Rechtsprechung
| LG Freiburg, 16.06.2023 - 12 O 57/22 KfH |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Voreinstellung von kostenpflichtigem Expressversand unzulässig
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG i.V.m. § 312a Abs. 3 BGB durch Voreinstellung eines mit Zusatzkosten verbunden Expressversands im Online-Shop
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Online-Händler dürfen Expressversand nicht voreinstellen - Online-Händler dürfen Expressversand nicht voreinstellen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Online-Händler verschickt Waren gegen Aufpreis "per Express" - Diese Option darf auf der Webseite nicht angekreuzt, d.h. voreingestellt sein
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Voreinstellung von kostenpflichtigem Expressversand unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Vorausgewählter aufpreispflichtiger Express-Versand im Checkout wettbewerbswidrig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenpflichtige Versandoptionen nur mit Opt-in zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Online-Shop darf kostenpflichtigen Express-Versand nicht als Standard einstellen
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.06.2023 - 12 O 57/22 KfH
- OLG Karlsruhe, 26.03.2024 - 14 U 134/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 197
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 26.03.2024 - 14 U 134/23
Inanspruchnahme eines Versandhändlers wegen Ausgestaltung des Warenangebots auf …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau - Kammer für Handelssachen - vom 16.06.2023, Az.: 12 O 57/22 KfH, wird zurückgewiesen.Rn. 11 Das Landgericht, dessen Urteil in MMR 2024, 197 ff. und in EWiR 2023, 722 veröffentlicht ist, hat die Beklagte mit dem angefochtenen Urteil vom 16.06.2023 antragsgemäß verurteilt.
Die Vorschrift soll gerade verhindern, dass der Unternehmer das Erklärungsbewusstsein des Verbrauchers durch "opt-out"-Klauseln manipuliert und dem Verbraucher eine Erklärung unterschiebt, die dieser womöglich dann nicht mehr ändert, weil der Bestellvorgang schon weit fortgeschritten ist (vgl. Rodi, EWiR 2023, 722, 723).
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Rechtsprechung
| LG Augsburg, 18.10.2023 - 044 S 2196/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 823, § 1004; RL 2006/114/EG Art. 2 lit. a
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einblenden eines Links
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine unzulässige Werbung per E-Mail durch Angabe von URLs der Social-Media-Accounts und Unternehmenswebsite des Absenders in E-Mail-Signatur
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 09.06.2023 - 12 C 11/23
- LG Augsburg, 18.10.2023 - 044 S 2196/23
- LG Augsburg, 15.11.2023 - 44 S 2196/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 197
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15
Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Auszug aus LG Augsburg, 18.10.2023 - 44 S 2196/23
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur Auto-Reply-Werbung (BGH BeckRS 2016, 2711) wird hier nicht für konkrete Produkte geworben, sondern nur ein Link eingeblendet, welcher für sich genommen keinen konkreten inhaltlichen Informationsgehalt hat. - AG Augsburg, 09.06.2023 - 12 C 11/23
Keine unzulässige elektronische Werbung durch Angabe der Internetpräsenz in …
Auszug aus LG Augsburg, 18.10.2023 - 44 S 2196/23
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 09.06.2023, Az. 12 C 11/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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