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Rechtsprechung
   BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3028
BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R (https://dejure.org/1999,3028)
BSG, Entscheidung vom 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R (https://dejure.org/1999,3028)
BSG, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - B 6 KA 18/99 R (https://dejure.org/1999,3028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    SGG § 164 Abs 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwalt - Anwaltsverschulden - Revisionsbegründungsfrist - Berechnung von Fristen - Berechnung durch Personal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Berechnung der Revisionsbegründungsfrist durch Büropersonal des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 475
  • MedR 2000, 382
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, …

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Einen Hinweis darauf, daß die in der Neufassung des § 166 Abs. 2 Satz 2 SGG nF genannten Angestellten ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte vor dem Bundessozialgericht (BSG) zugelassen sind, brauchte sie nicht zu enthalten (vgl BSG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - und vom 8. Juli 1999 - B 9 SB 21/99 B -).

    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung - …

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).
  • BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).
  • BVerwG, 10.12.1991 - 5 B 125.91

    Beschwerdebegründungsfrist - Büropersonal

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).
  • BSG, 08.07.1999 - B 9 SB 21/99 B

    Belehrung über beim BSG einzulegende Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Einen Hinweis darauf, daß die in der Neufassung des § 166 Abs. 2 Satz 2 SGG nF genannten Angestellten ebenfalls als Prozeßbevollmächtigte vor dem Bundessozialgericht (BSG) zugelassen sind, brauchte sie nicht zu enthalten (vgl BSG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - und vom 8. Juli 1999 - B 9 SB 21/99 B -).
  • BGH, 03.05.1994 - VI ZB 44/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R
    Der Prozeßbevollmächtigte darf dazu befähigten Angestellten die Berechnung solcher Fristen überlassen, die häufig vorkommen sowie einfach zu berechnen sind und durch den Ablauf der Gerichtsferien nicht beeinflußt werden (sog Routinefristen) (vgl BGH, Beschluß vom 3. Mai 1994, NJW 1994, 2552 unter 1.).
  • BSG, 14.08.2012 - B 6 KA 10/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschulden des Prozessbevollmächtigten selbst …

    Nicht delegierbar ist insbesondere die Berechnung der Begründungsfristen für Revisionen und Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden (s BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43 f = MedR 2000, 382, 383 - zur ausnahmsweisen Delegierbarkeit im Fall "häufig wiederkehrender Vorgänge" vgl BVerwG vom 28.2.2002 - 6 C 23/01 - Juris RdNr 6; BVerwG vom 2.2.2011 - 6 C 44/10 - Juris RdNr 2; - vgl zum Fall der Spezialisierung auf die Führung von Revisionsverfahren: BSG vom 18.12.1999 - B 6 KA 18/99 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 44 = MedR 2000, 382, 383).

    Zudem kann es im Regelfall im Zusammenhang mit Beschwerdebegründungsfristen ohnehin nicht auf Mitwirkungshandlungen der Mitarbeiter ankommen, weil die Verantwortung für die Berechnung solcher Fristen im Regelfall nicht auf Mitarbeiter delegiert werden darf (vgl oben mit Hinweis auf B SG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43 f usw).

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 P 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - …

    Daher kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass ihrem Büropersonal die teilweise voneinander abweichenden Regelungen des Revisionsverfahrensrechts der einzelnen Verfahrensordnungen hinreichend vertraut sind (…BSG Beschluss vom 7.7.1999 - B 3 P 4/99 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 13 S 40; offengelassen in BSG Beschluss vom 29.4.2014 - B 10 ÜG 5/13 R - Juris RdNr 6; vgl zur Revisionsbegründungsfrist BSG Beschluss vom 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43 f; zur Nichtzulassungsbeschwerdefrist BSG Beschluss vom 27.7.2005 - B 11a AL 93/05 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 14/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …

    Diesen trifft kein Verschulden in eigener Person, denn nach dem Sachverhalt, wie er von ihm unwiderleglich vorgetragen wird, nahm er die ihm selbst obliegende Aufgabe der Berechnung der Frist fehlerfrei vor (zu dieser Obliegenheit siehe BSG, Beschluss vom 28.12.1999, SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43 f; Beschluss vom 28.6.2005 - B 6 KA 21/05 R).
  • BSG, 29.06.2010 - B 6 KA 4/10 R
    16 Wegen der Besonderheiten bei den im Revisionsverfahren in der Sozialgerichtsbarkeit zu beachtenden Fristen (s hierzu BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 44 und insbesondere BSG Beschluss vom 28.6.2005 - B 6 KA 21/05 R - unveröffentlicht) darf deren Berechnung grundsätzlich nicht dem Personal überlassen werden, weil es sich insoweit nicht um Routineangelegenheiten handelt (…BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 12 S 35 f;… BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 13 S 40; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43 f; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 und Nr. 243).

