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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5309
OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2005 - 20 W 139/05 (https://dejure.org/2005,5309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 FrhEntzG, § 10 Abs 2 FrhEntzG, § 18 Abs 2 FGG
    Abschiebehaft: Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und Anforderungen an die Aufhebung der Abschiebehaftanordnung

  • Judicialis

    FEVG § 10

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FEVG § 10; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Aufhebungsverfahren, Prüfungsgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FEVG § 10
    Gegenstand des Verfahrens betreffend Aufhebung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer ursprünglichen Haftandrohung als Gegenstand eines Aufhebungsverfahrens; Gründe für die Aufhebung einer Freiheitsentziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2006, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.12.1976 - 1 W XX B 3920/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Gegenstand der Entscheidung nach § 10 Abs. 1 FEVG ist allein die Frage, ob die ursprüngliche Entscheidung, über deren Rechtsmäßigkeit nicht gestritten wird, für die Zukunft aufrechterhalten bleiben kann oder wegen einer Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse aufzuheben ist (KG Berlin, OLGZ 1977, 161 ff.).

    Insoweit beruft sich das Landgericht zu Recht auf den Beschluss des Kammergerichts vom 10. Dezember 1976 in der Sache 1 W XX B 3920/76 (= OLGZ 1977, 161 ff.).

  • OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03

    Abänderbarkeit einer Entscheidung in Freiheitsentziehungssachen; Verlängerung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Weil Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen zwar der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig sind, bedeutet dies zugleich, dass die Aufhebung sowohl auf eine unveränderte Sachlage als auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (…vgl. dazu BayOblG a.a.O.; OLG Celle Beschluss vom 19. Mai 2003 in der Sache 17 W 40/03 - dokumentiert bei Melchior; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. November 1995 in der Sache 8 W 614/95 = FGPrax 1996, 40;… Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 31 Rn. 22).
  • OLG Stuttgart, 27.11.1995 - 8 W 614/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05
    Weil Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen zwar der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig sind, bedeutet dies zugleich, dass die Aufhebung sowohl auf eine unveränderte Sachlage als auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (…vgl. dazu BayOblG a.a.O.; OLG Celle Beschluss vom 19. Mai 2003 in der Sache 17 W 40/03 - dokumentiert bei Melchior; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. November 1995 in der Sache 8 W 614/95 = FGPrax 1996, 40;… Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 31 Rn. 22).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung …

    Nach der Gegenmeinung sind gegen Entscheidungen über die Zurückweisung der Haftaufhebung die allgemeinen Rechtsmittel gegeben (BayObLG, Beschl. v. 3. August 2004, 4Z BR 32/04; KG OLGZ 1977, 161, 162; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Oktober 2004, 3 Wx 255/04, juris; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2006, 83 [Ls], Volltext bei juris; OLG Köln OLG-Report 2007, 792, 793).

    Nach anderer Ansicht, der das vorlegende Oberlandesgericht folgt, können nicht nur neue Tatsachen, sondern auch Einwände gegen die Anordnung der Haft zu ihrer Aufhebung nach § 10 FreihEntzG führen (BayObLG Beschl. v. 3. August 2004, 4Z BR 32/04; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, 40; OLG Celle NdsRpfl 2004, 16; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2006, 83 [Ls], Volltext bei juris;… Marschner in Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringungen, 4. Aufl., § 10 FreihEntzG Rdn. 2).

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Überprüfung der Anordnung von Abschiebungshaft nach Erledigung durch Zeitablauf …

    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ;… OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40;… LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ;… Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde …

    Verfahrensgegenstand der Entscheidung über einen Haftaufhebungsantrag nach § 10 Abs. 2 FEVG ist deshalb nach zutreffender Auffassung die Rechtmäßigkeit des Fortbestandes der Haftanordnung für die Zukunft, wobei die zu treffende Sachentscheidung sowohl die bisherige Sachlage als auch neu hinzugetretene Tatsachen zu berücksichtigen hat (…BayObLG a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.04.2005 - 20 W 139/05 - zitiert nach juris; OLG Celle InfAuslR 2003, 392).
  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

    Rn. 37 vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.04.2005, 20 W 139/05, zitiert nach juris.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 289/09

    Abschiebungshaft, Zuständigkeit, Haftaufhebungsverfahren, Sicherungshaft

    Im Rahmen des Haftaufhebungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 FEVG ist die Frage zu überprüfen, ob die Anordnung der Freiheitsentziehung für die Zukunft weiter aufrecht zu erhalten ist, denn Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist die Prüfung, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung und Fortsetzung der bisher vollzogenen Sicherungshaft weiter bestehen (Senat OLGR Frankfurt 2006, 83).
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