Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.07.2021 - 6 U 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 2 Abs 1 TKTransparenzV, § 2 Abs 2 TKTransparenzV, § 44 Abs 1 S 1 TKG, § 44 Abs 2 TKG, § 45n Abs 1 TKG
Bereitstellung von Produktinformationsblättern für Mobilfunkdienstleistungen ab Beginn der Vermarktung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein Produktinformationsblatt iSv § 2 Abs. 1 TKTransparenzV über Telekommunikationsdienstleistungen muss nicht nur auf solchen Internetseiten zur Verfügung gestellt werden, von denen aus es unmittelbar zu einem Vertragsabschluss kommen kann, sondern bereits 'ab dem ...
- rechtsportal.de
Angebot von Telekommunikationsdienstleistungen Unlautere geschäftliche Handlungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Produktinformationsblatts Zurverfügungstellung einer Information ab dem Beginn der Vermarktung in leicht zugänglicher Form
Verfahrensgang
- LG Kiel, 28.08.2020 - 14 HKO 110/19
- OLG Schleswig, 16.07.2021 - 6 U 53/20
Papierfundstellen
- MMR 2022, 311
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.01.2025 - 6 U 62/24
Mobiltelefonvertrag: Bestätigungsschaltfläche für Kündigungserklärung
Gleiches gilt in Bezug auf den Ort der Bereitstellung der Produktinformationsblätter, nachdem das Oberlandesgericht Schleswig in seiner von der Beklagten herangezogenen Entscheidung (Urteil vom 16.07.2021, 6 U 53/20 - juris = MMR 2022, 311) ebenso wie das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 27.09.2019, 6 U 6/19 = GRUR-RS 2019, 54337) von gleichen Maßstäben hinsichtlich der leichten Zugänglichkeit der Produktinformationsblätter wie der Senat ausgegangen ist.
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