Telekommunikationsgesetz
Teil 2 - Marktregulierung (§§ 10 - 50) |
Abschnitt 3 - Entgeltregulierung (§§ 37 - 48) |
Unterabschnitt 1 - Entgeltvorschriften für Zugangsleistungen (§§ 37 - 46) |
(1) Unterliegen Entgelte eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht einer Genehmigungspflicht nach § 38, darf das Unternehmen keine anderen als die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte verlangen.
(2) Verträge über Leistungen, die andere als die für diese genehmigten Entgelte enthalten, werden mit der Maßgabe wirksam, dass das genehmigte Entgelt an die Stelle des vertraglich vereinbarten Entgelts tritt.
(3) 1Eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung bleibt unabhängig vom Vorliegen einer Entgeltgenehmigung bestehen. 2Die Bundesnetzagentur kann die Werbung für ein Rechtsgeschäft sowie den Abschluss, die Vorbereitung und die Anbahnung eines Rechtsgeschäfts, das ein anderes als das genehmigte oder ein nicht genehmigtes, aber genehmigungsbedürftiges Entgelt enthält, untersagen.
bereitstellung § 43Kostenunterlagen § 44Abweichung von genehmigten Entgelten § 45Verfahren der Entgeltanzeige § 46Nachträgliche Missbrauchsprüfung
Rechtsprechung zu § 44 TKG
39 Entscheidungen zu § 44 TKG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 26.02.2021 - 6 U 85/20
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregel § 1 TK-TransparenzVO durch ...
- VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 273/20
Genehmigung höheren Briefportos war rechtswidrig
- LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19
Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung
- LG Berlin, 04.05.2018 - 92 O 2/17
Wettbewerbswidriges Verhalten im Telekommunikationsdienstleistungssektor: ...
- OLG Düsseldorf, 18.09.2012 - 20 U 43/12
Umfang des Gebots der Angabe der Entgelte bei der Inanspruchnahme von ...
- OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Zum selben Verfahren:
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
- OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Befugnis eines Telekommunikationsdienstleisters zur Speicherung von Nutzerdaten
- VG Köln, 29.06.2005 - 11 L 765/05
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich unverlangter Faxwerbung
- VG Köln, 07.07.2006 - 11 K 2763/04
Querverweise
Auf § 44 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Marktregulierung
- Bußgeldvorschriften
- § 228 (Bußgeldvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 44 TKG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 823 II (Schadensersatzpflicht) (zu § 44 I)