    Auch ist die Führung von Revisionsverfahren für Rechtsanwälte typischerweise keine Routineangelegenheit, denn diese Vertretungen kommen bei ihnen im Allgemeinen nur gelegentlich vor (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).

  • SG Trier, 13.06.2018 - S 5 KR 58/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGG kann nicht gewährt werden, wenn den Prozessbevollmächtigten ein Auswahl-, Überwachungs- oder Organisationsverschulden trifft (vgl BSG vom 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R = SozR 3-1500 § 67 Nr. 15).

    Rn. 21 Zwar ist das Verschulden einer Hilfsperson, derer sich der Prozessbevollmächtigte bei untergeordneten Hilfstätigkeiten bedient, etwa bei der Absendung der Klage, dem Säumigen nicht zuzurechnen, doch kann eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, wenn den Prozessbevollmächtigten insoweit ein Auswahl-, Überwachungs- oder Organisationsverschulden trifft (vgl. BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15).

  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - …

    Die Führung von Revisionsverfahren ist für Rechtsanwälte typischerweise keine Routineangelegenheit; diese Vertretungen kommen bei ihnen im Allgemeinen nur selten vor (vgl BSG vom 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43).
  • BSG, 10.11.2008 - B 3 KR 17/08 R
    7 Das dem Kläger zuzurechnende Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist darin zu sehen, dass dieser nicht alles ihm Zumutbare getan und veranlasst hat, damit die Frist zur Begründung des Rechtsmittels gewahrt wird (BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15; BGH NJW 1990, 1239; BGH NJW-RR 2005, 498 mwN).

    Die korrekte Berechnung und Notierung einer Rechtsmittelbegründungsfrist hat ein Rechtsanwalt eigenverantwortlich zu überprüfen (zur Revisionsbegründungsfrist BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15), und zwar bereits dann, wenn ihm die Handakten zur Einlegung des Rechtsmittels vorgelegt werden (BGH NJW-RR 2005, 498 und 1085; OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 1085, 1086).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09

    Arbeitslosenversicherung

    Insbesondere die Notierung und Überwachung von Fristen gehört zu den Tätigkeiten, die ein Anwalt einen hierzu befähigten Angestellten überlassen kann (BSG…, Beschluss vom 02.09.2009, a.a.O. sowie Beschluss vom 28.12.1999, SozR 3 - 1500 § 67 Nr. 15).
  • BSG, 25.11.2015 - B 6 KA 37/15 R
    Die Führung von Revisionsverfahren ist für Rechtsanwälte typischerweise keine Routineangelegenheit; diese Vertretungen kommen bei ihnen im Allgemeinen nur selten vor (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43).
  • BSG, 29.04.2014 - B 10 ÜG 5/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung …

    Die Führung von Revisionsverfahren ist für Rechtsanwälte typischerweise keine Routineangelegenheit; diese Vertretungen kommen bei ihnen im Allgemeinen nur selten vor (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 15 S 43). Der Senat braucht nicht abschließend zu vertiefen, ob und inwieweit die Berechnung der Frist zur Einlegung der Revision der Bürokraft überlassen werden durfte, wenn - wie hier - der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die von seiner Büroangestellten ermittelten unterschiedlichen Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln in drei Parallelfällen vor Eintragung in den Fristenkalender eigenhändig überprüfte.
  • SG Trier, 20.12.2019 - S 4 R 108/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung in …

  • BSG, 18.05.2011 - B 5 R 94/11 B
  • BSG, 06.11.2008 - B 12 KR 12/08 R
  • BSG, 03.09.2008 - B 2 U 178/08 B
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