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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2069
BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; ZHG § 2 Abs. 2; ; BAFöG § 5 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Approbation als Zahnarzt - Ausbildung im Ausland - Sachverhaltsaufklärung - Sachkunde des Gerichts - Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Ausbildungsgang - Besondere Sachkunde - Gleichwertigkeitsprüfung - Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; ZHG § 2 Abs. 2; BAFöG § 5 Abs. 4
    Approbation als Zahnarzt; Ausbildung im Ausland; Sachverhaltsaufklärung; eigene Sachkunde des Tatsachengerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 455
  • NVwZ 2002, 736 (Ls.)
  • DÖV 2002, 875
  • MedR 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00

    Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 Abs. 2 ZHG bemisst sich nach objektiven Umständen im Hinblick auf den vom Antragsteller absolvierten Ausbildungsgang, nicht nach seinen - durch Prüfung zu ermittelnden - Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00).

    Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach objektiven Umständen zu bemessen ist; maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 -).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).

    Darüber hinaus spricht nach wie vor entscheidend gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die zur Feststellung der subjektiven Kenntnisse und Fertigkeiten erforderliche Prüfung einer normativen Regelung bedürfte (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 95).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 231/95

    Voraussetzung eigener Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung, …

    Sieht das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, obwohl sie sich ihm aufdrängen musste, gilt nichts anderes; auch in diesem Fall muss das Gericht seine Sachkunde in einer Weise dartun und belegen, dass seine Bewertung von den Beteiligten und von der Rechtsmittelinstanz nachvollzogen werden kann (Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit, …

    Das deckt sich mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 85 , vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 88 , vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44 = Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 23 und vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 106; Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 , vom 22. September 2005 - BVerwG 3 B 46.05 - [...] und vom 25. Juni 2007 - BVerwG 3 B 108.06 - [...]).

    Die Verwaltungsgerichte sind bei der Prüfung der Gleichwertigkeit nicht generell verpflichtet, einen Sachverständigen beizuziehen, sondern nur soweit diese Prüfung eine besondere Sachkunde erfordert ( Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer …

    Rn. 62 Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin zur Überzeugung des Senats - ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurft hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 3 B 134.00 -, juris Rn. 8 m.w.N.) - nachgewiesen, dass die sich aus den festgestellten bedeutenden Abweichungen hinsichtlich der Dauer der Ausbildung in den Fächern Radiologie, Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung, Kieferorthopädie und Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ergebenden wesentlichen Unterschiede durch die zahnärztliche Berufspraxis und die hierdurch erworbenen Kenntnisse beseitigt sind.
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