Rechtsprechung
| OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 920 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem Online-Presseerzeugnis bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unterlassung von Äußerungen oder Abdruck von Lichtbildern in einem Presseerzeugnis im Internet Fehlende Wiederholungsgefahr Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wiederholungsgefahr begründet nicht automatisch die Dringlichkeit bzw. den Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Antrag zurückgewiesen - keine Eilbedürftigkeit trotz Urheberrechtsverstoß
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 24.03.2021 - 2 O 151/21
- OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21
Papierfundstellen
- MMR 2022, 149
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21
Den dahingehenden Überlegungen des Landgerichts tritt der Senat mit der ergänzenden Maßgabe bei, dass jedenfalls nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr zugleich auf den Verfügungsgrund geschlossen werden kann (OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871 [Juris; Tz. 14];… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Mayer, 40. Edition - Stand: 01.03.2021, § 935 Rn. 14).
- OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24
Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …
Daher kann nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr zugleich auf das Vorliegen eines Verfügungsgrund geschlossen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 26. April 2021 -2 W 12/21, MMR 2022, 149 Rn. 6; OLG Dresden…, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871 Rn. 14).Insbesondere ergibt sich vor diesem Hintergrund ein Verfügungsgrund nicht schon daraus, dass der (etwaige) Unterlassungsschuldner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hat (OLG Rostock, Beschluss vom 26. April 2021 -2 W 12/21, MMR 2022, 149 Rn. 6) oder auf der Rechtsmäßigkeit der Berichterstattung beharrt (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, NJW-RR 2019, 1260 Rn. 14).
Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob allein dieser Umstand die Eilbedürftigkeit entfallen lässt (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschluss vom 26. April 2021 - 2 W 12/21, MMR 2022, 149 Rn. 6; die Entscheidung OLG Köln…, Beschluss vom 22. November 2011 - I-15 U 91/11, MMR 2012, 197 Rn. 14, auf die sich die Verfügungsbeklagte bezieht, betrifft die materiell-rechtliche Wiederholungsgefahr).
Es scheint in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch objektive Umstände wie etwa Zeitablauf (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 17. November 2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 4) oder Handlungen des "Verletzers" wie etwa das Löschung eines Internetbeitrags die Eilbedürftigkeit entfallen lassen können (OLG Rostock, Beschluss vom 26. April 2021 -2 W 12/21, MMR 2022, 149 Rn. 6).
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26
Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung in einer Pressesache …
Daher kann nicht bereits aus der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr auf das Vorliegen eines Verfügungsgrundes geschlossen werden (OLG Rostock, Beschl. v. 26.4.2021 - 2 W 12/21, MMR 2022, 149;… OLG Dresden, Urt. v. 7.4.2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871).Ebenso wenig ergibt sich ein Verfügungsgrund allein daraus, dass der in Anspruch Genommene die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert oder auf der Rechtmäßigkeit der Berichterstattung beharrt (OLG Rostock, Beschl. v. 26.4.2021 - 2 W 12/21, MMR 2022, 149; KG, Beschl. v. 22.3.2019 - 10 W 172/18, NJW-RR 2019, 1260).
- OLG Brandenburg, 11.04.2023 - 6 U 82/22
Einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung des Betretens einer Apotheke; …
Dieser begründet sich zwar nicht, wie wohl das Landgericht gemeint hat, aus dem Vorliegen der für den Unterlassungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611).
- OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen …
Daher ergibt sich ein Verfügungsgrund insbesondere nicht - schon - daraus, dass der (etwaige) Unterlassungsschuldner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hat (…OLG Dresden, a.a.O.; OLG Rostock MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).Es liegt auch sonst keinerlei konkreter Anhaltspunkt für eine - zeitnahe und damit ein Hauptsacheverfahren ausschließende - Wiederholung vor, so dass auch insoweit ein Verfügungsgrund fehlt (vgl. OLG Rostock, MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).
- OLG Köln, 18.11.2025 - 15 W 121/25 Daher kann nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr auf das Vorliegen eines Verfügungsgrundes geschlossen werden (OLG Rostock, Beschl. v. 26.4.2021 - 2 W 12/21, MMR 2022, 149;… OLG Dresden, Urt. v. 7.4.2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871).
Ebensowenig ergibt sich ein Verfügungsgrund allein daraus, dass der in Anspruch Genommene die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert oder auf der Rechtsmäßigkeit der Berichterstattung beharrt (OLG Rostock, Beschl. v. 26.4.2021 - 2 W 12/21, MMR 2022, 149; KG, Beschl. v. 22.3.2019 - 10 W 172/18, NJW-RR 2019, 1260).
- OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26
Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …
Dem ist mit der h.M. allerdings entgegenzuhalten, dass diese Auffassung einer rechtlichen Grundlage entbehrt, denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gerade nicht allein die Glaubhaftmachung eines materiell-rechtlichen Anspruchs voraus, sondern darüber hinaus das Vorhandensein eines Verfügungsgrundes im Sinne eines besonderen Eilbedürfnisses, das im Rahmen des § 940 ZPO unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien gesondert festzustellen ist (…st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.2018 - 1 W 34/18, juris Rn. 16;… Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 4/22, juris Rn. 21; ebenso OLG Köln…, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.01.2015 - 16 W 92/14, juris Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer, § 935 Rn. 71;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 935 Rn. 17). - OLG Rostock, 15.03.2022 - 2 U 18/20
Hinweispflichten bei "Gleichnamigen"; Wiederholungsgefahr
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, dass bei einem sofort abgestellten und über längere Zeit nicht wiederholten Verstoß jedenfalls die Gefahr einer zeitnahen neuerlichen Zuwiderhandlung unabhängig von der Weigerung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, zu verneinen sein kann (Senat, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21 , NJ 2021, 312 = MMR 2022, 149 [Juris; Tz. 6], m.w.N.); der vorliegende Fall ist so gelagert, dass absehbar insgesamt nicht mit weiteren - identischen oder zumindest kerngleichen (…vgl. Bornkamm, a.a.O., § 8 Rn. 1.43, m.w.N.) - Verletzungen zu rechnen ist. - OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21
Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der …
Im vom Oberlandesgericht Rostock (BeckRS 2021, 9611) zu entscheidenden Fall ging es um Äußerungen bzw. den Abdruck von Lichtbildern in einem Online-Presseerzeugnis, das die Antragsgegnerin auf die Abmahnung hin aus dem Netz genommen hatte. - OLG Köln, 17.11.2023 - 15 W 134/23 Dabei muss die Ausräumung der Wiederholungsgefahr sicher strengeren und teils auch ganz anderen Anforderungen genügen (siehe allgemein auch schon OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. März 2022 - 1 W 4/22, GRUR-RS 2022, 5850 Rn. 21; OLG Rostock Beschl. v. 26. April 2021 - 2 W 12/21, BeckRS 2021, 9611 Rn. 6; OLG Dresden…, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05, NJW 2005, 1871: MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 17 m.w.N.).
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