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   OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11   

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https://dejure.org/2012,5719
OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 308 Nr. 4, 309 Nr. 5, 307 Abs. 2, 309 Nr. 4, 307 Abs. 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Entgeltliche Auszahlung des Prepaid-Guthabens; Kosten für Mahnungen und Rücklastschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Auszahlung eines restlichen Guthabens i.R. eines Prepaid-Vertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Anforderungen an das Vorliegen einer kontrollfreie Preisabrede i.S.d. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prepaidkarte - Auszahlung des Restguthabens

  • Betriebs-Berater

    Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende eines Prepaid-Mobilfunkvertrags ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Auszahlung eines restlichen Guthabens im Rahmen eines Prepaid-Vertrages in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässig

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handyanbieter tricksen mit hohen Gebühren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages unzulässig

  • heise.de (Pressebericht)

    OLG kippt Gebühr für Rückzahlung von Prepaid-Guthaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Gebühr für Rückzahlung eines Prepaidguthabens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Klausel im Mobilfunkvertrag - Kunden wurden am Ende eines Prepaid-Vertrags abkassiert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag: Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pflicht zur Zahlung eines Entgelts bei Ende des Prepaid-Vertrages ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "klarmobil"-AGB teilweise rechtswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erhebung einer Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gebührenklauseln im Prepaid-Vertrag sind unzulässig -

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Mobilfunkvertrag - Wann Sie bei Prepaid nicht zahlen müssen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die Gebühr für die Rückzahlung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk: Guthaben-Rückzahlung darf nichts kosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    AGB von "klarmobil" teilweise rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Gebühr für die Rückzahlung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebühr für die Erstattung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Guthabenerstattung bei Prepaid-Handy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam - Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift ungerechtfertigt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende kostenlos auszahlen.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Handys: Auszahlung des Restguthabens ist Pflicht // Handyanbieter darf bei Vertragsende keine Gebühren für die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 496
  • MMR 2013, 26
  • BB 2012, 1186
  • K&R 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.).

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. nur BGH, NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof hat es für eine in der Preisliste eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens enthaltene "Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung" jedenfalls abgelehnt, zu entscheiden, ob die dortige Beklagte ihr Anliegen durch Aufnahme einer pauschalierten Aufwendungsersatzklausel in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte umsetzen können (NJW 2002, S. 2386 ff.).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Allerdings kann eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel in solchen Fällen durch ein Recht des Kunden zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag kompensiert werden (vgl. dazu BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.; BGHZ 186, 180).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung ZMR 2007, S. 259 ff. gerade für den Fall festgestellt, dass es dem Klauselverwender nicht möglich ist, künftige Preiserhöhungen zu begrenzen und die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu konkretisieren.

    Um die Preisanpassungsklausel kompensieren zu können, darf das Recht zur Lösung vom Vertrag nicht erst nach der Preiserhöhung wirksam werden und auch nicht durch unzumutbare Folgekosten für den Kunden oder ähnliche Hindernisse eingeschränkt werden (BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Nachdem die Beklagte in erster Instanz vorgetragen hat, die Erläuterung der Kalkulation gegenüber W... H... sei "sicherlich missverständlich", macht sie nunmehr geltend, ihre erhöhten Personalkosten seien auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 17. September 2009 (Xa ZR 40/08 - Germanwings) erstattungsfähig.

    Die Situation ist hier nämlich entgegen der Auffassung der Beklagten vergleichbar mit der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2009 (NJW 2009, S. 3570 ff., ebenso vorangehend OLG Hamm, WM 2008, S. 1217 ff. - von der Beklagten mit "Germanwings" bezeichnet) zugrunde lag.

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei ferner die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nicht geschuldeten Rückerstattung restlicher Guthaben auf Telefonkarten (Urteil vom 12. Juni 2001, XI ZR 274/00) heranzuziehen.

    Schließlich ist anzumerken, dass die Beklagte auch aus der Rechtsprechung zum Fehlen eines Auszahlungsanspruchs betreffend Telefonkartenguthaben (BGHZ 148, 74) nichts für ihre Rechtsposition herleiten kann.

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Die Bestimmung betrifft einen Vorbehalt für Änderungen der Leistungen des Verwenders (zu einem solchen Fall vgl. BGHZ 158, 149, betreffend die Zahlung variabler Zinsen durch die Bank für sog. "Combispar-?Guthaben").

    Auch wenn es schwierig ist, für die Anpassung eine generell richtige, für sämtliche denkbaren Fallgestaltungen angemessene Bezugsgröße zu finden, so ist dies doch grundsätzlich zumutbar für den Verwender (BGHZ 158, 149 - für den umgekehrten Fall der Anpassung von Guthabenzinsen, welche an § 308 Nr. 4 BGB zu messen ist).

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit einer wirksamen Änderungsklausel insoweit nur anerkannt für Fälle, in denen nachträglich Äquivalenzstörungen auftreten oder eine Vertragslücke entsteht, weil die Rechtsprechung eine bestimmte Klausel für unwirksam erklärt hat (BGHZ 141, 153).

    Wenn die Beklagte tatsächlich ein berechtigtes Interesse an einer Möglichkeit zur Anpassung ihrer AGB haben sollte, müsste sie sich dies in einer Änderungsklausel vorbehalten, die den Anforderungen der zitierten Entscheidung BGHZ 141, 153 entspricht.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Dabei trifft es zwar zu, dass eigene Leistungen des Geschädigten zur Schadensbeseitigung ersatzfähig sein können (vgl. nur BGHZ 131, 220).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Allerdings kann eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel in solchen Fällen durch ein Recht des Kunden zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag kompensiert werden (vgl. dazu BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.; BGHZ 186, 180).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Für den Verstoß gegen § 309 Nr. 4 BGB (früher § 11 Nr. 4 AGBG) ist es ohne Bedeutung, ob in der Klausel die Mahnung ausdrücklich für entbehrlich erklärt wird oder ob der Klauselverwender schon ohne Mahnung eine Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, die nach dem Gesetz erst aufgrund Mahnung eintritt (BGH, NJW 1985, S. 320 ff., zu der Klausel "Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit 5,-?- DM zuzüglich Portoauslagen je Mahnschreiben berechnet").
  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07

    Pauschalierter; Schadensersatz; Stornogebühr; Lastschriftverfahren

  • OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01

    Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08

    Unzulässige Klauseln in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Ebenso wie der Kläger geht der Senat - soweit ersichtlich, in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2015, 380 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; OLG Frankfurt, MMR 2014, 451 - zitiert nach juris: Rdnr. 3 f.; Schleswig Holsteinisches OLG MMR 2013, 26 - zitiert nach juris: Rdnr. 16) - davon aus, dass grundsätzlich auch bloße Eintragungen in Preislisten der AGB-Inhaltskontrolle unterliegen und isoliert angreifbar sind, sofern sie aus sich heraus verständlich sind und für den Verbraucher als maßgeblich zur Beurteilung der ihn treffenden Rechte und Pflichten angesehen werden.

    Allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall, anders als in den zitierten Entscheidungen und insbesondere auch in dem vom Schleswig Holsteinischen Oberlandesgericht im Urteil vom 27. März 2012, Az.: 2 U 2/11 entschiedenen Fall, nicht um eine solche Konstellation, in der lediglich ein Eintrag in der Preisliste eine entsprechende Zahlungsverpflichtung des Kunden begründet.

  • LG Hamburg, 06.05.2014 - 312 O 373/13

    Zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen

    Auch das OLG Schleswig-Holstein habe unter Verweis auf den BGH in seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az. 2 U 2/11) klargestellt, dass eigene Leistungen des Geschädigten zur Schadensbeseitigung ersatzfähig sein könnten.

    Da es sich bei den von der Antragsgegnerin geforderten Pauschalen auch nach Ziffer 5.6 der AGB um Schadensersatzforderungen in Form von Pauschalen handelt und nicht um Preisabsprachen, ist die Klausel5.6 AGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die der Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BGH, NJW 2009, 3570; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11).

    Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az. 2 U 2/11, Rz. 1201 zitn.juris) ausgeführt:.

  • LG Frankenthal, 18.12.2012 - 6 O 281/12

    Stromvertrag mit Endverbrauchern: Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen

    OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012 - 2 U 2/11).
  • OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).

    Dabei stellt sich hier, wie bereits ausgeführt, nicht einmal die Frage, ob die Beklagte für den einzelnen Kunden eine "echte" (Gegen-)Leistung erbringt oder nur versucht Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für eigene Zwecke des Verwenders abzuwälzen (vgl. dazu nur BGH-NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 bei juris).

  • OLG Schleswig, 26.06.2012 - 2 U 10/11

    Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

    Diese Auffassung vertritt auch der Senat (Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

  • OLG Zweibrücken, 28.04.2014 - 4 U 9/13

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Insbesondere steht die Entscheidung des Senats auch nicht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 27. März 2012 - 2 U 2/11.
  • LG Kiel, 27.07.2012 - 17 O 242/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Angemessenheit von Rücklastschriftkosten

    Wenn dieses Konzept im Einzelfall fehlschlägt, bleibt es dabei, dass die Kosten für die manuelle Erfassung und Bearbeitung von Zahlungsvorgängen eigentlich typische Vertragsabwicklungskosten und nicht Schäden aus der Rücklastschrift sind (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, 2 U 2/11).
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