Rechtsprechung
| FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Finanzgerichtsordnung: Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
- IWW
- JurPC
Klageerhebung durch E-Mail
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Finanzgerichtsordnung - Keine Klageerhebung durch einfache E-mail
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Eine Klageerhebung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist auch beim Finanzgericht unzulässig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine wirksame Klageerhebung per einfacher E-Mail mit unterschriebener Klageschrift als PDF-Anhang
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Klage per einfacher E-Mail
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine wirksame Klageerhebung mit einfacher E-Mail
Verfahrensgang
- FG Köln, 01.12.2017 - 3 K 625/17
- FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
- BFH, 01.10.2020 - VI R 42/18
- BFH - VI B 14/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2018, 630
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Diese Rechtsprechung ist für das sog. "Computerfax" durch einen Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5.4.2000 (GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340) fortgeführt worden.Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss v. 5.5.2000 - GmS-OGB 1/98 - DStR 2000, 1362) zum Computerfax ist auf solche Fälle nicht entsprechend anzuwenden.
- BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Das "Computerfax" wird insoweit als schriftliches Dokument und nicht als elektronisches Dokument angesehen (vgl. etwa BGH-Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13, NJW-RR 2015, 624 m.w.N.).Es handelt sich beim Computerfax danach ausdrücklich um ein schriftliches Dokument in Form einer Telekopie, nicht aber um ein elektronisches Dokument (BGH-Beschluss vom 11.10.2014 - XI ZB 13/13, FamRZ 2014, 253).
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Dabei sind alle entscheidungserheblichen Tatsachen wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach bereits innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung) schlüssig darzulegen (BFH-Beschluss vom 12.7.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523 m.w.N.: Eindeutige Tatsachenschilderung erforderlich).
- BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04
Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Allerdings muss dem Gericht ein rechtzeitiger Hinweis zumindest möglich sein (BVerfG-Beschluss in NJW 2005, 814, unter II.2.b bb; dort war der maßgebende Schriftsatz -- anders als im vorliegenden Fall -- acht Tage vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingereicht worden). - BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Rn. 30 Mit der Entscheidung vom 26.7.2011 grenzt sich der BFH von der (großzügigeren) Rechtsprechung des BGH und BAG ab (vgl. BGH-Beschluss vom 18.3.2015 - XII ZB 424/14, MDR 2015, 533;… ebenso BAG v. 11.7.2013 - 2 AZB 6/13 - Rz. 12, NZA 2013, 983), die es genügen lässt, dass z.B. aus einer eingescannten unterschriebenen PDF-Datei der Inhalt, Urheber und Wille zum In-Verkehr-Bringen erkennbar ist, und die so deutlich weitergehend als der BFH zu dem Ergebnis gelangt, dass ein "schriftliches Einreichen" angenommen wird, sobald bei dem Gericht ein Ausdruck einer als E-Mail-Anhang übermittelten PDF-Datei vorliegt, die die vollständige Klageschrift enthält. - BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02
Eigenhändige Unterschrift
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Für eine wirksame Klage muss die Unterschrift bis zum Ablauf der Klagefrist vorliegen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 10.7.2002 - VII B 6/02, BFH/NV 2002, 1597). - BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Rn. 29 b) Bezogen auf eine inhaltlich gleichlautende Regelung im hamburgischen Recht, welche ebenso eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) vorsah (vgl. im Einzelnen § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom 28.1.2008, HmbGVBl. 2008, 51) hat der BFH mit Beschluss vom 26.7.2011 - VII R 30/10 (BStBl II 2011, 925) entschieden, dass bei Fehlen einer qeS eine formunwirksame Klage vorliegt und dies nicht gegen Bundesrecht verstößt. - OVG Sachsen, 19.10.2015 - 5 D 55/14
Beschwerdeschreiben; Schriftform; PDF-Datei; elektronisches Dokument; …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
