder einem Notar hätte übertragen werden können (§ 90 Abs. 2 JustizG NRW).
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