Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14373
VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01 (https://dejure.org/2002,14373)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 (https://dejure.org/2002,14373)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 10 E 3916/01 (https://dejure.org/2002,14373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, § 2 Abs 1 HeilBerG HE, § 5 Abs 1 HeilBerG HE, § 10 Abs 1 HeilBerG HE, § 17 Abs 1 HeilBerG HE
    Arzt; Kammerbeitrag; Bemessung; Grundlagenforscher; Beitragsreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MedR 2002, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01
    Ärztliche Grundlagenforschung an einer wissenschaftlichen Hochschule ist Ausübung des ärztlichen Berufs und begründet eine Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer mit korrespondierender Beitragspflicht; eine diesbezügliche landesrechtliche Regelung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (wie BVerwGE 39, 100 ff; BVerwG, NJW 1997, 814-816).

    Angesichts des Aufgaben- und Tätigkeitsfeldes der Landesärztekammer Hessen nimmt diese zum anderen legitime öffentliche Aufgaben wahr, die es rechtfertigen, alle approbierten und im Land Hessen ihren Beruf ausübenden Ärzte als Pflichtmitglieder in die Kammer einzubeziehen (vgl. BVerwGE 39, 100).

    Rn. 24 Als Pflichtmitglied in der Landesärztekammer Hessen muss der Kläger sich auch an den Kosten beteiligen, die durch die Tätigkeit dieser Kammer entstehen (BVerwGE 39, 100, 105; BVerwG v. 30. Januar 1996, 1 C 9/93).

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01
    Ärztliche Grundlagenforschung an einer wissenschaftlichen Hochschule ist Ausübung des ärztlichen Berufs und begründet eine Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer mit korrespondierender Beitragspflicht; eine diesbezügliche landesrechtliche Regelung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (wie BVerwGE 39, 100 ff; BVerwG, NJW 1997, 814-816).

    Rn. 24 Als Pflichtmitglied in der Landesärztekammer Hessen muss der Kläger sich auch an den Kosten beteiligen, die durch die Tätigkeit dieser Kammer entstehen (BVerwGE 39, 100, 105; BVerwG v. 30. Januar 1996, 1 C 9/93).

    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 93, 725, und vom 30. Januar 1996, 1 C 9/93) ist grundsätzlich bei unterschiedlicher Ausgestaltung des Berufsfeldes als Ausfluss des Äquivalenzprinzips eine Differenzierung auch in beitragsmäßiger Hinsicht erforderlich, da beispielsweise Ärzte in Praxis, im öffentlichen Dienst oder in der Grundlagenforschung in unterschiedlichem Umfang Nutzen aus der Kammertätigkeit ziehen und dieser unterschiedliche Nutzen Ausfluss der spezifischen berufsfeldbezogen Tätigkeit ist (vgl. auch VG Osnabrück vom 19.05.1999, 6 A 220/97).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01
    3 St 4/89">NJW 90, 786 und DVBl. 93, 725; VGH Baden-Württemberg, DVBl. 97, 958).

    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 93, 725, und vom 30. Januar 1996, 1 C 9/93) ist grundsätzlich bei unterschiedlicher Ausgestaltung des Berufsfeldes als Ausfluss des Äquivalenzprinzips eine Differenzierung auch in beitragsmäßiger Hinsicht erforderlich, da beispielsweise Ärzte in Praxis, im öffentlichen Dienst oder in der Grundlagenforschung in unterschiedlichem Umfang Nutzen aus der Kammertätigkeit ziehen und dieser unterschiedliche Nutzen Ausfluss der spezifischen berufsfeldbezogen Tätigkeit ist (vgl. auch VG Osnabrück vom 19.05.1999, 6 A 220/97).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01
    3 St 4/89">NJW 90, 786 und DVBl. 93, 725; VGH Baden-Württemberg, DVBl. 97, 958).
  • VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05

    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen; …

    Voraussetzung für die Annahme, eine Person übe den Beruf i.S.d. § 2 Abs. 1 HeilbG aus, ist darüber hinaus nicht ausschließlich eine freiberufliche psychotherapeutische oder heilende Tätigkeit, sondern es genügt eine Tätigkeit, bei der die psychotherapeutischen Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können, worunter insbesondere auch Tätigkeiten in Klinik und Praxis, Forschung und Lehre, für Wirtschaft, Industrie und Medien fallen (vgl. VG Gießen, Urteile vom 07.02.2005 - 10 E 3873/04 - und vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -), oder auch "Randgruppen", die in Grenzbereichen zu anderen Wissenschaften tätig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -), wenn die mit der Qualifikation als Psychologischer Psychotherapeut erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden oder genutzt werden können (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 29.07.20005 - 7 K 6/05 - ähnlich auch VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -).

