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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.2012 - I-15 U 193/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9871
OLG Köln, 08.03.2012 - I-15 U 193/11 (https://dejure.org/2012,9871)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2012 - I-15 U 193/11 (https://dejure.org/2012,9871)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11 (https://dejure.org/2012,9871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gegen eine negative eBay-Bewertung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werden

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung negativer Bewertungskommentare in der Internet-Auktionsplattform Ebay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative ebay-Bewertung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Entfernung einer negativen Bewertung bei eBay kann regelmäßig nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren erreicht werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative eBay-Bewertung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen Negativbewertungen im Wege der einstweiligen Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Eilverfahren gegen negative eBay-Bewertungen möglich

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen negative eBay-Bewertungen?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative Bewertung bei eBay

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz-Eine negative Kundenbewertung bei eBay kann nicht mittels einer einstweiligen Verfügung gelöscht werden

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Negative eBay-Bewertung nicht mit einstweiliger Verfügung angreifbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative Bewertung bei eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen negative eBay-Bewertung !

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz-Eine negative Kundenbewertung bei eBay kann nicht mittels einer einstweiligen Verfügung gelöscht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entfernung bzw. Löschung einer negativen Bewertung auf ebay durch einstweilige Verfügung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen negative Bewertung bei eBay?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EBay Negativbewertung: Keine schnelle Hilfe bei Gericht? // Bei eBay Negativbewertungen ist Betroffenen regelmäßig der vorläufige Rechtsschutz abgeschnitten.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine schnelle Entscheidung bei negativer eBay Bewertung // Klärung im normalen gerichtlichen Verfahren zumutbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung negativer Bewertungskommentare in der Internet-Auktionsplattform Ebay

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Keine einstweilige Verfügung gegen negative eBay-Bewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 667
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 15 W 14/11

    Löschungsverlangen bei negativer eBay-Bewertung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11
    Einer einstweiligen Verfügung, die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig "in der Waage zu halten" und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsächlichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Hauptsacheklage vereitelt oder wesentlich erschwert würde, bedarf es in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2011, I-15 W 14/11, zitiert gemäß juris-Dokument Rn 17 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Rn. 13 a) Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche …

    Rn. 13 a) Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht demnach in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

    Rn. 11 1. Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).

    Einer einstweiligen Verfügung, die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig "in der Waage zu halten" und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsächlichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Hauptsacheklage vereitelt oder wesentlich erschwert würde, bedarf es in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 10).

    Rn. 14 Wenn mit der beantragten einstweiligen Verfügung inhaltlich die endgültige Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses und damit eine Leistungsverfügung begehrt wird, ist ein Verfügungsgrund nur zu bejahen bei einer Not- bzw. Zwangslage des Gläubigers, ansonsten drohender Existenzgefährdung oder in solchen Fällen, in denen die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, da ansonsten ein schwerer und nicht wiedergutzumachender anderweitiger Schaden droht (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012- I-15 U 193/11, Rn. 11).

  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch …

    Rn. 8 a. Ein - neben dem Vorliegen eines Verfügungsanspruchs für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlicher - Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass dieser aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (vgl. etwa OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - NJW-RR 2019, 105, Rdnr. 19 nach juris; OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012 - I-15 U 193/11 - MMR 2012, 667, Rdnr. 8 nach juris; Senat, Beschluss vom 19.05.2021 - 5 W 70/21 - unter II 1 a).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    1. Ist eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung dauerhaft im Internet …

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.3.2011 - 15 W 14/11) und des OLG Köln (Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11 -, juris) betrafen überdies keine das Persönlichkeitsrecht betreffende, sondern wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, in denen die jeweiligen Kläger ihre Rechte durch Abgabe eines "Gegenkommentars" tatsächlich gewahrt hatten und in denen die Plattform ebay in ihren Nutzungsbedingungen, denen sich die dortigen Parteien durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen hatten, ausdrücklich die Möglichkeit einer solchen Reaktion vorgesehen hatte.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2026 - 11 O 1209/26

    Persönlichkeitsrecht, mittelbarer Störer, Schmähkritik, Störerhaftung

    Ein Verfügungsgrund gemäß § 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirkung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, sodass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 07.10.2022 - 3 U 2178/22, juris Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012 - 15 U 193/11, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19, juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 21 U 37/21

    Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen …

    Bei einer die Hauptsache vorwegnehmenden Leistungsverfügung i.S.d. §§ 935, 940 ZPO ist ein Verfügungsgrund nur zu bejahen bei einer Not- bzw. Zwangslage des Gläubigers, ansonsten drohender Existenzgefährdung oder in solchen Fällen, in denen die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, da ansonsten ein schwerer und nicht wiedergutzumachender anderweitiger Schaden droht (OLG Köln, MMR 2012, 667).
  • LG Schweinfurt, 02.10.2023 - 21 O 575/23

    Erfolgloser Verfügungsantrag gegen Online-Rezension

    Rn. 21 Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).
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