Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JurPC
Außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages
- Kanzlei Prof. Schweizer
Außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages
- RA Kotz
Handydiebstahl: keine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2000, 177
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
Die Kündigung aus wichtigem Grund wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse ist nur dann möglich, wenn die Störung nicht im eigenen Risikobereich begründet ist (BGH NJW 96, 714). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - Übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
Bekannt ist daher, dass durch die Gegenleistungen im Rahmen des Kartenvertrages das erworbene Handy mitfinanziert wird (BGH NJW 99, 211, 213). - AG Osnabrück, 14.04.1997 - 14 C 40/97
Ansprüche aus einem Nutzungsvertrag bei Berechtigung zur fristlosen Kündigung des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
Entgegen einer Entscheidung des Amtsgerichtes Osnabrück (NJW-RR 98, 1430) ergibt sich ein Kündigungsrecht des Klägers auch nicht dadurch, dass ihm die Beklagte nach Verlust des Telefons ein Ersatzgerät lediglich zum normalen Verkaufspreis von 499, - DM anbietet. - AG Düsseldorf, 21.03.1997 - 53 C 272/97
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit …
Auszug aus AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99
Es handelt sich bereits nicht um einen einheitlichen Vertrag, sondern um zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte (AG Hannover vom 04.03.97 520 C 18839/95, Blatt 41, 42 der Akte; AG Düsseldorf vom 21.03.97 53 C 272/97, Blatt 29 der Akte; AG Bingen vom 07.07.97 1 C 201/97, Rücks. Blatt 32 der Akte).
- AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
Widerrufsrecht bei Abgabe eines subventionierten Handys bei Abschluss eines …
Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (…vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102;… Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.;… im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
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