    Ein einzelner Angehöriger des psychotherapeutischen Berufs hat insoweit kein Anspruch auf Ermäßigung mit der Begründung, seine spezielle Tätigkeit weiche von der berufsspezifisch typischen Tätigkeit derart ab, dass er - individuell - eine andere beitragsmäßige Veranlagung fordern könne (vgl. insoweit auch VG Gießen, Urteil vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -).

  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer …

    Rn. 18 Ausgehend hiervon hat die Rechtsprechung als Ausübung des ärztlichen Berufs bzw. als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Kammerrechts auch folgende Tätigkeiten angesehen: Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten (…BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, a.a.O.; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschl. v. 21.03.2003 - 2/03 -, juris;… Nieders.OVG, Urt. v. 23.09.1988, MedR 1989, 104;… OVG Lüneburg, Urt. v. 09.12.1959, OVGE 15, 377; VG Gießen, Urt. v. 25.02.2002, MedR 2002, 523), Arzt im öffentlichen Dienst und in der Gesundheitsverwaltung (…BVerwG, Urt. v. 25.11.1971, a.a.O.;… Nieders.OVG, Urt. v. 02.07.2003, MedR 2003, 643; Beschl. v. 09.12.2002, NVwZ-RR 2003, 664;… Urt. v. 13.12.2001, MedR 2002, 477;… Urt. v. 06.09.1996 - 8 L 728/95 - juris;… VG Göttingen, Urt. v. 14.09.2005 - 1 A 207/04 - juris;… VG Schwerin, Urt. v. 15.07.1999 - 8 A 896/94 - juris), wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Pharmaindustrie (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1990, NJW 1990, 2335;… VG Berlin, Urt. v. 16.11.2005 - 14 A 85.03 - juris), Vorstandstätigkeit bei der Ärztekammer (…VG Berlin, Urt. v. 20.04.2005 - 14 A 109.01 - juris).
  • VG Berlin, 20.04.2005 - 14 A 109.01

    Festsetzungsbescheide der Ärztekammer Berlin betreffend den Beitrag zur …

    Eine Ärztekammer ist nicht gehalten, bei der Beitragsbemessung allen Besonderheiten ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen, im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Beitragsordnung kann sie vielmehr in sachlich vertretbarem Rahmen auch Pauschalierungen vornehmen (…OVG Berlin OVGE 20, 130, 136, OVG Lüneburg MedR 1989, 104, 106, BVerwG, Urt. v 10 September 1974, Buchholz 418 00 Nr. 23), nicht jeder Einzelfall muss einer besonderen Lösung zugeführt werden (VG Gießen, Urt. v 25 Februar 2002, MedR 2002, 523, 524).
  • VG Oldenburg, 26.09.2008 - 7 A 740/08

    Beitragspflicht für die Ärztekammer (hier: Gutachter des Medizinischen Dienstes …

    Ein unterschiedlicher Vorteil von Angehörigen differenzierbar ausgestalteter Berufsfelder aus der Kammertätigkeit muss sich lediglich in einem differenzierten Beitragsmaßstab niederschlagen, wobei eine typisierende und generalisierende Bewertung eines spezifischen berufsfeldbezogenen Vorteils zu fordern und auch ausreichend ist (VG Gießen, Urteil vom 25. Februar 2002 - 10 E 3916/01 - zitiert nach Juris, hält mit dieser Begründung eine Reduzierung des Beitrags von lediglich 20 % für theoretische Grundlagenforschung in Hessen für rechtmäßig).
  • VG Köln, 27.10.2004 - 9 K 2843/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines staatlich geprüften …

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814 ff. zur Berufsausübung als Apotheker; OVG NW, Urteil vom 17.03.1989 - 5 A 1013/87 - zur Berufsausübung als Arzt; Urteile der Kammer vom 03.03.1999 - 9 K 5326/96 - und vom 20.05.1999 - 9 K 3051/96 - jeweils zur Berufsausübung als Apotheker; VG Gießen, Urteile vom 03.05.1990 - V/1 E 997/89 - zur Berufsausübung als Apotheker und vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 - zur Berufsausübung als Arzt; VG Kassel, Urteil vom 26.07.2004 - 5 E 1194/04 - zur Berufsausübung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut; Narr, Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl., Stand April 2003, Band 2, Rn. B 39 zur ärztlichen Tätigkeit.
  • VG Kassel, 26.07.2004 - 5 E 1194/04
    Denn eine Berufsausübung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Heilberufsgesetz und § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung, die eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer für einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten begründet, liegt bereits vor, wenn der betroffene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut eine Tätigkeit ausübt, bei der die Kenntnisse, die Voraussetzung für die Approbation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten waren, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können (ebenso, VG Gießen, Urteil vom 25 02.2002, Az. 10 E 3916/01, in Bezug auf den ärztlichen Beruf).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Gießen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht