Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
DENIC ist nicht verpflichtet, Domains zu illegalen Glücksspielangeboten zu löschen
- openjur.de
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GlüstV § 9 Abs 1 TMG § 8 TMG § 10
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
DeNIC ist nicht verpflichtet, Domains rechtswidriger Glücksspielanbieter zu löschen
- heise.de (Pressebericht, 20.01.2012)
DeNIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
DENIC haftet nicht als Störerin für unerlaubtes Glücksspiel im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme der E eG nach dem Glücksspielstaatsvetrag zur Einschränkung des Zugangs zu Internetinhalten als Störerin
Papierfundstellen
- MMR 2012, 846
- K&R 2012, 228
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - 13 B 725/09
Hoheitliche Verfügung bzgl. eines Gegenstandes in einem anderen Land i.R.d. …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Die von dem Beklagten gegen den Beschluss gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) zurück.Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OVG NRW in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 13 B 725/09 - sei es ihr zwar nicht möglich, eine "Sperrung" der Second-Level-Domain "Q.de" in Hessen zu verfügen.
An der Wiederholung dieser Anordnung durch die Ordnungsverfügung vom 15. Januar 2010 sei die Bezirksregierung E1 jedoch auf Grund der Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) gehindert gewesen.
Gleiches gelte auf Grund des Umstandes, dass die Dekonnektierung und Löschung - was das OVG NRW in seinen Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) hervorgehoben habe - von ihrem Sitz in Frankfurt am Main vorzunehmen sei.
Rn. 20 Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09), der zur Rechtswidrigkeit (oder Nichtigkeit) der Regelung führen könnte, liegt indes nicht vor.
Rn. 24 Offen gelassen werden kann, ob sich, nachdem die Bezirksregierung E1 durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu einem Vorgehen gegen die Klägerin ermächtigt wurde, die Rechtswidrigkeit der Regelung in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung - wie von der Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und dem OVG NRW in den Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) angenommen - weiterhin aus einer Verletzung der Verbandskompetenz ergibt und ob die Voraussetzungen der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), auf welche die Bezirksregierung E1 die Ordnungsverfügung gestützt hat, in Gänze erfüllt sind.
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 9/09
Dekonnektierung Domain Glücksspiel Internet Konnektierung Nameserver …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Durch Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) ordnete die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ziffern 1 - 7 der Ordnungsverfügung an.An der Wiederholung dieser Anordnung durch die Ordnungsverfügung vom 15. Januar 2010 sei die Bezirksregierung E1 jedoch auf Grund der Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) gehindert gewesen.
Die angeordnete Dekonnektierung und Löschung der Second-Level-Domain könne zudem nicht auf das Staatsgebiet des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt werden, so dass die Bezirksregierung E1 - wovon die Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) ausgegangen sei - durch die Anordnung die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen überschreite.
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 27 K 458/10, 27 L 143/10, 27 K 65/09 und 27 L 9/09 sowie der Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung Düsseldorf Bezug genommen.
Rn. 20 Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung der Beschlüsse der Kammer vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und des OVG NRW vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09), der zur Rechtswidrigkeit (oder Nichtigkeit) der Regelung führen könnte, liegt indes nicht vor.
Rn. 24 Offen gelassen werden kann, ob sich, nachdem die Bezirksregierung E1 durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu einem Vorgehen gegen die Klägerin ermächtigt wurde, die Rechtswidrigkeit der Regelung in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung - wie von der Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und dem OVG NRW in den Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) angenommen - weiterhin aus einer Verletzung der Verbandskompetenz ergibt und ob die Voraussetzungen der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), auf welche die Bezirksregierung E1 die Ordnungsverfügung gestützt hat, in Gänze erfüllt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 B 760/09
Zulässigkeit einer Inanspruchnahme des Registrars eines …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Dies mag abweichend - wie im Beschluss des OVG NRW vom 26. Januar 2010 (13 B 760/09) - in Bezug auf Registrare zu bewerten sein, welche in der Regel zugleich Hostproviderdienste erbringen und in einer unmittelbaren Vertragsbeziehung zu dem Glücksspielveranstalter als Inhalteanbieter stehen.Rn. 48 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, Juris (…Rn. 16).
Rn. 51 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2003 - 8 B 2567/02 -,NJW 2003, 2183, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, a. a. O.
