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Rechtsprechung
   LG Köln, 05.10.2001 - 28 O 346/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8079
LG Köln, 05.10.2001 - 28 O 346/01 (https://dejure.org/2001,8079)
LG Köln, Entscheidung vom 05.10.2001 - 28 O 346/01 (https://dejure.org/2001,8079)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 28 O 346/01 (https://dejure.org/2001,8079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • stroemer.de

    Steffi-Graf-Fotos I

  • jurawelt.com

    Fakes von vermeintlichen Nacktfotos von Steffi Graf in einem Internet-Community

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 07.12.2001)

    MSN-User dürfen Steffi nicht ausziehen

  • beck.de (Leitsatz)

    «Steffi-Graf-Fotos»

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 5 TDG a. F.; §§ 1004, 823 BGB
    Wer im Impressum als Verantwortlicher genannt ist, haftet für Rechtsverstöße, die seine Mitglieder in Communities begehen (Gefälschte Nacktfotos von Steffi Graf)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05. Oktober 2001 - 28 0 346/01 - wird zurückgewiesen.

    Aktenzeichen: 28 O 346/01.

  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    Nach deutschem Recht ist die Haftung des Domain-Inhabers für die Inhalte der unter seiner Domain betrieben Website nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, vgl. etwa LG Köln, MMR 2002, 254; ZUM-RD 2002, 484, LG, BGH MMR 2002, 456, 460, OLG Karlsruhe, MMR 2004, 256, das sogar eine Haftung des Registrars annimmt, da dieser auf den Domaininhaber einwirken kann.
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