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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.04.1977

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77   

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https://dejure.org/1977,539
BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" - In Beschlussform erlassene Erklärung des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer als "Beschluss" im Sinn der §§ 90, 91 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsvoraussetzungen der §§ 90 , 91 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 32
  • NJW 1977, 1778
  • MDR 1977, 1015
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    So sind "in die äußere Form eines Beschlusses gekleidete bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen und Rechtsbelehrungen der Nichtigkeitserklärung unzugänglich, weil solche Erklärungen nicht auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen" (NJW 1975, 1559, 1560 im Anschluß an BGHZ 37, 396).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zunächst BGHZ 34, 244, 250/251 und nunmehr die weiteren Entscheidungen EGE XI 4; XII 37; XII 42) ist in einem Verfahren gemäß § 223 BRAO die sofortige Beschwerde nur in solchen Fällen zulässig, die "von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt" sind wie die in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Angelegenheiten, wenn also die Entscheidung "unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Anwalts rührt".
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    So sind "in die äußere Form eines Beschlusses gekleidete bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen und Rechtsbelehrungen der Nichtigkeitserklärung unzugänglich, weil solche Erklärungen nicht auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen" (NJW 1975, 1559, 1560 im Anschluß an BGHZ 37, 396).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im …

    Die Gefahr, bei Einschränkung der Prüfungskompetenz in der hier vorgenommenen Weise stelle der Rechtsentscheid abstrakte Rechtssätze auf und erhalte damit einen ihm nicht zustehenden legislativen Charakter (so OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1977, 1778 ), besteht in Wirklichkeit nicht.
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 54/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren der gerichtlichen Überprüfung …

    Eine Umdeutung dieser Zulassung in eine Zulassung nach § 91 Abs. 6 BRAO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil der gerichtlichen Überprüfung von Kammerbeschlüssen durch ein Mitglied der Kammer nach § 90 Abs. 2 BRAO nur solche Beschlüsse unterliegen, die keinen Einzelfall regeln, sondern eine allgemeine Wirkung gegenüber den Mitgliedern der betreffenden Anwaltskammer haben (st.Rspr.; BGHZ 69, 32 m.Nachw.;… Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 90 Rdnr. 5).

    Da somit der Kammerbeschluß nicht gemäß §§ 90, 91 BRAO anfechtbar ist, ginge eine Zulassung der sofortigen Beschwerde nach §§ 91 Abs. 6 BRAO ins Leere (vgl. BGHZ 69, 32, 34).

    Dies gilt aber nicht, wenn der Anwaltsgerichtshof nach § 223 Abs. 1 BRAO über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung befunden hat, der einer gerichtlichen Überprüfung nach dieser Vorschrift - und damit auch einer sofortigen Beschwerde nach § 223 Abs. 3 BRAO - nicht unterliegt; in einem solchen Fall ist die vom Anwaltsgerichtshof ausgesprochene Zulassung unbeachtlich (ebenso - für die Zulassung nach § 91 Abs. 6 BRAO - BGHZ 69, 32, 34;… Feuerich/Weyland, aaO, § 91 Rdnr. 10).

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante …

    Liegt in Wirklichkeit ein Beschluß im Sinne des § 90 BRAO nicht vor, so führt auch die ausdrückliche Zulassung des Rechtsmittels durch den Ehrengerichtshof nicht zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (BGHZ 37, 396, 401 f; BGH NJW 1977, 1778 f).

    Überdies muß es sich um eine Regelung handeln, die über einen Einzelfall hinausgeht und eine allgemeine Wirkung gegenüber den Mitgliedern der betreffenden Rechtsanwaltskammer hat (BGH Beschl. v. 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 = NJW 1977, 1778).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88

    Wirkung der Entlastung

    Daher kann die Hauptversammlung mit einem Entlastungsbeschluß Haushaltsüberschreitungen genehmigen oder haushaltsrechtliche Mängel formeller Art heilen (RGZ 153, 162 (167)); insofern greift die Entscheidung der Versammlung über eine bloße Meinungskundgabe hinaus und genügt inhaltlich den Anforderungen, welche die Rechtsprechung des Senats an ihre generelle Anfechtbarkeit gestellt hat (BGHZ 37, 397 (399) = NJW 1962, 2006 = LM § 90 BRAO Nr. 2; BGH, NJW 1975, 1559 = LM § 90 BRAO Nr. 7; NJW 1977, 1778 = LM § 90 BRAO Nr. 9; NJW 1986, 992).
  • BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 19/82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe, die - wie hier - nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur statthaft, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 50, 197, 198 [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67]; Senatsbeschlüssevom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 und AnwZ (B) 6/77 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. für den gleichliegenden Fall der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" die Senatsbeschlüssevom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61 = EGE VII 41, 43 f;vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62;vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 69, 32 [BGH 25.04.1977 - AnwZ B 3/77] und NJW 1977, 1778).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 28/77

