Rechtsprechung
| LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
Haftung des Suchmaschinenbetreibers für markenverletzende "AdWords-Werbung"
- aufrecht.de
Kein Markenverletzung durch Google-AdWord?
- online-und-recht.de
Haftung Google für AdSense
- suchmaschinen-und-recht.de
Haftung Google für AdSense
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Google-AdWords (k)ein Marken-/Wettbewerbsverstoß
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Haftung für Google-Adwords
- beck.de (Leitsatz)
Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für AdWords
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Google-AdWords (k)ein Marken-/Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwendung einer Marke für eine Anzeige in einer Internetsuchmaschine; Verwendung von Zeichen als AdWords für Werbeanzeigen nicht Nutzungsberechtigter Dritter im Internet unter wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Gesichtspunkten; Vorliegen einer Prüfungspflicht ...
Besprechungen u.ä.
- ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung für Betreiber einer Suchmaschine bei der Verwendung einer fremden Marke als "Ad-Word"
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
- OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Papierfundstellen
- MMR 2005, 631
- ZUM 2005, 333
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
Eine Prüfungspflicht besteht dann nicht, wenn dem in Anspruch genommenen die Prüfung nicht oder nur sehr eingeschränkt zuzumuten ist, etwa weil der Störungszustand für ihn nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur; WRP 2001, 1305, 1307 f. - ambiente.de; BGH Urteil v. 11.3.2004, I ZR 304/01, S. 19 - Internet-Versteigerung). - BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
"Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben …
Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
Eine Prüfungspflicht besteht dann nicht, wenn dem in Anspruch genommenen die Prüfung nicht oder nur sehr eingeschränkt zuzumuten ist, etwa weil der Störungszustand für ihn nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur; WRP 2001, 1305, 1307 f. - ambiente.de; BGH Urteil v. 11.3.2004, I ZR 304/01, S. 19 - Internet-Versteigerung). - LG Hamburg, 14.11.2003 - 312 O 887/03
Einstweilige Verfügung gegen Google.de
Auszug aus LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
Dennoch erwirkte die Klägerin am 14. November 2003 gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung, die sich konkret auf Werbeanzeigen für die Domain "p." bezog (Az.: 312 O 887/03).
- OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07
Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung
Die Grundsätze der BGH-Entscheidung "Impuls" (GRUR 2007, 65, 66 f), wonach die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Metatag eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt, lassen sich entgegen einer in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht nicht auf B.s übertragen (so auch LG Berlin MD 2007, 407, 408; LG Hamburg MMR 2005, 631, 633; LG Leipzig MMR 2005, 622, 623;… LG München, Urt. v. 26.6.2007 - 9 HK O 980/06; a.A. OLG Braunschweig GRUR-RR 2007, 71 …und Urt. v. 12.7.2007 - 2 U 47/07; Eichelberger, MarkenR 2007, 84; offen gelassen OLG Düsseldorf WRP 2007, 440 ff). - OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Marken- und Wettbewerbsrecht: Zur Frage der Störerhaftung des deutschen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 21.9.2004 (312 O 324/04) wird zurückgewiesen. - LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06
Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig
Ob es sich bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen als Adwords um eine zeichenmäßige Benutzung handelt, ist in der Rechtsprechung umstritten und bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden (keine zeichenmäßige Verwendung: z.B. LG Hamburg, Urteil v. 30.3.2006, Az: 312 O 910/03; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 353; LG Hamburg CR 2004, 938; zeichenmäßige Verwendung: OLG Karlsruhe WRP 2004, 507 (Metatag); OLG München WRP 2000, 775 (Metatag) ; OLG Hamburg GRUR-RR 2005; 118; LG Braunschweig, AZ: 9 O 1778/06). - LG Berlin, 21.11.2006 - 15 O 560/06
Zur Haftung für Google AdWords und dem Problem der Option "weitgehend passende …
Der Auffassung, dass bei den AdWords-Anzeigen der Suchmaschine "Google" nicht die Gefahr besteht, dass der Internetnutzer diese mit dem Suchbegriff in Verbindung bringt, weil diese klar von den Suchtreffern getrennt und zudem deutlich als "Anzeige" gekennzeichnet sind, so dass also kein Internetnutzer den Werbeeintrag als Suchergebnis missverstehen und deshalb annehmen werde, es bestünden geschäftliche Verbindungen zwischen den Beteiligten, (so LG Hamburg MMR 2005, 631), ist jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
| LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Sittenwidrige Umgehung einer Telefonsperre
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung zum Ausgleich von Telefongebühren für 0190-Nummern trotz deren Sperrung durch den Anschlussinhaber; Abtretungen von Kundenforderungen des Verbindungsnetzbetreibers dtms - AG; Umgehung der Sperre durch eine für den Kunden des angebotenen Auskunftsdienstes ...
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 14.10.2003 - 17 C 168/03
- LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2464 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 850
- MMR 2005, 631
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- AG Bad Iburg, 07.07.2003 - 4c C 428/03
Auszug aus LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03
Rn. 12 Die damit verbundene bewußte Irreführung des Verbrauchers in dem Bestreben, sich so auf reellem Weg nicht erzielbare finanzielle Vorteile zu sichern, muss als sittenwidrig bezeichnet werden, § 138 BGB ( so auch AG Bad Iburg NJW-RR 2004, 1059 ).
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