Rechtsprechung
| BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Löschung der Marke "COOL-MINT" wegen fehlender Unterscheidungskraft; "COOL-MINT" als warenbeschreibende, freihaltebedürftige Angabe i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Unterscheidungsfähigkeit von Wortneuschöpfungen; Berücksichtigung der grafischen Gestaltung bei der ...
Papierfundstellen
- MarkenR 2000, 437
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Der Senat teilt die Auffassung der Markenabteilung, daß die angegriffene Marke nach ihrem Aussagegehalt nicht geeignet ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl zum Begriff und zur Definition der Unterscheidungskraft Althammer/Ströbele MarkenG, 5. Aufl, § 8 Rdn 11 mit Hinweis auf BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH").Ein solches Vorgehen ist bei der Prüfung von Schutzhindernissen nach ständiger Rechtsprechung aber nicht gerechtfertigt, da der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt und es keiner analysierenden Betrachtung unterzieht (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 349 - YES; BGH BlPMZ 2000, 190 - St. Pauli Girl).
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Auch nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ua dann auszugehen, wenn der Marke ohne eine analysierende Betrachtungsweise ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (vgl zB BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; WRP 1999, 1167, 1168 - YES, jeweils mit weiteren Nachweisen).Ein solches Vorgehen ist bei der Prüfung von Schutzhindernissen nach ständiger Rechtsprechung aber nicht gerechtfertigt, da der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt und es keiner analysierenden Betrachtung unterzieht (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 349 - YES; BGH BlPMZ 2000, 190 - St. Pauli Girl).
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Die angegriffene Marke besitze die erforderliche Originalität in der ihren Schutzbereich bestimmenden individuellen graphischen Gestaltung (vgl BGH GRUR 1991, 136 - NEW MAN), weshalb es nicht darauf ankomme, ob die Wortbestandteile in ihrer Kombination für die beanspruchten Waren beschreibend sind.Grundsätzlich ist eine besondere graphische Gestaltung um so eher geeignet, eine herkunftshinweisende Funktion auszuüben, je leichter der Verkehr den jeweiligen bildlichen Effekt wahrnimmt (vgl BGH BlPMZ 1991, 26, 27 - NEW MAN).
- BPatG, 28.11.1995 - 24 W (pat) 154/95
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Von der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts werde für die Bejahung der Schutzfähigkeit insoweit verlangt, daß die graphische Gestaltung schutzunfähiger Wörter einen schutzbegründenden Überschuß erzielt (BPatGE 36, 29 "Color Collection"), was hier nicht der Fall sei.In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß die graphische Ausgestaltung einer Wortmarke in einer naheliegenden Form - wie dies hier der Fall ist - um so weniger die erforderliche Unterscheidungskraft begründen kann, je deutlicher ein unmittelbarer Bezug der Bezeichnung zu den beanspruchten Waren erkennbar ist (vgl BPatGE 36, 29 - Color COLLECTION).
- BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Auch nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ua dann auszugehen, wenn der Marke ohne eine analysierende Betrachtungsweise ein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann (vgl zB BGH WRP 2000, 741, 742 - LOGO; WRP 1999, 1167, 1168 - YES, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BPatG, 06.02.1996 - 24 W (pat) 274/94
Sprachüblich gebildetes Synonym für die Eigenschaftsangabe "hautwirksam" ; …
Auszug aus BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Auch mehrgliedrige Zeichen - selbst wenn es sich dabei um Wortneubildungen handelt - sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn sie sich in Sachaussagen über die mit der betreffenden Bezeichnung versehene Ware erschöpfen (vgl BPatG GRUR 1996, 489 f "Hautactiv") und keinen über diese Angaben hinausgehenden, hinreichend phantasievollen Gesamteindruck vermitteln.
- BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02 Insoweit unterscheidet sich das vorliegend zu beurteilende Zeichen von solchen, für welche der Verkehr erst aufgrund einer eingehenden Betrachtung und/oder aufgrund besonderer Aufmerksamkeit schutzbegründende Umstände erkennt und für welche der Senat deshalb auch eine Schutzfähigkeit verneint hat (zur Unterscheidungskraft BPatG MarkenR 2000, 437 - COOL-MINT; zum Freihaltungsbedürfnis BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt von BGH GRUR 2003, 882; vgl im übrigen auch zu schutzbegründenden Bestandteilen bei dreidimensionalen Marken BPatG GRUR 2002, 163, 165 - BIC-Kugelschreiber).
- BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cool Cassis" - keine …
Die angesprochenen Verbraucher werden deshalb hierin keinen Herkunftshinweis sehen (vgl. PAVIS PROMA BPatG 25 W (pat) 242/99 - COOLMINT; PAVIS PROMA HABM R 1000/07 - 2 v. 17. Oktober 2007 - COOL & FRESH). - BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 39/09 Denn unabhängig davon, dass in einer Reihe von Fällen Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Cool" wegen ihres jeweiligen ohne weiteres erkennbaren warenbeschreibenden Hinweises auf "kühl, frisch" vom Bundespatentgericht als nicht schutzfähig angesehen worden sind (vgl. PAVIS PROMA, BPatG 32 W (pat) 69/99 -Cool Fresh; PAVIS PROMA, BPatG 32 W (pat) 295/95 -DRY COOL -für u. a. "Süßwaren"; PAVIS PROMA BPatG 25 W (pat) 242/99 -Cool-Mint), hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Anmelder aus der Eintragung vergleichbarer oder identischer Marken keinen Anspruch auf Eintragung auch seiner Anmeldung in das Markenregister herleiten kann.
- BPatG, 15.08.2006 - 25 W (pat) 68/04 Dieser Grundsatz kann nicht nur gelten, wenn die Feststellung eines Schutzhindernisses nähere Überlegungen erfordert, sondern ist in gleicher Weise von Bedeutung für Fallkonstellationen, in denen es darum geht, ob ein bei unbefangener Betrachtung bestehendes Schutzhindernis - hier aufgrund des beschreibenden Aussagegehalts der Wortkombination - im Gesamteindruck überwunden werden kann durch Umstände, denen ein kennzeichnender Charakter allenfalls nach analytischer Betrachtungsweise und weiteren Überlegungen beigemessen werden könnte (vgl. BPatG MarkenR 2000, 437 - COOL-MINT).
- BPatG, 25.10.2001 - 25 W (pat) 177/01 Denn sowohl bei akustischer als auch bei visueller Wahrnehmung ist es ohne weiteres und ohne analysierende Betrachtung (vgl hierzu BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BGH MarkenR 1999, 349 - YES; BGH BlPMZ 2000, 190 - St. Pauli Girl) nahegelegt, das fehlende Wort "mit" gedanklich mitzulesen oder zu einer sinnvollen Aussage zu ergänzen, zumal sich kein hiervon abweichendes Verständnis der Wortfolge oder eine hiermit verbundene Mehrdeutigkeit der Aussage aufdrängt und diese deshalb auch nicht als interpretationsbedürftig empfunden wird (vgl auch BPatG MarkenR 2000, 437 - COOL-MINT - zur Wahrnehmung optisch erst nach eingehender Analyse erkennbarer Effekte).
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