Telekommunikationsgesetz
| Teil 2 - Marktregulierung (§§ 10 - 50) |
| Abschnitt 3 - Entgeltregulierung (§§ 37 - 48) |
| Unterabschnitt 1 - Entgeltvorschriften für Zugangsleistungen (§§ 37 - 46) |
(1) 1Die Bundesnetzagentur genehmigt nach § 38 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 vorgelegte Entgelte
| 1. | anhand der Maßstäbe des § 37, | |
| 2. | auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 42 oder | |
| 3. | auf der Grundlage einer anderen Vorgehensweise; ein solches Vorgehen ist besonders zu begründen. |
2Ungeachtet des geltenden Maßstabs der Entgeltgenehmigung dürfen genehmigte Entgelte nicht nach Maßgabe des § 37 missbräuchlich sein; für genehmigte Entgelte nach § 38 Absatz 3 Satz 2 gilt § 37 entsprechend.
(2) 1Die Bundesnetzagentur bestimmt, welcher Maßstab der Entgeltgenehmigung nach Absatz 1 am besten geeignet ist, die Ziele nach § 2 zu erreichen. 2Im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt bei der Anwendung kostenorientierter Vorgehensweisen § 42 Absatz 2 und 3 entsprechend. 3Die Bundesnetzagentur kann den Maßstab der Entgeltgenehmigung im Rahmen der Regulierungsverfügung nach § 13 bestimmen.
bereitstellung § 43Kostenunterlagen § 44Abweichung von genehmigten Entgelten § 45Verfahren der Entgeltanzeige § 46Nachträgliche Missbrauchsprüfung
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Rechtsprechung zu § 39 TKG
140 Entscheidungen zu § 39 TKG in unserer Datenbank:
- VG Köln, 01.03.2024 - 21 L 2013/22
Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom
- VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 2048/07
Angebot von digitalen Rundfunksignalen gegen Entgelt über Kabelkopfstationen; ...
- VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 3395/06
Vorlage der Tarifanzeige für eine fundierte Offenkundigkeitsprüfung der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07
Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen, ...
- BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07
- OVG Niedersachsen, 21.03.2025 - 10 ME 3/25
Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts für die Beseitigung tierischer ...
- BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 11.12
Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines ...
- VG Köln, 11.04.2018 - 21 K 5529/15
- VG Köln, 21.12.2016 - 21 K 5914/13
Genehmigung von Entgelten für die Gewährung der Zugänge zu ...
- VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04
BK 4b-04-004/E 21.01.04 Entgelt Entgelte Grundangebot ICA IC+25%-Formel ...
- BVerwG, 25.06.2026 - 6 B 17.25
Querverweise
Auf § 39 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Marktregulierung
- Entgeltregulierung
- Entgeltvorschriften für Zugangsleistungen
- § 40 (Verfahren der Entgeltgenehmigung)