Rn. 52 Durch das Glücksspiel im Internet ist jedoch - wie das OVG NRW im Beschluss vom 26. Januar 2010 (13 B 760/09) ausgeführt hat - nicht ein derart bedeutsames Rechtsgut betroffen, dass die Bezirksregierung E1 von vornherein von der Pflicht der (fehlerfreien) Ermessensausübung beim Einschreiten gegen die Klägerin als Nichtstörerin entbunden wäre.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 13 B 659/10
Erlass einer weiteren glücksspielrechtlichen Ordnungsverfügung nach …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Die gegen den Beschluss vom Beklagten gerichtete Beschwerde hat das OVG NRW durch Beschluss vom 18. November 2010 (13 B 659/10) zurückgewiesen.Gleiches gelte auf Grund des Umstandes, dass die Dekonnektierung und Löschung - was das OVG NRW in seinen Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) hervorgehoben habe - von ihrem Sitz in Frankfurt am Main vorzunehmen sei.
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2010 - 13 B 659/10 -, Juris (…Rdnr. 41).
Rn. 24 Offen gelassen werden kann, ob sich, nachdem die Bezirksregierung E1 durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu einem Vorgehen gegen die Klägerin ermächtigt wurde, die Rechtswidrigkeit der Regelung in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung - wie von der Kammer im Beschluss vom 18. Mai 2009 (27 L 9/09) und dem OVG NRW in den Beschlüssen vom 21. Dezember 2009 (13 B 725/09) und 18. November 2010 (13 B 659/10) angenommen - weiterhin aus einer Verletzung der Verbandskompetenz ergibt und ob die Voraussetzungen der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), auf welche die Bezirksregierung E1 die Ordnungsverfügung gestützt hat, in Gänze erfüllt sind.
- VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 27 L 143/10
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Auf den am 22. Januar 2010 gestellten Antrag der Klägerin hat die Kammer durch Beschluss vom 17. Mai 2010 (27 L 143/10) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ziffern 1 - 3 angeordnet.Überdies könne sie - wie die Kammer im Beschluss vom 17. Mai 2010 (27 L 143/10) im Ergebnis zu Recht angenommen habe - nicht als Störerin herangezogen werden.
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 27 K 458/10, 27 L 143/10, 27 K 65/09 und 27 L 9/09 sowie der Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung Düsseldorf Bezug genommen.
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Rn. 30 vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 22/99 -, GRUR 2002, 618; Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Urteil vom 1. August 2002 - 2 U 47/01 -, NJW-RR 2003, 1273; Hanseatisches OLG, Urteil vom 4. November 1999 - 3 U 274/98 -, MMR 2000, 92; Billmeier, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Loseblattwerk (Stand: 7/2010), D § 7 TMG Rn. 147 ff., m. w. N.,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2003 - 8 B 2567/02
Rechtsradikale Webseiten müssen vorläufig gesperrt werden
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Rn. 51 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2003 - 8 B 2567/02 -,NJW 2003, 2183, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, a. a. O. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10933/08
Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines umgekippten Öltanks
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Rn. 32 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 4 B 1434/84 -, NVwZ 1985, 355 m. w. N.; Bundesverwaltungsgereicht (BVerwG), Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 4 B 192/80 -, Juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280; Drews / Wacke / Vogel / Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage (1986), S. 313; Denninger, in: Lisken / Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage (2007), E Rn. 77, m. w. N. - OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98
Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Rn. 30 vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 22/99 -, GRUR 2002, 618; Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Urteil vom 1. August 2002 - 2 U 47/01 -, NJW-RR 2003, 1273; Hanseatisches OLG, Urteil vom 4. November 1999 - 3 U 274/98 -, MMR 2000, 92; Billmeier, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Loseblattwerk (Stand: 7/2010), D § 7 TMG Rn. 147 ff., m. w. N.,. - OLG Stuttgart, 01.08.2002 - 2 U 47/01
Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Verantwortlichkeit eines Resellers von …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Rn. 30 vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 22/99 -, GRUR 2002, 618; Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Urteil vom 1. August 2002 - 2 U 47/01 -, NJW-RR 2003, 1273; Hanseatisches OLG, Urteil vom 4. November 1999 - 3 U 274/98 -, MMR 2000, 92; Billmeier, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Loseblattwerk (Stand: 7/2010), D § 7 TMG Rn. 147 ff., m. w. N.,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84
DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten …
- VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 15 L 4148/02
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider
- BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 192.80
Bergung eines gesunkenen Schiffes - Gebotenenheit der sofortigen Bergung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22
Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet gegenüber …
Diesem Regelungsverständnis entsprechend stellte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu der Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnung einer Bezirksregierung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 gegen einen Domain-Registrar fest, dieser könne nicht als Störer, sondern nur als Nichtstörer in Anspruch genommen werden, da es an einer Verantwortlichkeit nach dem Teledienstegesetz gefehlt habe (…Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, juris Rn. 9 und 12; vgl. ebenso die zu Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2008 gegen Access-Provider bzw. Registrare ergangenen und rechtskräftig gewordenen Urteile des VG Köln vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, sowie des VG Düsseldorf vom 29. November 2011 - 27 K 458/10, 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11 -, zitiert nach juris). - BVerwG, 19.03.2025 - 8 C 3.24
Anforderungen an glücksspielrechtliche Sperranordnungen
Denn die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung war zuvor (jedenfalls teilweise) davon ausgegangen, dass auch Registrare Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 - DVBl. 2010, 442 ; offen gelassen von VG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 27 K 458/10 - MMR 2012, 846 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 13 B 659/10
Erlass einer weiteren glücksspielrechtlichen Ordnungsverfügung nach …
Rn. 16 Am 21. Januar 2010 hat die Antragstellerin Klage erhoben (27 K 458/10 Verwaltungsgericht Düsseldorf) und am 22. Januar 2010 um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.Rn. 18 Mit Beschluss vom 17. Mai 2010 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage (27 K 458/10) gegen die Ziffern 1 bis 3 der Ordnungsverfügung angeordnet und den Antrag der Antragstellerin im Übrigen abgelehnt.
Rn. 21 den Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 458/10 gegen die Ordnungsverfügung vom 15. Januar 2010 anzuordnen, insgesamt abzulehnen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2024 - 6 A 10998/23
Rechtmäßigkeit einer glücksspielrechtlichen Sperrungsanordnung
Diesem Regelungsverständnis entsprechend stellte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfahlen zu der Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnung einer Bezirksregierung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 gegen einen Domain-Registrar fest, dieser könne nicht als Störer, sondern nur als Nichtstörer in Anspruch genommen werden, da es an einer Verantwortlichkeit nach dem Teledienstegesetz gefehlt habe (…Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, juris Rn. 9 und 12; vgl. ebenso die zu Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2008 gegen Access-Provider bzw. Registrare ergangenen und rechtskräftig gewordenen Urteile des VG Köln vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, sowie des VG Düsseldorf vom 29. November 2011 - 27 K 458/10, 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11 -, zitiert nach juris). - VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 27 L 143/10
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung …
Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 458/10 gegen die Ziffern 1 - 3 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15. Januar 2010 wird angeordnet.Rn. 2 die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 458/10 gegen die Ziffern 1 - 4 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15. Januar 2010 anzuordnen,.
Das Interesse der Antragstellerin an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 27 K 458/10 überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ziffern 1 - 3 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15. Januar 2010.
- VG Koblenz, 10.05.2023 - 2 K 1026/22
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von …
Dekonnektierungsanordnung einer Bezirksregierung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 gegen einen Domain-Registrar fest, dieser könne nicht als Störer, sondern nur als Nichtstörer in Anspruch genommen werden, da es an einer Verantwortlichkeit nach dem Teledienstegesetz gefehlt habe (…Beschluss vom 26. Januar 2010 - 13 B 760/09 -, juris Rn. 9 und 12; vgl. ebenso die zu Sperrungs- bzw. Dekonnektierungsanordnungen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages 2008 gegen Access-Provider bzw. Registrare ergangenen und rechtskräftig gewordenen Urteile des VG Köln vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, sowie des VG Düsseldorf vom 29. November 2011 - 27 K 458/10, 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11 -, zitiert nach juris). - VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16
Glücksspiel; Zustandstörer
In Hinsicht auf die glückspielrechtliche Verantwortlichkeit ist sonach mangels Spezialregelung auf die allgemeinen Grundsätze des Polizei- und Ordnungsrechts zurückzugreifen (VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011 - 27 K 458/10 -, MMR 2012, 846). - VG Düsseldorf, 03.02.2023 - 3 L 2261/22
Sperrungsanordnung für unerlaubte Internet-Glücksspielangebote rechtswidrig
Rn. 10 vgl. insoweit VG Düsseldorf, Urteile vom 29. November 2011 - 27 K 458/10 und 27 K 5887/10 -, beide juris, und VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 5404/10 -, juris,.
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