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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3752
BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11 (https://dejure.org/2013,3752)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - X ZR 70/11 (https://dejure.org/2013,3752)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - X ZR 70/11 (https://dejure.org/2013,3752)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Erfindung der technischen Lehre eines Patents gilt es auch schöpferische Beiträge zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Mitt. 2013, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11
    Maßgeblich für die Erfassung einer möglichen schöpferischen Beteiligung an dem Gegenstand des Schutzrechts ist deshalb nicht allein die Formulierung der Ansprüche, sondern der Gesamtinhalt der Patentanmeldung einschließlich der Beschreibung und der Zeichnungen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011, GRUR 2011, 903 Rn. 17 - Atemgasdrucksteuerung).

    Auf die Fassung der Ansprüche des erteilten oder später beschränkten Patents kommt es dabei nur insofern an, als sich aus ihnen ergeben kann, dass ein Teil der in der Beschreibung dargestellten Erfindung nicht (mehr) zu demjenigen Gegenstand gehört, für den mit dem Schutzrecht Schutz gewährt wird, weil eine beschriebene Ausführungsform nicht (mehr) unter die Ansprüche subsumiert werden und daher eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand auch nicht begründen kann (BGH, Urteile vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77, BGHZ 73, 337, 343 f. - Biedermeiermanschetten; vom 17. Mai 2011 aaO Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11
    Schöpferische Beiträge zu der Erfindung (s. dazu BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 unter 1 a mwN - Rollenantriebseinheit) können sich vielmehr auch in technischen Merkmalen von Ausführungsbeispielen und anderen Hinweisen der Beschreibung zu möglichen Ausgestaltungen der Erfindung widerspiegeln.
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - X ZR 70/11
    Auf die Fassung der Ansprüche des erteilten oder später beschränkten Patents kommt es dabei nur insofern an, als sich aus ihnen ergeben kann, dass ein Teil der in der Beschreibung dargestellten Erfindung nicht (mehr) zu demjenigen Gegenstand gehört, für den mit dem Schutzrecht Schutz gewährt wird, weil eine beschriebene Ausführungsform nicht (mehr) unter die Ansprüche subsumiert werden und daher eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand auch nicht begründen kann (BGH, Urteile vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77, BGHZ 73, 337, 343 f. - Biedermeiermanschetten;… vom 17. Mai 2011 aaO Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen …

    Dabei geht es aber nicht darum, ob der Patentanspruch auf diejenige Ausführungsform beschränkt ist, die in der Beschreibung genannt ist, sondern lediglich darum, ob eine beschriebene Ausführungsform nicht mehr unter den Patentanspruch fällt, also außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand nicht begründen kann (BGH, GRUR 2011, 903, 904 - Atemgasdrucksteuerung; Mitt. 2013, 274 - Bohrwerkzeug; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis;… Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19

    Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und …

    Es genügt, dass er zur beanspruchten Lösung beigetragen hat, wobei der Gesamtinhalt der Patentanmeldung einschließlich der Beschreibung und der Zeichnungen berücksichtigt werden muss (BGH Mitt. 2013, 274 Rn 13 ff. - Bohrwerkzeug; BGH Mitt. 2013, 551 Rn 9 - Flexibles Verpackungsverhältnis), nicht allein die Patentansprüche und die darin zum Ausdruck kommenden Merkmalskombinationen.
  • LG Düsseldorf, 30.07.2013 - 4a O 27/12
    Auf die Fassung der Ansprüche des erteilten oder später beschränkten Patents kommt es dabei nur insofern an, als sich aus ihnen ergeben kann, dass ein Teil der in der Beschreibung dargestellten Erfindung nicht (mehr) zu demjenigen Gegenstand gehört, für den mit dem Schutzrecht Schutz gewährt wird, weil eine beschriebene Ausführungsform nicht (mehr) unter die Ansprüche subsumiert werden und daher eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand auch nicht begründen kann (BGH Mitt. 2013, 274 - Bohrwerkzeug).
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