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Weitere Entscheidung unten: AG Oldenburg, 08.06.2017

Rechtsprechung
   LG Köln, 01.08.2017 - 33 O 159/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29087
LG Köln, 01.08.2017 - 33 O 159/16 (https://dejure.org/2017,29087)
LG Köln, Entscheidung vom 01.08.2017 - 33 O 159/16 (https://dejure.org/2017,29087)
LG Köln, Entscheidung vom 01. August 2017 - 33 O 159/16 (https://dejure.org/2017,29087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Ausgezeichnet.org"-Siegel für Onlineshop irreführend, wenn Bewertungen für unterschiedliche Websites addiert werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    All-in-One Siegel von Ausgezeichnet.org kann abmahnbar sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ein "Gütesiegel" mit übergreifenden Bewertungen kann irreführend sein!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bewertungssiegel für Online-Shops: "Ausgezeichnet.org"-Logo führt Verbraucher in die Irre

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Einsatz von Bewertungs-"Siegeln"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusammenfassung von Bewertungen ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit All-in-One-Siegel"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zusammenfassung von Onlinebewertungen unzulässig

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Ausgezeichnet.org als Bewertungssiegel für Online-Shops irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bewertungstool "Ausgezeichnet.org" für Online-Shop irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bewertungswidgets mit "Sammelbewertungen" verboten - Bewertungssystem ShopVote nicht betroffen

Sonstiges

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verwendung des Logos eines Bewertungsportals mit zusammenfassender Darstellung von Kundenbewertungen ist irreführend

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 715
  • K&R 2017, 666
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2017 - 33 O 159/16
    Dies ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport, mwN).

    Zu diesen Verkehrskreisen gehört auch die zur Entscheidung berufene Kammer, so dass die Kammer die Verkehrsauffassung selbst beurteilen kann (vgl. BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport).

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: …

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2017 - 33 O 159/16
    Sie sind irreführend, wenn das Verständnis, das sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2015 -I ZR 136/13, GRUR 2015, 906 - TIP der Woche, mwN).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02

    Werbung mit Testergebnis

    Auszug aus LG Köln, 01.08.2017 - 33 O 159/16
    Rn. 25 Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, GRUR 2005, 877 - Werbung mit Testergebnis).
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Rechtsprechung
   AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37809
AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 C 1371/16 (https://dejure.org/2017,37809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 715
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Darüber hinaus beträgt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie nach der Rechtsprechung des BGH nach § 102 Satz 2 Urhebergesetz, § 852 BGB 10 Jahre (BGH I ZR 48/15).

    Zwar trägt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 12.6.2016, I ZR 48/15 "Everytime we touch"; vgl. auch LG Oldenburg Beschluss vom 7.4.2016, 5 S 440/15) die Klägerin als Anspruchstellerin nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs erfüllt sind.

    Diese tatsächliche Vermutung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15 - Every time we touch).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Die Berechnung des Gegenstandswerts ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 1/15 -" juris "Tannöd") ebenfalls nicht zu beanstanden, insbesondere greift nicht die seit dem 1.10.2013 eingeführte Deckelung des Gegenstandswerts auf 1000, 00 EUR für ein Unterlassungsbegehren.
  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des …

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Die Ermöglichung eines Downloads in einem Filesharing-Netzwerk führt mittelbar zu einer Vervielfachung der Verbreitung, da die Filesharing-Programme in ihren Grundeinstellungen vorsehen, dass eine heruntergeladene Datei ihrerseits wieder zum Abruf bereitgehalten wird (AG Hamburg GRUR-RR 2014, 197).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines …

    Auszug aus AG Oldenburg, 08.06.2017 - 1 C 1371/16
    Es muss nicht ohne stichhaltigen Grund ergänzend Beweis erheben (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 281, 282).
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