Rechtsprechung
| BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen Baurechtspatents zur Herstellung flexibler Verpackungsbehältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG a.F. § 6 Abs. 2; BGB § 126
Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen Baurechtspatents zur Herstellung flexibler Verpackungsbehältnisse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Mitt. 2013, 551
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08
Atemgasdrucksteuerung
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Bei der Frage, wer (Mit-) Erfinder ist, geht es - losgelöst von der patentrechtlichen Bewertung des Gegenstands der Erfindung - darum, wem ein Recht an diesem Gegenstand zusteht (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903, Rn. 13 - Atemgasdrucksteuerung).Dabei geht es aber nicht darum, ob der Patentanspruch auf diejenige Ausführungsform beschränkt ist, die in der Beschreibung genannt ist, sondern lediglich darum, ob eine beschriebene Ausführungsform nicht mehr unter den Patentanspruch fällt, also außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand nicht begründen kann (BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).
Schließlich ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verfehlt, die einzelnen Merkmale des Patentanspruchs darauf hin zu untersuchen, ob sie für sich genommen im Stand der Technik bekannt sind, und sie bejahendenfalls für einen schöpferischen Beitrag eines Miterfinders auszuschließen (BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 21 - Atemgasdrucksteuerung).
Nur wenn diese Grundsätze beachtet werden, ist, wie erforderlich (BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 18 - Atemgasdrucksteuerung), gewährleistet, dass Gegenstand und Umfang der schöpferischen Beteiligung an einer Erfindung unabhängig davon bestimmt werden, ob auf diese Erfindung bereits ein Patent erteilt ist, wie breit der Anspruch formuliert ist, mit dem das Patent angemeldet oder erteilt ist, und in welchem Umfang ein breiter Anspruch durch spätere Entscheidungen in einem Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Beschränkungsverfahren beschränkt wird.
Die abstrahierte Fassung von Patentansprüchen ist typischerweise Ausdruck des Bemühens des Anmelders oder seines Patentanwalts, die konkrete Erfindung im naheliegenden Interesse eines weiten Patentschutzes in möglichst allgemeiner Form zum Patent anzumelden (vgl. BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 20 - Atemgasdrucksteuerung).
- BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
"Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Der für die Zuerkennung des (Mit-) Erfinderstatus' erforderliche Beitrag braucht nicht selbstständig erfinderisch zu sein und für sich allein betrachtet alle Voraussetzungen einer patentfähigen Erfindung zu erfüllen (BGH, Urteil vom 16. September 2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren).1996, 16, 18 - Gummielastische Masse; Urteil vom 16. September 2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren).
- BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89
Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs. …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Aus der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Beweiskraft eines Namenszugs als Unterschrift auf einem Banküberweisungsträger oberhalb der die Überweisung betreffenden Daten (sogenannte "Oberschrift", vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48) bzw. seitlich im oberen Bereich neben einem Quittungstext (BGH, Urteil vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829) kann nicht verallgemeinernd abgeleitet werden, dass die Wahrung der Schriftform kategorisch zu verneinen ist, wenn die Unterschrift eine Erklärung nicht in ihrer Gesamtheit räumlich abschließt (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - IX ZR 25/94, NJW 1995, 43).
- BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Aus der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Beweiskraft eines Namenszugs als Unterschrift auf einem Banküberweisungsträger oberhalb der die Überweisung betreffenden Daten (sogenannte "Oberschrift", vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48) bzw. seitlich im oberen Bereich neben einem Quittungstext (BGH, Urteil vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829) kann nicht verallgemeinernd abgeleitet werden, dass die Wahrung der Schriftform kategorisch zu verneinen ist, wenn die Unterschrift eine Erklärung nicht in ihrer Gesamtheit räumlich abschließt (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - IX ZR 25/94, NJW 1995, 43). - BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91
Nebenschrift ist keine Unterschrift
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Aus der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Beweiskraft eines Namenszugs als Unterschrift auf einem Banküberweisungsträger oberhalb der die Überweisung betreffenden Daten (sogenannte "Oberschrift", vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - XI ZR 107/89, BGHZ 113, 48) bzw. seitlich im oberen Bereich neben einem Quittungstext (BGH, Urteil vom 21. Januar 1992 - XI ZR 71/91, NJW 1992, 829) kann nicht verallgemeinernd abgeleitet werden, dass die Wahrung der Schriftform kategorisch zu verneinen ist, wenn die Unterschrift eine Erklärung nicht in ihrer Gesamtheit räumlich abschließt (vgl. insoweit etwa BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - IX ZR 25/94, NJW 1995, 43). - BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93
Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Vielmehr reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-) Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, Urteil vom 5. Juni 1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urteil vom 20. Juni 1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, Mitt. - BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98
Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Die Anerkennung als Miterfinder kann nicht mit der Begründung versagt werden, der geleistete Beitrag betreffe "nicht den springenden Punkt" der Erfindung (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 f. - Rollenantriebseinheit I). - BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77
Biedermeiermanschetten
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Deshalb darf, wie der Bundesgerichtshof bereits im Urteil "Biedermeiermanschetten" ausgesprochen hat, nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für eine die Mitberechtigung begründende Beteiligung genommen werden, sondern es ist die gesamte in dem Patent beschriebene Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - X ZR 63/77, BGHZ 73, 337, 343 f. - Biedermeiermanschetten). - BGH, 05.05.1966 - Ia ZR 110/64
Strittige Erfindung zur Herstellung der Deckschicht von Holzwerkstoffplatten - …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Vielmehr reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-) Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, Urteil vom 5. Juni 1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urteil vom 20. Juni 1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, Mitt. - BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75
Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11
Vielmehr reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-) Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, Urteil vom 5. Juni 1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urteil vom 20. Juni 1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, Mitt.
- OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11
Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen …
Rn. 75 Bei der Frage, wer (Mit-)Erfinder ist, geht es - losgelöst von der patentrechtlichen Bewertung des Gegenstands der Erfindung - darum, wem ein Recht an diesem Gegenstand zusteht (BGH, GRUR 2011, 903, 904 - Atemgasdrucksteuerung; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis).Es ist insbesondere verfehlt, die einzelnen Merkmale des Patentanspruchs darauf hin zu untersuchen, ob sie für sich genommen im Stand der Technik bekannt sind, und sie bejahendenfalls für einen schöpferischen Beitrag eines Miterfinders auszuschließen (BGH, Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis).
Die Anerkennung als Miterfinder kann auch nicht mit der Begründung versagt werden, der geleistete Beitrag betreffe "nicht den springenden Punkt" der Erfindung (BGH, GRUR 2001, 226 f. - Rollenantriebseinheit I; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis).
Deshalb reichen nur solche Beiträge nicht aus, um als (Mit-)Erfinder anerkannt zu werden, die den Gesamterfolg (gar) nicht beeinflusst haben und deshalb für die Lösung unwesentlich sind oder die nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH, GRUR 1966, 559 f. - Spanplatten; GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Mitt. 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse I; GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren; GRUR 2011, 903, 904 - Atemgasdrucksteuerung; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis;… (Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 48).
Rn. 76 Vor diesem Hintergrund darf nicht allein der Gegenstand der Patentansprüche zum Maßstab für eine die Mitberechtigung begründende Beteiligung genommen werden, sondern es ist die gesamte in dem Patent beschriebene Erfindung und deren Zustandekommen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, mit welcher Leistung der Einzelne zu der in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Erfindung beigetragen hat (BGH, GRUR 2011, 903, 904 - Atemgasdrucksteuerung
; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis;… Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 47).Dabei geht es aber nicht darum, ob der Patentanspruch auf diejenige Ausführungsform beschränkt ist, die in der Beschreibung genannt ist, sondern lediglich darum, ob eine beschriebene Ausführungsform nicht mehr unter den Patentanspruch fällt, also außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an dem geschützten Gegenstand nicht begründen kann (BGH, GRUR 2011, 903, 904 - Atemgasdrucksteuerung
; Mitt. 2013, 274 - Bohrwerkzeug; Mitt. 2013, 551, 552 - Flexibles Verpackungsbehältnis;… Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 47). - BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21
Kunststoffsack - Streit über Rechte aus einer Arbeitnehmererfindung: …
Der Senat hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11).Rn. 46 aa) Der Senat hat bereits im ersten Revisionsurteil ausgeführt, dass der Kläger und die Herren H. und L. auf der Grundlage der insoweit nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts als Miterfinder anzusehen sind (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11, Rn. 8, 13).
- OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18
Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen
Vielmehr ist eine alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Gesamtwürdigung angezeigt (BGH, Urteil vom 18.06.2013 - X ZR 103/11 -, Rn. 18, juris).
- BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
Anspruch des Berechtigten auf Übertragung eines Patents wegen widerrechtlicher …
Rn. 114 bb) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für einen schöpferischen Beitrag nicht erforderlich, dass er einen eigenständigen erfinderischen Gehalt aufweist (BGH…, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903 Rn. 14, 21 - Atemgasdrucksteuerung; Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11, Rn. 8).Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Gegenstand und Umfang der schöpferischen Beteiligung an einer Erfindung unabhängig davon bestimmt werden, ob auf diese Erfindung bereits ein Patent erteilt ist, wie breit der Anspruch formuliert ist, mit dem das Patent angemeldet oder erteilt ist, und in welchem Umfang ein breiter Anspruch gegebenenfalls durch spätere Entscheidungen in einem Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Beschränkungsverfahren beschränkt wird (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11 Rn. 11).
- OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19
Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und …
Es kommt nicht darauf an, dass der jeweilige Beitrag für sich betrachtet erfinderisch ist oder gar allein die Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllt (BGH Mitt. 2013, 551 Rn 9 - Flexibles Verpackungsverhältnis).Es genügt, dass er zur beanspruchten Lösung beigetragen hat, wobei der Gesamtinhalt der Patentanmeldung einschließlich der Beschreibung und der Zeichnungen berücksichtigt werden muss (BGH Mitt. 2013, 274 Rn 13 ff. - Bohrwerkzeug; BGH Mitt. 2013, 551 Rn 9 - Flexibles Verpackungsverhältnis), nicht allein die Patentansprüche und die darin zum Ausdruck kommenden Merkmalskombinationen.
- OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10
Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents
Insoweit hängt die Zulässigkeit der Klage nicht von der materiell-rechtlichen Frage ab, ob der Kläger tatsächlich Miteigentümer ist (so zum Streitfall BGH, Urteil vom 18.6.2013 - X ZR 103/11, Rn 15). - OLG Hamm, 08.03.2019 - 19 U 106/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Es ist auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht ausgeschlossen, dass eine Unterschrift auch erkennbar dazugehörige, aber darunter befindliche Textstücke umfasst (BGH X ZR 103/11 vom 18.06.2013, juris-Rn. 17).Dies wird auch dem sozialen Sinngehalt, welcher bei der Auslegung zu beachten ist (BGH, X ZR 103/11 v. 18.06.2013, juris-Rn. 17), bei Würdigung aller Umstände dieses konkreten Falles gerecht.
- OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 225/18
Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beim Verbraucherdarlehensvertrag: Lauf der …
Vielmehr ist eine alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Gesamtwürdigung angezeigt (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11 -, Rn. 18, juris). - OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 148/18
Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beim Verbraucherdarlehensvertrag: Lauf der …
Vielmehr ist eine alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Gesamtwürdigung angezeigt (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11 -, Rn. 18, juris). - OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
Verbraucherdarlehen zur Fahrzeugfinanzierung: Angabe eines Zinsbetrags in der …
Vielmehr ist eine alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Gesamtwürdigung angezeigt (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 103/11 -, Rn. 18, juris). - OLG Düsseldorf, 12.11.2019 - 16 U 62/19
- LG Düsseldorf, 22.08.2019 - 4c O 24/14
Tragbarer Druckübersetzer
- OLG München, 20.05.2021 - 6 U 2408/17
Voraussetzungen der widerrechtlichen Entnahme
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20
Versetzung - befristete Übertragung einer Stelle zur Erprobung
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
Widerrufsinformationen zu einem verbundenen Kauf- und Darlehensvertrag
- LG München I, 13.10.2016 - 7 O 13002/15
Einräumung einer Patentmitinhaberschaft über Vindikationsansprüche
- LG München I, 14.04.2016 - 7 O 4170/15
Anspruch auf Einräumung einer Mitinhaberschaft an Europäischen Patentanmeldungen …
- OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 6 U 230/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation
- LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20
Messrolle
- OLG Stuttgart, 04.02.2020 - 6 U 20/19
Erforderliche Unterschrift für Beginn der Widerrufsfrist
- OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 222/18
Widerrufsfristbeginn und ordnungsgemäße Widerrufsinformationen
- OLG München, 21.03.2019 - 6 U 2408/17
Erfindung, Fachmann, Berufung, Prothese, Migration, Technik, Anspruch, Anmeldung, …
- LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14
Erfindung, Patentanmeldung, Abtretung, Eintragung, Prothese, Patent, …
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 19/19
Anforderungen an ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 201/18
Verbraucherdarlehensvertrag zur Fahrzeugfinanzierung: Wirksamkeit einer …
- OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 215/18
Finanzierter Fahrzeugkaufvertrag: Rückabwicklungsanspruch nach Widerruf
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".