E-Mails und EGVP-Nachrichten unterscheiden sich in ihrer Übermittlungs- und Speicherform deutlich von "Computerfax"-Nachrichten, da bei elektronischer Datenübertragung ein höherer Integritäts- und Authentizitätsschutz notwendig ist, der einer erweiternden Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zum Computerfax auf die Übermittlung bestimmender Schriftsätze per E-Mail entgegensteht (wie der BFH auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14, NVwZ-RR 2016, 404). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Rn. 30 Mit der Entscheidung vom 26.7.2011 grenzt sich der BFH von der (großzügigeren) Rechtsprechung des BGH und BAG ab (vgl. BGH-Beschluss vom 18.3.2015 - XII ZB 424/14, MDR 2015, 533; ebenso BAG v. 11.7.2013 - 2 AZB 6/13 - Rz. 12, NZA 2013, 983), die es genügen lässt, dass z.B. aus einer eingescannten unterschriebenen PDF-Datei der Inhalt, Urheber und Wille zum In-Verkehr-Bringen erkennbar ist, und die so deutlich weitergehend als der BFH zu dem Ergebnis gelangt, dass ein "schriftliches Einreichen" angenommen wird, sobald bei dem Gericht ein Ausdruck einer als E-Mail-Anhang übermittelten PDF-Datei vorliegt, die die vollständige Klageschrift enthält. - BFH, 26.06.2014 - X B 215/13
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes - …
Auszug aus FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17
Außerdem soll gewährleistet werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (…vgl. Herbert in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 64 Rn. 7; BFH-Urteil vom 26.6.2014 - X B 215/13, BFH/NV 2014, 1568). - BFH, 12.04.1996 - V S 6/96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Düsseldorf, 10.03.2020 - 2 RVs 15/20
De-Mail-Prüfprotokoll ohne Absenderbestätigung kein sicherer, formgerechter …
Rn. 14 Der Senat ist der Auffassung, dass die besonderen gesetzlichen Regelungen, die im Interesse des Integritäts- und Authentizitätsschutzes für den elektronischen Rechtsverkehr gelten, abschließend sind und es bei Nichteinhaltung der dortigen Anforderungen nicht gerechtfertigt ist, nach dem Ausdrucken der elektronischen Dokumente Formerleichterungen zuzulassen (vgl. BFH NJW 2012, 334; OVG Bautzen NVwZ-RR 2016, 404; BSG NJW 2017, 1197; FG Köln MMR 2018, 630; SG Freiburg BeckRS 2018, 25212; VG Gera LKV 2019, 141; Müller NZS 2015, 896, 898 u. AnwBl 2016, 27, 29). - OLG Zweibrücken, 16.12.2025 - 1 Ws 203/25
Schriftformerfordernis der Einlegung einer sofortigen Beschwerde
19/27654, S. 136, 149 zu § 158 StPO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2020 - III-2 RVs 15/20, juris, Rn. 8 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2021 - 2 OLG 6 Ss 184/20, juris, Rn. 12 f. (Berufung und Revision durch einfach signierten Schriftsatz über beA); Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2016 - L 3 U 71/14, juris, Rn. 11; LG Berlin, Beschluss vom 06.05.2019 - 513 Qs 8/19, juris, Rn. 3; Valerius in: BeckOK StPO, 57. Edition, Stand 01.10.2025, § 32a StPO, Rn. 7.1; ablehnend bereits im Fall des Ausdrucks eines Anhangs einer e-Mail: BSG, Beschluss vom 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R, juris, Rn. 16; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14, juris, Rn. 10 ff.; VG Gera, Beschluss vom 12.09.2018 - 2 E 1480/18 Ge, juris, Rn. 6; FG Köln, Urteil vom 25.01.2018 - 10 K 2732/17, juris, Rn. 26 ff.; LG Heidelberg, Beschluss vom 17.07.2023 - 1 Qs 24/23, juris, Rn. 11; Müller in: AnwBl. 2016, S. 27 ff. (28 f.); Müller in: NZS 2015, S. 896 ff. (898 unter IV.), beck-online; Greger in: Zöller, ZPO, 36. Auflage, § 130 ZPO, Rn. 19, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2022 - III-2 Ws 152/22, juris, Rn. 13 im Fall einer ausgedruckten Word-Datei). - OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 2 Ws 152/22
1. Es handelt sich nicht um einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 32a …
Rn. 17 "Der Senat ist der Auffassung, dass die besonderen gesetzlichen Regelungen, die im Interesse des Integritäts- und Authentizitätsschutzes für den elektronischen Rechtsverkehr gelten, abschließend sind und es bei Nichteinhaltung der dortigen Anforderungen nicht gerechtfertigt ist, nach dem Ausdrucken der elektronischen Dokumente Formerleichterungen zuzulassen (vgl. BFH NJW 2012, 334; OVG Bautzen NVwZ-RR 2016, 404; BSG NJW 2017, 1197; FG Köln MMR 2018, 630; SG Freiburg BeckRS 2018, 25212; VG Gera LKV 2019, 141; Müller NZS 2015, 896, 898 u. AnwBl 2016, 27, 29). - FG Nürnberg, 06.05.2022 - 7 K 1023/21
Einhaltung der Monatsfrist in Finanzsachen - Versand per Mail
Dies gilt auch für Emails nebst Anhängen, die nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden sind (vgl. FG Köln Urteil vom 25.01.2018 10 K 2732/17, EFG 2018, 761; BFH-Beschluss vom 26.07.2011 VII R 30/10, BStBl. II 2011, 925). - FG Bremen, 27.11.2019 - 2 K 87/19
Nur auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung, nicht aber auf § 52a …
Die Einreichung einer eingescannten Klageschrift als Dateianlage einer einfachen E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. FG Köln, Urteil vom 25. Januar 2018 10 K 2732/17, EFG 2018; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2011 VII R 30/10, BFHE 234, 118 , BStBl II 2011, 925 ).
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