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe nach § 223 Abs. 3 …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe, die nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur statthaft, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 50, 197, 198; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 und AnwZ (B) 6/77 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. für den gleichliegenden Fall der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" die Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61 = EGE VII 41; vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 69, 32 und NJW 1977, 1778).

  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Beschlüsse der Kammerversammlung über einen Vermögensgegenstand der …

    § 112 f Abs. 2 Nr. 2 BRAO dehnt die allein in diesem Umfang gegebene Anfechtungsmöglichkeit lediglich auf in ihren Rechten selbst betroffene Kammermitglieder aus, ohne sie dabei zu erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.1977, Az. AnwZ (B) 3/77, BGHZ 69, 32, Rn. 12, 13 bei juris).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 15/88

    Rechtsmittel

    Damit ist der Antragsteller durch den ablehnenden Bescheid der Antragsgegnerin nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage betroffen (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61; vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72; vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 21/75; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 28/77 und vom 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 49/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Die Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung kann ihn deshalb nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage treffen (vgl. für die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72 = EGE XII, 42 - und 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" Beschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 52/88; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht und Familienrecht" Beschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 15/88 - und für die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" Beschlüsse vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 21/88, - vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 17/89).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 17/89

    Anforderungen an eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit einer …

    Die Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung kann ihn deshalb nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage treffen (vgl. für die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72 = EGE XII, 42 - und 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" Beschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 52/88; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht und Familienrecht" Beschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 15/88 - und für die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" Beschlüsse vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 21/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89).
  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 42/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 7/92

    Antrag auf Gestattung der Einrichtung einer Zweigstelle - Sofortige Beschwerde …

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 35/89

    Führen der Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht - Nachweis der besonderen …

  • AGH Bayern, 22.03.2022 - BayAGH III - 4 - 1/21

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses …

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 15/89

    Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung - Auswirkungen auf die …

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 8/89

    Antrag auf Gestattung einer Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" …

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 65/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 21/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf …

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 16/78

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine die Verfahrenskosten betreffende …

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 52/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 21/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 33/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung zum Beamten auf Widerruf

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.12.1997 - 29/97
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 38/82

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf Führung einer zusätzlichen Berufsbezeichnung als …

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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1734
BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76 (https://dejure.org/1977,1734)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76 (https://dejure.org/1977,1734)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 34/76 (https://dejure.org/1977,1734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 397
  • NJW 1977, 1541
  • MDR 1977, 1015
  • DB 1977, 1553
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76
    Wegen des Geschäftswerts wird auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 39, 110, 115, 116 verwiesen.
  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60

    Syndikusanwalt (Verbandssyndikus)

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76
    Zwar hat der Senat ausgesprochen (vgl. z.B. BGHZ 33, 276, 277, 278), daß die Tätigkeit eines Angestellten, der als Rechtsanwalt zugelassen werden will, nicht rein juristischer Art sein müsse, und daß nicht jede wirtschaftspolitische, kaufmännische oder sonstwie gewerbliche Betätigung stets mit dem Anwaltsberuf unvereinbar sei.
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 2/71

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit als persönlich haftender …

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76
    Eine solche berufliche Stellung im Wirtschaftsleben ist so stark vom wirtschaftlichen Gewinnstreben geprägt, daß sie mit dem Beruf des Rechtsanwalts ihrem Wesen nach nicht vereinbar ist (vgl. auch den Senatsbeschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 2/71 = EGE XI, 56, 58).
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76
    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Vorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben juristisches Fachwissen benötigt (vgl. BGHZ 35, 205, 209).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 19/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 34/76
    In dieser Eigenschaft tritt der Antragsteller unmittelbar nach außen in Erscheinung (vgl. §§ 76-80 Akt.G und Senatsbeschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 19/75 m.w.N.), zum Beispiel durch seine Unterschrift, durch die Benennung in Verträgen und namentlich durch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (§ 80 Akt.G) auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft.
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Zur Frage, ob einer von mehreren Geschäftsführern einer erwerbswirtschaftlich tätigen GmbH als Rechtsanwalt zugelassen werden kann (im Anschluß an BGHZ 68, 397).

