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Rechtsprechung
   AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3093
AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14 (https://dejure.org/2015,3093)
AG Bonn, Entscheidung vom 11.02.2015 - 109 C 244/14 (https://dejure.org/2015,3093)
AG Bonn, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 109 C 244/14 (https://dejure.org/2015,3093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4; 675l S. 2; 675p Abs. 1; 675u
    Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank bei TAN-Missbrauch

  • JurPC

    Missbrauch des mobilen TAN-Verfahrens

  • online-und-recht.de

    Kein Rückforderungsanspruch bei Fehlbuchung durch mobile TAN-Buchung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Online-Banking - Bankenhaftung nach der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden aus einer im Onlinebanking-Verfahren getätigten Überweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei Missbrauch des mobilen TAN-Verfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift bei Tätigung einer autorisierten Überweisung mit Eingabe der TAN

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift bei Tätigung einer autorisierten Überweisung mit Eingabe der TAN

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete: …

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Die Behauptung, das als Anlage B4 (Bl. 66, 67 d.GA.) eingereichte Telefaxschreiben habe es nicht gegeben, ist in Anbetracht der diesbezüglichen ausführlich und substantiiert erfolgten Darlegungen der Beklagten derart pauschal, dass es einem schlichten Bestreiten gleichstehend gemäß § 138 Abs. 2 ZPO unbeachtlich und dem Beweisantritt nicht zu folgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014 - Az. XII ZR 170/13, juris).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10

    Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Bei der Vorlage der bezeichneten Unterlagen handelt es sich jedenfalls um qualifizierte Darlegungen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, Rn. 18, juris zum Beweiswert von Journalstreifen und anderen Dokumentationen im Bankenverkehr) handelt, deren Gegenteil die Klägerin zu beweisen hat.
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Zweifel, die sich auf lediglich theoretische Möglichkeiten gründen, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht bestehen, sind nicht von Bedeutung (BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10, NJW 2013, 790 Rn 17).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Zwar ist ein relevanter Irrtum nicht von vornherein auszuschließen, wenn der Erklärende ein Schriftstück zwar ungelesen unterschreibt, hierbei aber eine bestimmte, wenngleich unrichtige Vorstellung über seinen Inhalt hat; in diesem Fall kommt die Anfechtung der "blind" unterzeichneten Erklärung in Betracht (BGH NJW 1995, 190;… BeckOK-Wendtland § 119 BGB, Rn. 25).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung …

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Auch wenn die Klägerin insofern Beweisschwierigkeiten haben mag, führt dies nicht zum Umkehr der Beweislast (s. nur BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07, NJW 2010, 1816).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des …

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Rn. 37 Die Überzeugung des Gerichts kann nicht mit mathematischen Methoden ermittelt und darf deshalb nicht allein auf mathematische Wahrscheinlichkeitsberechnungen gestützt werden (BGH, Urteil vom 28.03.1989 - VI ZR 232/88, NJW 1989, 3161).
  • LG Darmstadt, 28.08.2014 - 28 O 36/14

    Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking

    Auszug aus AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
    Für die Zurechnung dieser Erklärung zu der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob der Zahlungsauftrag von einer dritten Person übermittelt wurde, da die Klägerin diesen Auftrag an die Beklagte abgegeben hat und abgeben wollte und dieser auch bei der Beklagten in der gleichen Form unverändert angekommen ist (vgl. i.E. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, juris unter Heranziehung von Rechtsscheingesichtspunkten).
  • OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24

    Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …

    Soweit die gegenteilige Annahme eines Ausschlusses der Anfechtbarkeit der Erteilung einer Autorisierung (so OLG Brandenburg…, Urteil vom 31.01.2018 - 13 U 5/17, juris Rn. 39, NJW-RR 2018, 733; LG Itzehoe…, Urteil vom 01.03.2024 - 9 S 25/23, juris Rn. 27, NJW-RR 2024, 980 (jeweils offengelassen für Fälle des § 123 BGB); AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015 - 109 C 244/14, juris Rn. 29, MMR 2015, 477;… BeckOGK/Köndgen, Ed. 15.07.2024, § 675j BGB Rn. 15;… Grüneberg/Grüneberg, 83. Aufl., § 675j BGB Rn. 3;… MüKoHGB/Herresthal, 5. Aufl., Bd. 6 B. Überweisungsverkehr Rn. 127) auf das Argument gestützt wird, dass dies der europarechtlichen Vorgabe aus Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25.11.2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, ZDRL II), umgesetzt in § 675p BGB, widersprechen würde, dass der Zahlungsdienstnutzer einen Zahlungsauftrag nach dem Eingang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen kann, sofern das Zahlungsdiensterecht nichts anderes vorsieht (so u.a. BeckOGK-Köndgen, a,a,O.), folgt der Senat dieser Erwägung nicht.
  • LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15
    Insofern obliegt es nach der eindeutigen Regelung des § 675p BGB dem Zahler, vor Autorisierung eines Zahlungsvorganges Fehler in der Autorisierungserklärung auszuschließen (AG Bonn, Urteil vom 11. Februar 2015 - 109 C 244/14 -, Rn. 29, juris).
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