Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.03.1997 - 25 W 18/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus Handelsvertreterverhältnissen bei Streitwerten über 10.000 DM; Kriterien für die Einordnung von Handelsvertretern als Arbeitnehmer; Schutzwürdigkeit des gering verdienenden Ein-Firmen-Vertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Einfirmenvertreter, maßgebliche Vergütung, Einkommen des HV, Einstellung der Tätigkeit, Störung des Vertragsverhältnisses, mangelnde Schutzbedürtigkeit des HV
Verfahrensgang
- LG Kassel, 31.01.1997 - 7 O 2583/95
- OLG Frankfurt, 27.03.1997 - 25 W 18/97
Papierfundstellen
- MDR 1997, 885
- NZA-RR 1997, 399
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04
Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater
Soweit die Beklagte unter Hinweis auf Urteile anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt a. M. 11. April 2001 - 25 W 113/00 - 27. März 1997 - 25 W 18/97 - NZA-RR 1997, 399; Schleswig-Holsteinisches OLG 25. August 1997 - 16 W 105/97 - SchlHA 1997, 244;… ebenso Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch HGB § 92a Rn. 6;… Küstner in Röhricht/Graf von Westphalen HGB § 92a Rn. 7;… GK-ArbGG/Wenzel § 5 Rn. 161;… Schwab/Weth/Kliemt § 5 Rn. 266) die Auffassung vertritt, im Falle der Arbeitseinstellung oder des nicht mehr umfänglichen Tätigwerdens des Handelsvertreters sei vom Zeitpunkt der Arbeitsaufgabe bzw. des Zurückhaltens der Arbeitsleistung der Sechs-Monats-Zeitraum zu berechnen, kann ihr nicht gefolgt werden. - OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14
Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB
Rn. 48 Zwar wird zum Teil in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des Zeitraums der letzten 6 Monate im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Monate außer Betracht zu bleiben hätten, in denen das Vertragsverhältnis bereits gestört war und der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer bereits ganz oder teilweise eingestellt hat (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.03.1997 - 25 W 18/97, NZA-RR 1997, 399 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 25.08.1997 - 16 W 105/97, juris). - OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09
Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer …
Zwar wird zum Teil in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass bei der Bemessung des Zeitraums der letzten 6 Monate im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG die Monate außer Betracht zu bleiben hätten, in denen das Vertragsverhältnis bereits gestört war und der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer bereits ganz oder teilweise eingestellt hat (OLG Frankfurt a.M., NZA-RR 1997, 399 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.08.1997 - 16 W 105/97, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 20.03.1997 - 7 W 14/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 120 Abs. 4
Papierfundstellen
- MDR 1997, 885
- Rpfleger 1997, 391
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die …
Ab dann dürfe sie einen zugeflossenen Geldbetrag nur noch für solche Ausgaben verwenden, für die ein entsprechendes dringendes oder nachvollziehbares Bedürfnis bestehe (OLG Bamberg [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 374; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 1590; OLG Zweibrücken MDR 1997, 885; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLGR Köln 2001, 318 und LSG Thüringen - L 6 SF 121/05 - veröffentlicht bei Juris). - BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05
Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe
b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231;… Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt. - LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung, …
Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung einer hilfsbedürftigen Partei, das bewilligende Gericht von sich aus auf Verbesserungen der wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O., OLG Zweibrücken vom 20. März 1997 - Az.: 7 W 14/97 in: MDR 1997, 885, 886 m.w.N.).Andernfalls muss er sich so behandeln lassen, als habe er die Mittel noch zur Verfügung (vgl. OLG Zweibrücken vom 20. März 1997, a.a.O., Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 240 Rdnr. 25).
- OLG Stuttgart, 06.12.2004 - 8 WF 163/04
Prozesskostenhilfe: Abänderung wegen des Erhalts einer Erbschaft unter …
Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob nach der Prozesskostenhilfebewilligung zugeflossenes Vermögen nur dann zur Tilgung anderer Verbindlichkeiten eingesetzt werden darf, wenn dafür ein unabweisbares Bedürfnis besteht (OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886). - OLG Saarbrücken, 20.01.2010 - 9 WF 5/10
Prozesskostenhilfe: Abänderung einer Bewilligungsentscheidung wegen durch …
Das gilt wegen der im Gesetz normierten Möglichkeit zur Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung innerhalb der nächsten vier Jahre (§ 120 Abs. 4 ZPO) generell und ist - entgegen der abweichenden Auffassung (OLG Bamberg, FamRz 1995, 1590; OLG Zweibrücken, MDR 1997, 885; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1543; OLGR Köln 2001, 318) - nicht vom Zugang einer entsprechenden Verfügung des Gerichts abhängig. - OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07
Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der …
Als ein solcher grundsätzlich erlaubter Zweck wird auch der Erwerb eines Familienheims angesehen (OLG Bamberg, 7. ZS, FamRZ 95, 1590; OLG Zweibrücken MDR 97, 885; OLG Brandenburg MDR 98, 306; Thüringer LSG, Beschluss vom 3.5.05, AZ: L 6 SF 121/05, zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00 Eine Ausnahme von der Notwendigkeit der Erstattung der Prozesskosten zu machen, weil für die Ausgabe ein unabweisbares Bedürfnis bestand oder Gegenstände erworben worden sind, auf deren Verwertung die Antragsgegnerin nach § 115 ZPO nicht verwiesen werden darf (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 97, 885, OLG Bamberg FamRZ 1995, 152 1997 1543, Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 120 Rn. 25; nach BGH FamRZ 1999 644) ist die Leistungsunfähigkeit böswillig herbeigeführt, wenn eine Verbindlichkeit weit vor ihrer Fälligkeit getilgt wird oder eine Ausgabe zur Tilgung einer Verbindlichkeit erfolgte deren Begründung der angesichts zu erwartenden Belastung unangemessen war.
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