Bundesrechtsanwaltsordnung
| Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 92 - 112h) |
| Vierter Abschnitt - Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a - 112h) |
1Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. 2Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.12.2011 | Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren | 24.11.2011 |
ordnung § 112dKlagegegner und Vertretung § 112eBerufung § 112fKlagen gegen Wahlen und Beschlüsse § 112gRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren § 112hVerwendung gefälschter Berufsqualifikations-
nachweise
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 112g BRAO
4 Entscheidungen zu § 112g BRAO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 23.07.2018 - 4 EK 2/18
Zuständigkeit: Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer von Verfahren vor den ...
- BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen ...
- OLG Köln, 13.08.2015 - 7 EK 1/15
Begriff der unangemessen langen Verfahrensdauer eines anwaltsgerichtlichen ...
- OLG Köln, 31.10.2013 - 7 SchH 7/12
Angemessenheit der Dauer eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens