Rechtsprechung
| BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- MIR - Medien Internet und Recht
Anforderungen an Gegendarstellungsansprüche bei mehrdeutigen Äußerungen -Die Feststellung der Gegendarstellungsfähigkeit einer mehrdeutigen Äußerunglediglich aufgrund einer "nicht fernliegenden Deutung" oder "nicht fernliegendem Eindruck"genügt den verfassungsrechtlichen ...
- markenmagazin:recht
Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 5 Abs. 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung einer Meinungsäußerung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung gemäß § 11 ...
- kanzlei.biz
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- uni-muenster.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Eindeutung, Zweideutig - Zu den (verfassungsrechtlichen) Anforderungen an die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Anforderungen für Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutiger Äußerung
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellungbei mehrdeutigen Äusserungen
- beck.de (Kurzinformation)
Anforderung an den Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stärkung der Pressefreiheit - keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung
Besprechungen u.ä. (3)
- uni-muenster.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen - damm-mann.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)
- damm-mann.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Klarstellung nach der Stolpe-Rechtsprechung (RA Dr. Roger Mann; AfP 2011, 326-330)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 97
- NJW 2008, 1654
- VersR 2008, 785
- MMR 2008, 327
- MIR 2008, Dok. 026
- DVBl 2008, 313
- ZUM 2008, 325
- afp 2008, 58
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Zur inhaltlichen Gestaltungsfreiheit gehört die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).Der jeweils betroffene Inhalt der Äußerung ist insoweit unerheblich (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
Hierzu zählt auch die Vorschrift des § 11 HbgPrG (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).
Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
Denn der Anspruch setzt in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise allein das Betroffensein des Einzelnen in seiner Individualsphäre durch Darstellungen der Massenmedien voraus (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).Die Prüfung kann je nach dem Typ des jeweils erhobenen Anspruchs zu unterschiedlichen Maßstäben führen (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.).
Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfGE 114, 339 ).
- OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
Presserechtliche Gegendarstellung: Verantwortlichkeit für eine mehrdeutige …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -, b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 -, c) den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22. September 2004 - 324 O 571/04 - .Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
- 7 U 104/04 -, ZUM-RD 2005, S. 279 ff.) zurückgewiesen.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).Rn. 32 (a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).
- BGH, 03.11.1967 - VI ZR 65/66
Negative Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren seitens der Verleger und …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Der Anspruch setzt voraus, dass die Presse sich unter Verbreitung von Tatsachenbehauptungen mit dem Betroffenen befasst hat und stellt nicht zur gerichtlichen Entscheidung, ob die Berichterstattung einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S.792 ).- VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S. 792 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1993 - 1 BvR 1424/92 -, AfP 1993, S. 474 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Rn. 25 a) Während die in einem Presseerzeugnis enthaltene Meinungsäußerung bereits durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist, geht es bei der besonderen Garantie der Pressefreiheit um die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie und öffentliche Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 85, 1 ).Rn. 32 (a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Rn. 23 Das Rechtschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass die Beschwerdeführerin die ihr auferlegte Gegendarstellung vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zur Abwendung der Zwangsvollstreckung abgedruckt hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ). - BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Denn der Anspruch setzt in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise allein das Betroffensein des Einzelnen in seiner Individualsphäre durch Darstellungen der Massenmedien voraus (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
- BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
- BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92
Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen …
- OLG Hamburg, 24.03.1988 - 3 U 19/88
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung
- BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71
Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, juris Rn. 29). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Soweit sich die Klägerin darauf beruft, es sei angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG stets von der für den Äußernden günstigsten Deutungsvariante auszugehen (vgl. BVerfG 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - zu I 5 der Gründe), setzt dies voraus, dass es eine andere Deutungsmöglichkeit gibt. - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).
Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).
Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).
- BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18
Zur Haftung für Uploads durch Dritte
Jede Art von Sanktion ist darauf zu prüfen, ob sie zu einem verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt auf zulässige Meinungsäußerungen führt (…vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 21;… vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, GRUR 2005, 179, 181, juris Rn. 26;… vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 16, juris Rn. 85; BVerfG, AfP 2008, 58 Rn. 32 f.; BVerfGE 114, 339, 349;… BVerfG, NJW-RR 2017, 879 Rn. 10; jeweils mwN). - BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …
Rn. 20 (1) Dem Gegendarstellungsanspruch liegt nach der Entscheidung des Gesetzgebers die Struktur zugrunde, dass derjenige, der von einer Tatsachenbehauptung der Presse betroffen ist, dem Bericht mit einer eigenen Darstellung des tatsächlichen Geschehens entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 63, 131 ; BVerfGK 13, 97 ).Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ).
Hierzu muss sich die verdeckte Aussage dem verständigen Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen, die dann gegendarstellungsfähig ist (vgl. BVerfGK 13, 97 ).
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, JURIS, Rn. 29). - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG NJW 2008, 1654, 1655; 2010, 2193). - BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) …
Es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).
- OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 16 U 23/25
Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutigen Aussagen
Der Grund für die vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Möglichkeit der Privilegierung von Medien im Fall des Vorliegens mehrdeutiger Äußerung liege gerade darin, die Medien nicht unzumutbar zu belasten, wenn sie sich im redaktionellen Alltag um Sachverhaltswiedergabe auf begrenztem Raum bemühen müssten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, Az. 1 BvR 967/05).aa) Nach den in der Entscheidung des BVerfG vom 19.12.2007 (NJW 2008, 1654) aufgezeigten Grundsätzen ist zu berücksichtigen, dass die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung in den Schutzbereich des Grundrechts auf Pressefreiheit eingreift, da die Freiheit der Entscheidung beschränkt wird, welche Beiträge abgedruckt oder nicht abgedruckt werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1654).
Gilt eine beantragte Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, so ist die von Art. 5 Abs .1 S. 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (BVerfG, NJW 2008, 1654 m.w.N.).
Nach der genannten Entscheidung des BVerfG liegt es im Anwendungsbereich des Gegendarstellungsanspruchs im Hinblick auf mehrdeutige Äußerungen unter Einschluss von Äußerungen denen verdeckte Aussagen unterlegt sein können (BVerfG, NJW 2008, 1654 Rn. 41).
Es beständen - wie das BVerfG (NJW 2008, 1654) im Einzelnen ausführt - erhebliche Risiken für die Presseberichterstattung, würde ein Gegendarstellungsanspruch sich auf jede nicht fernliegende Deutung einer Äußerung beziehen sowie auf die nicht fernliegende Annahme einer verdeckten Aussage erstrecken, die sich nicht als unabweisliche Schlussfolgerung aus der offenen Aussage ergibt.
Die Schlussfolgerungen aus den referierten Überlegungen fasst das BVerfG (NJW 2008, 1654) schließlich wie folgt zusammen:.
Damit genügt eine fernliegende Deutung für einen Gegendarstellungsanspruch nicht (vgl. BVerfG NJW 2008, 1654; OLG Düsseldorf NJW 2008, 1825; OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2013, 15 W 9/13, juris;… Soehring/Hoene, PresseR, 6. Aufl. Rn. 29.18 f.;… Seitz, Der Gegendarstellungsanspruch, 5. Aufl., Kap. 6, Rn. 36).
aa) Aus der Begründung der Entscheidung des BVerfG (NJW 2008, 1654) geht im Hinblick auf die von der Berufung in Bezug genommenen Zwänge journalistischer Arbeit nicht hervor, dass es sich dabei um in jedem Einzelfall zu prüfende zusätzliche Voraussetzungen im Hinblick auf die räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten der jeweiligen Berichterstattung handelt.
- BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
- VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19
Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von …
- BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung …
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20
Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des …
- OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …
- BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig
- OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die …
- OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 U 3/24
Einbeziehen des "Lizenzwerts" eines Betroffenen in die Bemessung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs
- OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsberichtserstattung: Abgrenzung zwischen …
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- OLG Hamburg, 21.05.2019 - 7 U 109/18
Unterlassung einer Text-Berichterstattung: Streitgegenstand bei mehrdeutiger …
- LG Offenburg, 06.08.2026 - 2 O 170/26
Wieder Gegendarstellungsanspruch gegen das Boulevard
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23
Fehlendes berechtigtes Interesse für Gegendarstellungsanspruch
- OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19
Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Verletzung der Pressefreiheit nach Art 14 Abs 1 Verf BE durch zivilgerichtliche …
- OLG Karlsruhe, 19.06.2026 - 10 U 2/26
Gegendarstellungsanspruch gegen Boulevardmagazin
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …
- LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung
- OLG Zweibrücken, 03.03.2025 - 1 ORs 1 SRs 69/24
Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung
- LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines Berichts über …
- LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17
"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"
- OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11
Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten …
- LG Frankfurt/Main, 11.11.2021 - 3 O 36/21
- OLG Zweibrücken, 14.04.2025 - 1 ORs 1 SRs 34/24
Volksverhetzung: Verharmlosen der Verbrechen des Nationalsozialismus durch …
- VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08
Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche …
- OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen …
- OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 S 6/09
- LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10
Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine beanstandete Berichterstattung ohne …
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende …
- OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer …
- LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 12 O 488/08
Vertraglicher Anspruch auf Gegendarstellung bei Vereinbarung über …
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
- OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17
Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in …
- LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen …
- OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"
- OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen …
- OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12
Presserecht in Hamburg: Gegendarstellungsanspruch bei Zuleitung unterschiedlicher …
- OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens hinsichtlich der auf einer Internetseite …
- LG München I, 14.12.2023 - 26 O 14617/23
Begründeter Gegendarstellungsanspruch
- OLG München, 23.01.2026 - 18 W 97/26
Gegendarstellungsanspruch, Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung, …
- OLG München, 19.01.2016 - 18 U 2856/15
Unzulässige Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines prominenten …
- OLG Stuttgart, 11.05.2015 - 4 W 14/15
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch …
- LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
- KG, 05.04.2024 - 10 W 32/24
Cholerischer Mann - Strafbarkeit verschiedener Äußerungen; Ermittlung des …
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der …
- LG Offenburg, 21.07.2017 - 3 O 143/17
Fußballtrainer hat Anspruch auf Gegendarstellung gegen Klatschblatt
- VG Karlsruhe, 11.04.2017 - 6 K 7812/16
Anspruch auf Unterlassung staatlicher Informationen
- OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines …
- LG Hamburg, 21.03.2018 - 324 O 463/17
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassung mehrdeutiger Äußerungen; Folge der …
- LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08
Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse
- OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
- VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07
Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen …
- LG Berlin II, 03.02.2026 - 27 O 23/26
Gegendarstellungsfähigkeit eines Zeitungstitels mit dem pauschalen Vorwurf der …
- OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
Persönlichkeitsrecht in der Presse: Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts …
- VG Karlsruhe, 15.04.2021 - 10 K 3918/20
Unterlassungsbegehren bezüglich Äußerungen des Umweltbundesamtes von Äußerungen …
- OLG Bremen, 11.12.2020 - 2 U 104/17
- OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09
"Überschießende" Gegendarstellung
- OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07
Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck …
- OLG Köln, 17.04.2014 - 15 W 22/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Untersagung der …
- VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung; …
- VG Bayreuth, 07.11.2012 - B 1 S 12.882
Rechtswidriges Versammlungsverbot
- OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines …
- LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 160/08
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Presseveröffentlichung: …
- LG Berlin, 11.05.2010 - 27 O 332/10
- LG Hamburg, 05.12.2008 - 324 O 871/08
- LG München I, 01.06.2011 - 9 O 9820/11
Gegendarstellung in Bayern: Zulässigkeit einer Eindrucksgegendarstellung
- LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 901/09
- LG Hamburg, 03.07.2009 - 324 O 771/08
- LG Hamburg, 20.02.2009 - 324 O 360/08
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 59/07
- LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 208/09
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