Bundesrechtsanwaltsordnung
Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 92 - 112h) |
Vierter Abschnitt - Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a - 112h) |
(1) Für ungültig oder nichtig erklärt werden können, wenn sie unter Verletzung des Gesetzes oder der Satzung zustande gekommen sind oder wenn sie ihrem Inhalt nach mit dem Gesetz oder der Satzung nicht vereinbar sind,
(2) 1Klagen nach Absatz 1 können erhoben werden
2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist die Klage gegen einen Beschluss nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Beschluss in seinen Rechten verletzt zu sein.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 kann die Klage nur innerhalb eines Monats nach der Wahl oder Beschlussfassung erhoben werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
ordnung § 112dKlagegegner und Vertretung § 112eBerufung § 112fKlagen gegen Wahlen und Beschlüsse § 112gRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren § 112hVerwendung gefälschter Berufsqualifikations-
nachweise
Rechtsprechung zu § 112f BRAO
30 Entscheidungen zu § 112f BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20
Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds einer Anwaltskammer stellt keinen ...
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg 41/21)
Gültigkeit einer Nach- und Neuwahl zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer
- AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20
- BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19
Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger ...
- BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung einer Rechtsanwaltskammer
- AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19
- AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 51/21
Untersagung der Nutzung eines ererbten Anwesens
- BGH, 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 51/21
- VGH Hessen, 31.08.2016 - 7 E 462/16
Verweisung eines anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahrens an den ...
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist ...