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Rechtsprechung
   AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4896
AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
AG Rostock, Entscheidung vom 28.01.2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
AG Rostock, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de
  • at-mix.de PDF

    E-Card Werbung der CSU ist rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von E-Mail-Werbung; Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung oder vermutetes Einverständnis des Empfängers als unzumutbare Belästigung; Werbung im Internet unterfällt dem Schutzbereich von Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 28.01.2003)

    Einstweilige Verfügung gegen E-Cards der CSU

  • beck.de (Leitsatz)
  • aid24.de (Kurzinformation)

    Wahlwerbung durch eMail als unzumutbare Belästigung zu verstehen?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsrecht; unaufgeforderte Werbe-E-Mail für karitative Zwecke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1282
  • MMR 2003, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00

    Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verbot der Flugblattwerbung in Hausbriefkästen bei entsprechendem Aufkleber

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Dabei reicht für die Haftung des mittelbaren Störes aus, dass er willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung des Tätigwerdens eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung gehabt hätte (vgl. z. B. BGH, GRUR 1991, 769 ff.).
  • LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02

    E-Cards

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (…vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01;… LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01; LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • LG Berlin, 14.11.2000 - 15 O 210/00
    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Der Antragsteller hat einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil eine Verletzung seines durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Persönlichkeitsrechts vorliegt (vgl. LG Berlin, MDR 2001, 391 f.; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ff., 1343).
  • AG Bochum, 15.08.2001 - 67 C 193/01

    Telefaxwerbung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01;… LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01;… LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • LG Bochum, 11.12.2001 - 9 S 249/01

    Telefaxwerbung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (…vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01; LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01;… LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03

    Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails …

    Vielmehr sind weitere Umstände notwendig, welche geeignet gewesen wären, ein Einverständnis der Klägerin zu vermuten (AG Rostock, NJW-RR 2003, S. 1282 ff. (1283)).
  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …

    So nahm in derartigen Fällen das AG Rostock (MMR 2003, 345) und das LG München (MMR 2003, 282) bereits eine Mitstörerhaftung des Anbieters von E-Cards an.
  • LG Rostock, 24.06.2003 - 1 S 49/03

    Unzulässigkeit der Berufung bei zu geringem Streitwert; Schätzung des …

    Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 28.01.2003 - Az.: 43 C 68/02 - wird als unzulässig verworfen.
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