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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2009 - 25 W 63/09   

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https://dejure.org/2009,11559
OLG Hamm, 10.02.2009 - 25 W 63/09 (https://dejure.org/2009,11559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2009 - 25 W 63/09 (https://dejure.org/2009,11559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 25 W 63/09 (https://dejure.org/2009,11559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13; ; ZPO § 307; ; MarkenG § 140 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 3; RVG -VV Nr. 3104
    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2009, 425
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2009 - 25 W 63/09
    Zum anderen ist der besondere Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen, das auf eine rasche, vereinfachte, an Hand der Prozessakten vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung zugeschnitten und vom Gesetzgeber knapp, bündig und formal ausgestaltet worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 1523-1525).
  • OLG Hamburg, 29.09.2006 - 8 W 164/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2009 - 25 W 63/09
    Dieser besondere Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens gebietet es im vorliegenden Zusammenhang, sich zum Nachweis der Tätigkeit des Patentanwalts und der dadurch verursachten Kosten mit den dargestellten Anforderung zu begnügen (zur Verfahrensgebühr, vgl. Hanseatisches OLG MDR 2007, 369-370).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG, die grundsätzlich dann entsteht, wenn ein Rechtsanwalt oder in einer Patentstreitsache ein Patentanwalt für seine Partei an einem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termin teilnimmt, wird vom Auftraggeber eines Rechtsanwalts auch dann geschuldet, wenn - wie es hier geschehen ist - in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, gemäß § 307 ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG; vgl. hierzu Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 307 Rdnr. 12).

    Entscheidend ist allein, ob der Patentanwalt an der von dem Prozessbevollmächtigten entfalteten Tätigkeit mitgewirkt hat (vgl. Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Köln, Mitt. 2006, 286; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).

    Für eine solche gebührenauslösende Mitwirkung genügt nach zutreffender, vom erkennenden Senat geteilter Auffassung die Mitwirkung des Patentanwaltes an der Vorlage der Klageschrift (OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).

    Wenn der Patentanwalt an dieser Tätigkeit mitgewirkt hat, steht ihm hierfür eine gleich hohe Vergütung wie dem Prozessbevollmächtigten zu (OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).

    Für die Annahme einer Mitwirkung des Patentanwaltes bei der Vorlage der Klageschrift genügt hier, dass dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens in der Klageschrift angezeigt worden ist und die Beklagte die Mitwirkung eines Patentanwalts nicht bestreitet; einer näheren Darlegung der konkreten Tätigkeit des Patentanwalts bedarf es unter diesen Umständen nicht (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).

  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Damit und mit der Vorlage der Kostenrechnung ist die Mitwirkung glaubhaft gemacht gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2011 - 6 W 107/10 - = juris Rn 2; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2009 - 25 W 63/09 - = juris Rn 8).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07   

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LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07 (https://dejure.org/2008,31516)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.04.2008 - 15 O 671/07 (https://dejure.org/2008,31516)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. April 2008 - 15 O 671/07 (https://dejure.org/2008,31516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 838
  • Mitt. 2009, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06

    Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Dies gilt auch soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2007 in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 15 O 698/06 offensichtlich meint, eine Herabsetzung und ein Unterschreiten des vom Bundesgerichtshof bezeichneten Regelstreitwertes sei bereits deswegen geboten, weil es "lediglich" um eine Verletzung und nicht um die Löschung der Marke gehe.

    Nicht zu folgen vermag das Gericht auch der auf die bereits oben genannte Entscheidung im Verfahren 15 O 698/06 gestützten Auffassung, ein Anspruch auf Ersatz der bei der Verwarnung durch die Einschaltung eines Patentanwaltes entstandenen Kosten bestehe nicht.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Der durch die Übersendung dieser Rechnung gegenüber der Beklagten entstandenen Freistellungsanspruch hat sich aber auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die endgültige Verweigerung des Ausgleichs der Forderung durch die Beklagte in einem Zahlungsanspruch (vergl. BGH NJW 2004, 1868 = MDR 2004, 520 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 355/02] ).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Zwar ist zutreffend, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, in der er im Hinblick auf Markenstreitigkeiten 50 000, 00 Euro als Regelstreitwert bezeichnet hat, ein Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahren betraf ( BGH GRUR 2006, 704).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Nur in dem Falle, dass es die Löschung der Marke aufgrund des betriebenen Löschungsverfahrens als hochgradig wahrscheinlich ansieht, kann es das Verletzungsverfahren bis zum Abschluss des anhängigen Löschungsverfahrens aussetzen (vergl. BGH GRUR 2002, 814 [BGH 06.12.2001 - I ZR 136/99] "Festspielhaus"; GRUR 2000, 888 [BGH 03.11.1999 - I ZR 136/97] "MAG-LITE").
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus LG Berlin, 08.04.2008 - 15 O 671/07
    Nur in dem Falle, dass es die Löschung der Marke aufgrund des betriebenen Löschungsverfahrens als hochgradig wahrscheinlich ansieht, kann es das Verletzungsverfahren bis zum Abschluss des anhängigen Löschungsverfahrens aussetzen (vergl. BGH GRUR 2002, 814 [BGH 06.12.2001 - I ZR 136/99] "Festspielhaus"; GRUR 2000, 888 [BGH 03.11.1999 - I ZR 136/97] "MAG-LITE").
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Rechtsprechung
   BPatG, 15.04.2009 - 1 ZA (pat) 14/08   

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https://dejure.org/2009,36699
BPatG, 15.04.2009 - 1 ZA (pat) 14/08 (https://dejure.org/2009,36699)
BPatG, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 ZA (pat) 14/08 (https://dejure.org/2009,36699)
BPatG, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 ZA (pat) 14/08 (https://dejure.org/2009,36699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 1196
  • Mitt. 2009, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BPatG, 15.04.2009 - 1 ZA (pat) 14/08
    Dabei ist besonders zu beachten, dass jede Partei die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten hat, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2007, 2257 f., Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl, § 91 Rdnr. 12 m. w. N).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 27 W 3/00

    Notwendigkeit der Kosten von nicht anwaltlichen Vertretern für eine

    Auszug aus BPatG, 15.04.2009 - 1 ZA (pat) 14/08
    In Anbetracht dieses Umstands konnte die Klägerin auch die Einnahme eines förmlichen Augenscheins durch die jeweiligen Senate nicht erwarten und die dadurch entstehenden Kosten zur entsprechenden Rechtsverfolgung nicht für erforderlich halten (vgl. OLG Düsseldorf, I - 27 W 3/00, Beschluss vom 4. Mai 2004, Rdnr. 6, veröffentlicht in juris).
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