Rechtsprechung
| LG Hannover, 12.09.2001 - 7 O 349/01 (18) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ansprüche aus dem Namensrecht des Bundesministeriums der Verteidigung; Nutzung des Namens "www.verteidigungsministerium.de" als Internet-Adresse (Domainbezeichnung); Verletzung schutzwürdiger Interessen ; Anleitungen für die Wehrdienstverweigerung; Anspruch auf ...
- JurPC
BGB § 12
"www.verteidigungsministerium.de" - online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Auszubildender muss "verteidigungsministerium.de" räumen
- heise.de (Pressebericht)
Behörden gegen Domain-Inhaber
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Internetdomain: "verteidigungsministerium.de" unzulässig
- beck.de (Leitsatz)
Verteidigungsministerium.de
- 123recht.net (Pressemeldung)
Keine Verweigerungsinfos mehr unter "verteidigungsministerium.de"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche aus dem Namensrecht des Bundesministeriums der Verteidigung; Nutzung des Namens "www.verteidigungsministerium.de" als Internet-Adresse (Domainbezeichnung); Verletzung schutzwürdiger Interessen ; Anleitungen für die Wehrdienstverweigerung; Anspruch auf ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Internetrecht; Domain ,,www.verteidigungsministerium.de''
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 12 BGB
Private dürfen keine Behördenbezeichnungen als Domain reservieren
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1620
- MMR 2002, 134 (Ls.)
- K&R 2001, 652
- afp 2002, 89
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 126/15
Nur Polizei darf Polizei heißen
Rn. 34 allgemeinen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik werden nämlich unter dem Begriff "Polizei" die jeweiligen Polizeibehörden des Landes und des Bundes, gegebenenfalls auch in ihrer Gesamtheit, verstanden (vgl. LG Hannover, CR 2001, 860 zur Domain "verteidigungsministerium.de"). - LG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 21 O 139/09
Löschungspflicht der DENIC bei rechtswidrigen Domains
Das Gerichtet teilt insoweit die von den Kläger zitierte Auffassung des Landgerichts Hannover (MMR 02, 134), nach der bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein weiter Beurteilungsrahmen im Bereich des Namensschutzes angezeigt ist, um etwaige "Zuordnungsverwirrungen" zu vermeiden. - LG Bochum, 19.06.2002 - 4 O 166/02
Namensrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Unterlassung der weiteren …
Aber auch bei anderen Bezeichnungen wird dann, wenn der allgemeine Verkehr einen amtlichen Bezug erwartet, eine Namensfunktion angenommen (…LG Köln, NJW-CoR 1999, S. 54 "Zivildienst"; LG Hannover NJW-RR 2001, S. 1620 "Verteidigungsministerium"). - LG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 121 O 139/09
DeNIC unterliegt im Rechtstreit um bayerische "Regierungs"-Domains
Das Gerichtet teilt insoweit die von den Kläger zitierte Auffassung des Landgerichts Hannover (MMR 02, 134), nach der bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein weiter Beurteilungsrahmen im Bereich des Namensschutzes angezeigt ist, um etwaige "Zuordnungsverwirrungen" zu vermeiden.
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