    Deshalb hat der Senat auch entschieden, daß der alleinige Vorstand einer erwerbswirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden kann (BGHZ 68, 397).

  • BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 43/84

    Geschäftsführender Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-OHG …

    So können, wenn die Gesellschaften erwerbswirtschaftlich tätig sind, der alleinige Vorstand einer Aktiengesellschaft (BGHZ 68, 397) und der alleinige Geschäftsführer einer GmbH (BGHZ 72, 282 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]; Senatsbeschluß vom 26. März 1984 - AnwZ (B) 22/83) sowie die Gesellschafter einer OHG (BGH NJW 1971, 2074) und die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 9/83), die sich nicht praktisch jeder Geschäftsführung und Vertretung enthalten (Senatsbeschluß vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 19/75 - EGE XIII, 78), nicht Rechtsanwalt sein.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 2/86

    Begriff der Arbeitnehmer-Tätigkeit

    Es stützt sich auf einen Gesichtspunkt, dem im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmertätigkeit kein Gewicht zukommt, sondern allein für die Frage, ob sich der Steuerberater gewerblich betätigt hat (vgl. u.a. BGHZ 40, 194; 68, 397, 399; BGH NJW 1971, 2074, EGE XIV, 78).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung …

    Es widerspricht dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft und ihrer einzelnen Mitglieder, wenn sich diese erwerbswirtschaftlich mit Tätigkeiten außerhalb der für einen Rechtsanwalt typischen Geschäfte befassen (vgl. BGHZ 35, 205; 40, 194 = MDR 64, 144; BGHZ 68, 397 = NJW 77, 1541 = MDR 77, 1015; BGHZ 72, 282 = NJW 79, 430), wie sie von den in der BRAGO als gebührenpflichtig beschriebenen Tatbeständen erfaßt werden.
  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 37/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Der alleinige Vorstand einer erwerbswirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft oder der alleinige Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann daher nicht Rechtsanwalt werden (BGHZ 68, 397, 399; Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 5/74 = EGE XIII 19, 20; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 30/77 = EGE XIV 78, 79).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 33/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts kaufmännische Tätigkeiten unvereinbar sind, wenn der Bewerber mit dem Bestreben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt (BGHZ 68, 397; 72, 282, 283 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]; 94, 65, 68 [BGH 04.03.1985 - AnwZ B 43/84]; Senatsbeschlüsse vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 19/79 - und vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 24/85).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 33/81

    Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Inkassounternehmen - Niederlassung - …

    So dürfen - wenn die Gesellschaften erwerbswirtschaftlich tätig sind - der alleinige Vorstand einer Aktiengesellschaft und der Geschäftsführer einer GmbH nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, weil ihr Handeln als Gesellschaftsorgan notwendigerweise kaufmännisch-gewerblich geprägt ist und sie dadurch für die von ihnen vertretene Gesellschaft nach außen mit dem Streben nach Gewinnerzielung in Erscheinung treten (BGHZ 68, 397; 72, 282, 284 f [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 33/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Der alleinige Vorstand einer erwerbswirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft oder der alleinige Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann daher nicht Rechtsanwalt werden (BGHZ 68, 397, 399; Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 5/74 = EGE XIII 19, 20; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 30/77 = EGE XIV 78, 79).
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 24/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts kaufmännische Tätigkeiten unvereinbar sind, wenn der Bewerber mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt (BGHZ 68, 397; 72, 282, 283 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 2/71 = NJW 1971, 2074; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 19/75 = EGE XIII, 78, 79; vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 19/79; vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 33/82; vom 27. Juni 1983 - AnwZ (B) 9/83; vom 26. März 1984 - AnwZ (B) 22/83 - und vom 4. März 1985 - AnwZ (B) 43/84, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 12/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Eine solche Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats mit dem Beruf eines Rechtsanwalts unvereinbar (vgl. nur BGHZ 68, 397; 72, 282 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 30/77

    Zulassung als Rechtsanwalt - Standesrechtliche Vorbehalte bei Rechtsanwälten - …

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