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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,381
BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Carvedilol II

    EPÜ Art. 52 Abs. 4; PatG § 5 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Carvedilol II

  • Judicialis

    EPÜ Art. 52 Abs. 4; ; PatG § 5 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Verabreichung einer für die Behandlung einer bestimmten Krankheit vorgesehenen Medizin als therapeutisches Verfahren zur Behandlung des menschlichen Körpers; Elemente für die Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 4 ; PatG § 5 Abs. 2
    "Carvedilol II"; Begriff des therapeutischen Verfahrens zur Behandlung des menschlichen Körpers; Behandlung einer Dosierungsempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 215
  • NJW 2007, 1366 (Ls.)
  • GRUR 2007, 404
  • GRUR Int. 2007, 423
  • Mitt. 2007, 224
 
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Wird zitiert von ... (225)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Sie ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (Abgrenzung zu BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin).

    Es ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffs zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (vgl. BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin), sondern folgt dieser.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine solche Verwendung einer chemischen Substanz nicht durch § 5 Abs. 1 PatG vom Patentschutz ausgenommen (grundlegend BGHZ 88, 209, 215 - Hydropyridin).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Bei als solchen bekannten Arzneimitteln hat der Senat bisher Neuheit nur angenommen, wenn es um die Herrichtung des Stoffes für die Behandlung einer Krankheit ging, die mit ihm bisher nicht therapiert worden war (…Sen., aaO - Hydropyridin; BGHZ 164, 220 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Der Senat hat die Nebeninterventionen durch Beschluss vom 17. Januar 2006 zugelassen (BGHZ 166, 18 - Carvedilol I).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Das Streitpatent ist, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.06.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe; insoweit nicht in BGHZ 133, 57 abgedruckt).
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im …

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Berufung herangezogenen Entscheidung BGHZ 101, 159 - Antivirusmittel.
  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund - …

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Die Bewertung der für eine Erfindung aufzubringenden Entwicklungsarbeit hängt davon ab, welche Kenntnisse und Fähigkeiten von einem mit Neuerungen auf dem jeweiligen Fachgebiet betrauten Fachmann erwartet werden dürfen (Sen. in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.02.2000 - X ZR 166/97 - Warenregal, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 365, 369 f.).
  • EuG - T-82/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hansen / Rat

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob die Aufnahme der nicht patentfähigen Dosierungsempfehlung dazu führt, dass die Patentansprüche des Hauptantrags insgesamt vom Schutz ausgeschlossen sind, wie dies etwa das Europäische Patentamt annimmt (…vgl. etwa Beschl. v. 11.06.1997 - T 329/94, GRUR Int. 1998, 608 - Verfahren zur Blutextraktion/BAXTER; v. 15.05.1995 - T 82/93, GRUR Int. 1996, 945 - Herzphasensteuerung/TELECTRONICS).
  • BPatG, 22.03.1996 - 14 W (pat) 116/94
    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Soweit das Bundespatentgericht in seiner neueren Praxis (Urt. v. 22.03.1996 - 14 W (pat) 116/94, GRUR 1996, 868 - Knochenzellenpräparat) hierzu einen anderen Standpunkt einnimmt, ist ihm nicht beizutreten.
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Dieser Fachmann ist, wie der gerichtliche Sachverständige bestätigt hat, in ein Team von Spezialisten eingebunden, das sich mit dem Auffinden neuer Wirkstoffe und mit deren Entwicklung befasst (vgl. dazu auch BGHZ 170, 215 Tz. 26 - Carvedilol II).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: …

    Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 Rn. 15 - Carvedilol II).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …

    Rn. 16 aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4048
BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05 (https://dejure.org/2006,4048)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2006 - X ZR 133/05 (https://dejure.org/2006,4048)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/05 (https://dejure.org/2006,4048)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsberufungsverfahrens; Erstreckung der freien Akteneinsicht auf die in einem parallel laufenden Verletzungsverfahren eingereichten Kopien von Aktenteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 99
    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 133
  • Mitt. 2007, 224
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Allerdings kann der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.).
  • BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; BPatGE 25, 34, 35; BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; BGH GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 99, Rdnr. 37).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den Antragsteller darzulegen und eine Abwägung unter den beteiligten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

    Danach unterliegen beispielsweise in das Nichtigkeitsverfahren eingeführte Aktenteile aus Patentverletzungsverfahren - ungeachtet der für das Verletzungsverfahren geltenden Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO - der uneingeschränkten Akteneinsicht, solange nicht ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse geltend gemacht ist, etwa von dem Nichtigkeitskläger, der ein schutzwürdiges Interesse daran haben kann, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents einem Wettbewerber nicht offenbart werden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII m. w. Nachw.).

  • BPatG, 15.03.2012 - 3 ZA (pat) 9/12
    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

    Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses - und eines damit vergleichbaren Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Verfügung -, die von den Parteien in das Nichtigkeitsverfahren eingeführt worden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung aber grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und - sofern ein solches substantiiert dargetan ist - von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BPatG, 08.03.2012 - 3 ZA (pat) 7/12
    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

    Kopien von Aktenteilen eines anderen Prozesses, insbesondere eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien in das Nichtigkeitsverfahren eingeführt worden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung aber grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und - sofern ein solches substantiiert dargetan ist - von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11
    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

    Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).

    Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).

  • BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12

    Gewährung von Einsicht in die Akten eines patentrechtlichen …

    Im Übrigen erfordert die Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens weder die Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch die Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/06, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Allerdings kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus, vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441 f. - Akteneinsicht IX - auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05 - Akteneinsicht XVIII;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2018 - X ZR 110/17

    Akteneinsicht XXIII - Patentnichtigkeitssache: Pflicht des Antragstellers zur …

    Rn. 5 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf ein Antrag auf Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07

    Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133).
  • BPatG, 17.02.2016 - 4 ZA (pat) 1/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht bei Geheimhaltungsvereinbarung" …

    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 99 Rn. 36).

    Erst wenn von einem Beteiligten ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 99 Rdn. 26 ff.;… Busse, a. a. O., § 99 Rn. 25 ff.).

  • BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
  • BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
  • BPatG, 06.09.2011 - 3 ZA (pat) 40/11
  • BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 37/15

    Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens

  • BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10

    Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …

  • BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …

  • BPatG, 26.09.2016 - 7 ZA (pat) 4/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - zur Akteneinsicht betreffend …

  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12
  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12
  • BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12
  • BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12
  • BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
  • BPatG, 23.02.2011 - 3 ZA (pat) 83/10
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